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Das neue Heft erscheint am 1. April
Liebe EASA, das System ist im Eimer!
Vorbereitung Leserflyout: Skandinavien
Pilot Training: Umkehrschub
Wettermanöver – die Auflösung
Net-Zero-Klimaziel der kommerziellen Luftfahrt
Der Diesel-Umbau unseres Leserflugzeugs
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Mai 2019: Von Lutz D. an Chris _____

In EASA-Fliegern war mein Verständnis bisher, man darf als PPL zwar keine Entlohnung fürs Fliegen nehmen, aber die Kosten dürfen komplett erstattet werden. Macht ja zB auch mein Flugclub, wenn ich in dessen Auftrag einen Flug zur Werft durchführe. In dem Fall übernimmt er die kompletten Betriebskosten. Ist das etwa illegal?

Ja, das ist illegal. Dir entstandene direkte Kosten dürfen durch die Insassen geteilt werden, nicht zwingend zu gleichen Teilen. Aber eine komplette Kostenerstattung wäre illegal.

Wenn Dir keine Kosten entstehen, wie beim Flug zur Werft mit dem Vereinsflieger, ist das natürlich auch ok.


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