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27. Juni 2018: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Nein, kann ich nicht. Und jemand, der davon nichts weiß, kann es auch nicht.

27. Juni 2018: Von Markus Doerr an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Du kannst Dein Recht schon heute wahren und einfach Dein Kennzeichen blockieren lassen. Drops gelutscht.

Wie geht das bei ADSB-exchange? Und wie bei radarvirtuel.com, wir hätten da auch noch Flightaware, opensky-network.org und noch ein paar andere. Hast du eine vollständige Liste?

Eine Dropslutschliste? Einmal eintragen und schon darf man lutschen bis der Arzt kommt.

27. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

"Und wenn die AOPA das berechtigte Interesse selbst einiger weniger schützen will, OHNE dabei die anderen zu beschränken, dann sehe ich darin auch kein Problem für deren Anspruch als Interessenvertretung ALLER Mitglieder."

versus:

"Ich bleibe bei meiner Meinung: Mit der Berufung auf die DSGVO im Thema Flightradar24 schüttet die AOPA alle Kinder in allen Freibädern gleichzeitig mit dem Bade aus."

Kann es sein, dass sich diese Diskussion seit ein paar Tagen etwas im Kreis dreht?

27. Juni 2018: Von Florian S. an Erik N.

Ich kann leider nicht nachvollziehen, wie sich eine Trennung nach „Linie“ und „Nicht-Linie“ aus des DSGVO ableiten lassen sollte.

Wenn es um die persönlichen Daten des Halters geht, dann ist die nach DSGVO relevante Frage, ob der Flieger von einer natürlichen Person gehalten wird, oder nicht. Demnach wären alle Flieger von Unternehmen, Vereinen, Haltergemeinschaften und auch alle N-reg Flieger (da von Trusts gehalten) unproblematisch.

Wenn es um die persönlichen Daten des Piloten (oder der Insassen) geht, dann fällt mir nicht ein, warum die Persönlichkeitsrechte eines Linienpiloten kleiner sein sollen, als die eines Fluglehrers oder „normalen“ Piloten.

27. Juni 2018: Von Karpa Lothar an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Kann es sein, dass sich diese Diskussion seit ein paar Tagen etwas im Kreis dreht?

Ja, sie schraubt sich zielstrebig auf die 1000er Marke.

Inhaltlich sind die Positionen weitgehend geklärt...

wenn auch nicht von allen verstanden und respektiert

27. Juni 2018: Von Erik N. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Die DSGVO ist eine Kopfgeburt aus Brüssel. Es fehlt Augenmaß und Praxisnähe. Wie man mittlerweile regelmäßig erlebt (ich gestern erst wieder bei Sixt, wo ein Mitarbeiter in meiner Gegenwart und gegen Vorlage meines Ausweises mir meine eigenen Daten nicht nennen konnte / durfte), ist sie praxisuntauglich und dient als Steilvorlage für alle, die schon immer mal was gegen die großen bösen amerikanischen Internetkonzerne unternehmen wollten, für die Industrie der Abmahnanwälte, die sich bereits warmlaufen, und für alle möglichen selbsternannten Berater, die jetzt die große Stunde wittern. Sie ist aber für große Teile der Wirtschaft untauglich, unklar, und schwer bis nicht umsetzbar, was zu erheblichen Überreaktionen führt, wie z.B. die Entfernung von Whatsapp von Firmenhandys. So kann das nicht gewollt gewesen sein, wie es jetzt umgesetzt wird. Wenn man es überhaupt so nennen kann, denn sie wird in vielen Ländern, Branchen, je nach Mentalität, nicht umgesetzt werden. Nur wir Deutschen, wir setzen sie Punkt für Punkt durch, und fragen wenig nach Sinn oder Unsinn.

Die DSGVO ist ein typisches Beispiel für "gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht".

Das ist meine Meinung, und das Ergebnis einer Reihe von Erlebnissen der dritten Art mit diesem Machwerk.

27. Juni 2018: Von Tee Jay an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

...für die Industrie der Abmahnanwälte, die sich bereits warmlaufen, und für alle möglichen selbsternannten Berater, die jetzt die große Stunde wittern.

Danke damit hast Du Dich eindeutig in's Land der Trumpschen-Unwissenheit gebracht, denn wegen der DSGVO abmahnen, das kann weder ein Mitbewerber noch ein Unternehmen geschweige denn ein tatsächlich Betroffener.

Eine juristisch natürliche Person (kein Unternehmen) kann sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, die dann Ihrerseits aktiv werden muß (irgendwann, sobald diese wieder Kapazitäten frei haben) oder ein Betroffener kann auch gleich Klage erheben und das Prozesskostenriskio selbst tragen. Einziger Hebel von klassischen Abmahnanwälten sind wie zuvor Wettbewerbsrecht und/oder Markenrecht.

Und wenn Unternehmen wie in Deinem Beispiel Sixt die DSGVO als Ursache für zuvor kaputte IT und Prozesse anführen, sagt das viel von den Unternehmen aus. Denn die DSGVO besagt im Grunde nichts Neues, nur die Sanktionsmöglichkeiten sind (endlich!) spürbar geworden und die Beweislastumkehr. Wenn ein Unternehmen oder Verein da nichts vorweisen kann und IT und Organisation weder dokumentiert noch in bester Absicht zueinander abbildbar sind, dann selbst Schuld.

3. Juli 2018: Von Artus an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Du hattest nach einem möglichen Mehrwert der Trackerei gefragt: es wäre softwaretechnisch möglich, ein System zu bauen, dass entweder anhand der Flight Tracks oder des Abhörens von FIS ermittelt, welche Restricted / Danger Area (wahrscheinlich) inaktiv sind. Dies könnte man (vermutlich) auch Datenschutz-konform tun (sicher kann das in den nächsten Monaten wohl niemand sagen), aber eher nicht TKG-konform. Da der Markt so klein ist, erscheint es mir wenig wahrscheinlich, dass aufgrund der entsprechenden Regulierung jemand in DE auf die Idee kommt, so ein System zu entwickeln. Eine andere Idee wäre zusammen mit den öffentlichen Wetterdaten ein System zu bauen, dass Flugzeuge in IMC erkennt, welche wahrscheinlich gerade Probleme haben. Dies könnte zB hin und wieder mal jemanden retten. Nur um aufzuzeigen, dass durchaus Mehrwerte denkbar sind.

Auf der anderen Seite möchte natürlich nicht jeder (oder eher: jeder zumindest manchmal nicht) trackbar sein. Ein automatisches Knöllchen-System würde hier im Forum wohl auch keiner wollen. Es bleibt also ein schmaler Grad und die Abwägung kollidierender Interessen im Einzelfall (und Dienste ab einer gewissen Größe können natürlich auch mehr in die Einhaltung der Regularien investieren).

Bei der speziellen DSGVO bin ich jedoch auf Eriks Standpunkt, dass sie schlecht gemacht und noch schlechter formuliert ist. Und dies wird auf Monate zu zusätlichen Problemen führen.

3. Juli 2018: Von Malte Höltken an Artus Bewertung: +4.00 [4]

es wäre softwaretechnisch möglich, ein System zu bauen, dass entweder anhand der Flight Tracks oder des Abhörens von FIS ermittelt, welche Restricted / Danger Area (wahrscheinlich) inaktiv sind.

FIS liest also den AUP und die NOTAMs vor, welcher dann (weil man den AUP oder NOTAMS nicht selber aufrufen möchte) aus FIS und Flightradar extrahiert? Klingt ein wenig von hinten durch die Brust ins Auge. Geht also einfacher mit den originalen Daten.

Eine andere Idee wäre zusammen mit den öffentlichen Wetterdaten ein System zu bauen, dass Flugzeuge in IMC erkennt, welche wahrscheinlich gerade Probleme haben.

Eine andere Idee wäre zusammen mit den öffentlichen Wetterdaten ein System zu bauen, dass Flugzeuge in IMC erkennt, welche wahrscheinlich gerade Probleme haben angezeigt werden können.

Dafür braucht es kein FR24, dafür reicht ein einfaches Sekundärradar. ATC wird sich im Leben nicht auf ein Netz von Datendieben verlassen. Muß ATC dankenswerter Weise ja auch nicht.


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