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18. April 2018: Von Markus Doerr an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

dann sollten die beim LBA und du mal NCO.IDE.A.170 lesen.

18. April 2018: Von Florian S. an Markus Doerr Bewertung: -1.00 [1]

Da steht genau das drin, was ich sage: ELT und PLB sind nicht gleich zu setzen aber in bestimmten Situationen kann man das eine oder das andere nutzen.

18. April 2018: Von Mark Juhrig an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

NCO.IDE.A.170 Notsender (Emergency Locator Transmitter, ELT) a) Flugzeuge müssen mit Folgendem ausgerüstet sein:

1) einem Notsender (ELT) beliebigen Typs, wenn sie erstmals am oder vor dem 1. Juli 2008 ein Lufttüchtigkeitszeugnis erhalten haben;

2) einem automatischen Notsender, wenn sie erstmals nach dem 1. Juli 2008 ein Lufttüchtigkeitszeugnis erhalten haben;

3) einem Rettungsnotsender (Survival ELT (ELT(S)) oder einem am Körper getragenen Notfunksender (Personal Locator Beacon, PLB), der vom Kommandanten oder einem Fluggast getragen wird, wenn das Flugzeug für eine höchstzulässige Fluggastsitzanzahl von sechs oder weniger zugelassen ist.

b) ELT jeden Typs und PLB müssen gleichzeitig bei 121,5 MHz und 406 MHz senden können.

Nun, laut NCO.IDE.A.170 kann ich entwerder ein ELT verwenden oder alternativ ein am Körper getragenes PLB, wenn der Flieger weniger als 7 Sitzplätze hat und vor dem 1.7.2008 erstmals zugelassen wurde.

Die LBA-Aussage enthält ja implizit die Aussage: ein PLB darf man ja sowieso nicht verwenden, also sind wir für die Registrierung nicht zuständing, was schlichtweg flasch ist.

VG Mark

18. April 2018: Von Markus Doerr an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Die Meisten haben ein Flugzeug mit 'six or less seats' hier.

Über 6 ist der Preis fürs ELT eh nicht relevant.

18. April 2018: Von Florian S. an Mark Juhrig

Die LBA-Aussage enthält ja implizit die Aussage: ein PLB darf man ja sowieso nicht verwenden, also sind wir für die Registrierung nicht zuständing, was schlichtweg flasch ist.

Ich kenne nicht die ganze Aussage vom LBA, sondern nur dass, was weiter oben zitiert wurde. Dies aber enthält nichts von „ein PLB darf man ja sowieso nicht verwenden“. Wir müssen aufpassen, dass wir, nur weil wir vielleicht das LBA nicht mögen, nicht in deren Statements Dinge reininterpretieren, die sie nie gesagt haben.

Wenn ich schreibe „ein Auto ist nicht das gleiche wie ein Fahrrad“, dann „impliziert“ das ja auch nicht: Mit einem Fahrrad darf man ohnehin nicht zur Arbeit fahren ;-)

18. April 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Florian S.

Das Zitat des LBAs ist vollständig (außer Gruß- und Abschiedsformel) und stammt von der Leiterin der Abteilung T4.

Zunächst einmal: Ich hatte sie um 16:03 Uhr angeschrieben, und sie antwortete um 16:48 Uhr. Das finde ich schon einmal prima!

Zweitens ist die Aussage im mittleren Bereich von dem, was ich erhofft oder befürchtet hätte:

  • Meine Befürchtung: "Oha: Sie beabsichtigen, das ELT in Ihrem Flugzeug zu entfernen? Das ist definitiv nicht zulässsig nach NfL xy" (oder irgendetwas, was mir Steine in den Weg legt). Vielmehr interpretiere ich die Aussage so: Das LBA nimmt zumindest in der konkreten Email NCO.IDE.A.170 widerspruchslos zur Kenntnis, gemäß der allgemeinen Interpretation hier im Forum. Das kann man erwarten, aber als PuF-Leser kann man auch Schlechteres befürchten, und ich hätte keine Lust auf Streit.
  • Meine Hoffnung: Etwas "Positives", nach dem Motto: "Ist in der Mache". Ist aber nicht. Angenommen, NCO.IDE.A170 würde sagen: "Alternativ geht auch ein von drei Brahmanen besprochener Talisman": Dann kann man das LBA auch nicht dazu anhalten, drei Brahmanen zu stellen. Ein PLB ist ein "Multi-Purpose-Gerät", und nur, weil ich es überwiegend oder nur im Flugzeug einsetzen will, ist das LBA ja deswegen noch nicht in der Pflicht, mir als Pilot für das Fliegen eine Universallösung anzubieten.

Ich bin also eher froh, dass das LBA meine Position zur Kenntnis nimmt, und nun liegt meine Hoffnung bei ihrer Majestät. Entsprechend: Wer aktuell ein PLB bestellt, muss also wohl weiterhin (sofern ohne Schiff) gleich die britische Vorprogrammierung wählen. Ob es auch 2018 dort klappt, werde ich berichten. Z.Zt. ist mein PLB auf dem Weg von der Insel zu mir (denn aus Prinzip will ich jetzt natürlich die britische Umsatzsteuer zahlen).

19. April 2018: Von Tee Jay an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

kurzer Erfahrungsbericht von hier:

Via Amazon für 240,- EUR bei einem Anbieter in UK gekauft (https://www.amazon.de/dp/B008OPJGBC/). Ist zwischen 80-100,- EUR günstiger gegenüber den Angeboten hiesiger Luftfahrtbedarf-Anbieter, die auf Ihren Websites meist angeben, daß sie das Gerät selbst erst bestellen müssen. Danke, dann kann ich auch darauf verzichten.

Nach Kauf gab's noch einen kurzen Mailwechsel ob das Gerät für UK vorprogrammiert werden soll, was zu bestätigen ist. Mein O-Ton: "As you already know, we in Germany are a little backward."

Nach 3 Tagen ist das Gerät per FedEx da. Beim Auspacken war ich angenehm überrascht, daß Tasche, Lanyard und Buoyancy-Poach bereits enthalten waren und ich jetzt nicht noch dafür extra auf Suche gehen muss.

UK Registrierung wie oben beschrieben bei Her Majesty's Coastguard. Alle Angaben stehen auf der Rückseite bzw. in beigelegten Dokumenten. Batterie hält gem. Kennzeichnung 6 Jahre bis 08/2024.

19. April 2018: Von Peter Klant an Tee Jay

Und hier ein Update zum Batteriewechsel in UK:

Mein McMurdo FastFind 220 kam gerade von der genannten Adresse aus UK zurück. Hat vom Abschicken bis zur Rückkehr 6 Tage gedauert und inkl. Porto für das Hinschicken ca. 125 Euro gekostet.

15. Februar 2021: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Peter Klant
Beitrag vom Autor gelöscht

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