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11. März 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Christian F.

Danke für diesen Verweis auf den Bericht - den kannte ich noch nicht!

Zunächst einmal wäre ja die DWD-bezogenen, nachweisliche Wetter-Vorbereitung eher für den Piloten juristisch gefährlich geworden: Ein offizielles "Wir haben Dir X gesagt" macht sich allemal schlechter als ein "TAF/METAR geprüft: Die waren doch für Siegerland nur marginal" und Sonstiges, allgemein gehaltenes "im Internet informiert".

Die BfU schreibt auch nicht: "Ursächlich oder beitragend für den Unfall war, dass er nicht PCmet benutzt hat."

Schwieriger dürfte eher sein, dass über lange Phasen die Sicherheitsmindesthöhe deutlich unterschritten wurde, der Unfall auch nur deswegen passierte. Klarer Verstoß mit Kollisionsfolge, und 120 ft über dem Boden sind auch kein geringfügiger Einschätzungsfehler.

Im anderen Fall (Thomas J. und die Toten am Mast bei Winningen), wo man das gleiche unverschämte Glück dem Piloten und insbesondere seiner Tochter gewünscht hätte, ist die Lage auch ähnlich deutlich, und der BfU-Bericht erkennt ja die besondere Qualifikation (minus der richtigen Entscheidungsfindung) des Piloten an.

In beiden Fällen ist klar, dass gegen die Luftraumregeln verstoßen wurde, und die Piloten sich eher schwierig auf eine schlagartig aufgetretene Situation berufen könnten, weil beide Piloten die Möglichkeit zur sicheren Umkehr gehabt hätten.

Was soll da noch der Fakt, vorher ein "X" beim DWD gelesen zu haben, zu ihrer Entlastung beitragen?

Mein Grund, ggf. durchaus eine Wetter-Flugvorbereitung nachvollziehbar belegen zu können, wäre die Sorge, dass ich bei einem Climb in IMC und einem "Ich kann und darf zwar nicht IFR, aber lass' es uns jetzt bitte versuchen, und dann führt mich bitte auf an der ganz engen Hand auf irgendein ILS" ein juristisches Nachspiel käme, bei dem ich mit einem "Ich hab' mich ja vorbereitet" ggf. die Karten deutlich besser aussehen.

12. März 2017: Von Tee Jay an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Mein Grund, ggf. durchaus eine Wetter-Flugvorbereitung nachvollziehbar belegen zu können, wäre die Sorge, dass ich bei einem Climb in IMC und einem "Ich kann und darf zwar nicht IFR, aber lass' es uns jetzt bitte versuchen, und dann führt mich bitte auf an der ganz engen Hand auf irgendein ILS" ein juristisches Nachspiel käme, bei dem ich mit einem "Ich hab' mich ja vorbereitet" ggf. die Karten deutlich besser aussehen.

Verstehe ich Dich richtig, wenn Du ein sehr wahrscheinliches juristisches Nachspiel mit einem noch mehr wahrscheinlichen Unfalltod (CFIT) vergleichst? Dein beschriebenes Szenario sehe ich anders. Der "amtliche" Nachweis einer met. Flugvorbereitung ist Deine Entlastung, nicht Belastung.

Du warst vorbereitet, Du hast die marginale Möglichkeit eines Fluges gesehen, Du hast Dich geirrt. Shit happens! Zur Abwendung einer Gefahrensituation hast Du eine Luftnotlage erklärt und ohne Gefährdung Dritter nach Abwägung aller Möglichkeiten Dich zum beabsichtigten aber kontrollierbaren Verstoß (Climb into IMC) entschieden. Eine Entscheidung, die Leben gerettet hat und für die Du nun Verantwortung übernimmst.

Ich bin kein Jurist und vielleicht möge mich ein hier anwesender dahingehend korrigieren sollte ich daneben liegen. Mit Erklärung einer Luftnotlage verlässt Du den normal gültigen Normbereich. Ein in dieser Situation beabsichtiger und kontrollierter Vertoß stellt keinen Verstoß dar da eine Not abgewendet wurde. Für mich ein Zeichen von Airmanship sich so zu entscheiden, die Entschedung sicher auszuführen und später dazu zu stehen. Vergleichbar mit Hudson. Und auch wenn es zu einer Sanktion kommen sollte, Du hast überlebt!


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