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27. Mai 2019: Von Chris _____ an Oliver Burchardt

Antwort darauf: Weil er als PPL sich die Kosten nicht erstatten lassen darf, es sei denn, er hat Fluggäste an Bord. Dann darf er eine anteilige Erstattung nehmen.

In N-registrierten Fliegern unzweifelhaft richtig. In EASA-Fliegern war mein Verständnis bisher, man darf als PPL zwar keine Entlohnung fürs Fliegen nehmen, aber die Kosten dürfen komplett erstattet werden. Macht ja zB auch mein Flugclub, wenn ich in dessen Auftrag einen Flug zur Werft durchführe. In dem Fall übernimmt er die kompletten Betriebskosten. Ist das etwa illegal?

Noch eine Frage: nehmen wir an, jemand nimmt eine neue Arbeitsstelle an, die 500km entfernt liegt, und entscheidet sich wochenweise mit dem Flugzeug zu pendeln. Der Arbeitgeber erstattet diese Pendelei nicht. Kann der Arbeitnehmer dann das Kilometergeld der (fiktiven) Autofahrt (oder das äquivalente Bahnticket) absetzen? Nach meinem laienhaften Verständnis ja.

27. Mai 2019: Von Alexander Callidus an Chris _____

Das geht immer, auch ohne Beleg (natürlich nur, wenn die Reise selbst nachweisbar oder hochplausibel ist). Ich habe auch schon 1500km Kongreßanreise x2 eingereicht. Erspart Grundsatzdiskussionen über Vollkosten des eigenen Fliegers.

27. Mai 2019: Von Lutz D. an Chris _____

In EASA-Fliegern war mein Verständnis bisher, man darf als PPL zwar keine Entlohnung fürs Fliegen nehmen, aber die Kosten dürfen komplett erstattet werden. Macht ja zB auch mein Flugclub, wenn ich in dessen Auftrag einen Flug zur Werft durchführe. In dem Fall übernimmt er die kompletten Betriebskosten. Ist das etwa illegal?

Ja, das ist illegal. Dir entstandene direkte Kosten dürfen durch die Insassen geteilt werden, nicht zwingend zu gleichen Teilen. Aber eine komplette Kostenerstattung wäre illegal.

Wenn Dir keine Kosten entstehen, wie beim Flug zur Werft mit dem Vereinsflieger, ist das natürlich auch ok.


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