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Da ist es wieder:"Sportpilot". Nenne es Privatpilot oder Hobbypilot. Aber nicht Sportpilot. Fliegen hat so gut wie nie was mit Sport zu tun.
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Es gibt eh nur "Piloten" die Zusätze Hobby, Privat, Freizeit sind eh alle falsch. Bin auch kein Hobby Autofahrer nur weil ich keine F1 Lizenz habe :-)
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Du hast lange nicht den Hangar von Hand ein oder ausgeräumt...
...meist steht der gewünschte Flieger in der Ecke und nicht vorn :)
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Berufspiloten kenne ich mit "ATPL / CPL", die Bezeichnung "MPL" erschließt sich mir nicht als "Berufspiloten" typisch, denn auch als "Privatpilot" kann / darf ich "Multi Engine" unterwegs sein oder habe ich da was verpasst
my 2 cents
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MPL = Multi Crew Pilot License. Siehe Part-FCL 400 ff.
Tobias
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..."wie holt man Airbusse vom Himmel"-Lizenz.
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Tobias,
MPL, das ist doch keine eigenständige Lizenz, sondern setzt ATPL/ CPL voraus.
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MPL, das ist doch keine eigenständige Lizenz
Doch, durchaus...
sondern setzt ATPL/ CPL voraus
Nein. Die beinhaltet auch deren Rechte nicht - per se nicht mal PPL-Rechte.
Tobias
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Ja, völliger Irrweg. Den Jungs muss man mit stick'n'rudder nicht mehr kommen. Für die Haltung nehme ich die rote Eins gerne in Kauf.
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Tobias,
tatsächlich MPL, ist eine eigenständige Lizenz. Würde nur nie jemanden empfehlen diese anzustreben. Er macht eine Ausbildung wie ein Flugzeugführer, hat aber nicht dessen Rechte. Habe ich irgendwie verdrängt, weil ... ( wie bleifreies Bier, lactose freie Milch, fettfreie Butter, m/w/ anders).
Wo bleiben die roten Einser ?
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die MPL ist eine eigenständige Lizenz und an die ausbildende Airline gebunden. (sozusagen CPL als SIC "light")
Angeboten zB. von TFC Käufer/Air Berlin: https://fs.airberlin.com/de/perspektiven.php
FCL.405.A MPL - Rechte
a) Die Rechte für den Inhaber einer MPL bestehen darin, als Kopilot in einem Flugzeug tätig zu sein, das mit einem Kopiloten betrieben werden muss.
b) Der Inhaber einer MPL kann die folgenden zusätzlichen Rechte erwerben:
(1) des Inhabers einer PPL(A), sofern die Anforderungen für die in Abschnitt C genannte PPL(A) erfüllt sind; (2) einer CPL(A), sofern die in FCL.325.A genannten Anforderungen erfüllt sind.
(...)
Anlage 5
Integrierter MPL-Ausbildungslehrgang
(...)
2. Die Zulassung für einen MPL-Ausbildungslehrgang wird nur einer ATO erteilt, die zu einem gewerblichen Luftverkehrsbetreiber mit einer Zulassung gemäß Teil-ORO gehört oder die eine besondere Vereinbarung mit einem solchen Betreiber besitzt
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Klingt nach Zusatzausbildung für Stewardessen?
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nun ja, manchmal ist Steward(es) die Zusatzausbildung für fertig ausgebildete Copiloten ...
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Vielleicht machen wir die MPL Diskussion in einem anderen Thema - falls noch Feedback zur "Wie wird man Pilot" Seite vorhanden ist, gerne melden!
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Jetzt hat Lars auf Dich gehört und die ursprünglich richtige Formulierung vergewaltigt ;-)
"Die Begrenzung (stand da überhaupt Berechtigung?) aufgehoben" hätte ja gestimmt. Die "Begrenzung erweitert" klingt nicht mehr so schlüssig.
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Lutz, das ist Quatsch. Ich fliege seit einem halben Jahr als Training Captain fast ausschließlich mit MPL-Inhabern und kann das nicht bestätigen.
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Trotzdem sagen die neuesten Gerüchte aus Bremen, dass LH wieder zur "normalen" ATPL-Ausbildung zurückkehren will.
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Das kann schon sein, die MPL hat ja auch Nachteile. Aber bis inkl. PPL ist die Ausbildung identisch, wüsste nicht wo da die "stick and rudder" Zeit fehlen soll.
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Die LH kehrt deswegen zum ATPL zurück, da NFF jetzt die ganzen Ausbildungskosten selbst tragen müssen. Da kann man denen schlecht erklären, daß sie danach "nur" mit einem MPL da stehen und auch noch (eine Zeit lang)an die LH gebunden sind, wenn sie woanders für den gleichen Preis (oder sogar günstiger) an den ATPL kommen.
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Wir bedanken uns bei euch allen für dieses tolle Jahr 2016! Tausende an Mitfliegern, 3.500 registrierte Piloten und über hundert tausend Euronen, die an Piloten an Ersparnis ausgezahlt wurden, sind ein klares Zeichen. Ihr alle habt mitgeholfen. Danke, euch und eurer Familie ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen Guten Rutsch und sehen tun wir uns im nächsten Jahr wieder! www.wingly.io
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"Ich glaube, wenn man N-reg fliegt und einen US-Luftfahrerschein besitzt, ist Kostenteilung via Wingly illegal. Egal, ob man noch eine weitere Lizenz besitzt. Du bleibst halt FAA Airman."
Ich finde das eine spannende Frage. Auch mal von Kostenteilungsfragen weggedacht. Mein Kenntnisstand war bisher, dass man IMMER der Jurisdiktion und den Gesetzen des Landes unterliegt, über das man fliegt. Das glaube ich auch immer noch. Und dann hängt es eben vom betreffenden Land ab. (nicht mal von der EU).
Mit anderen Worten, darf man in Deutschland
- in einem N-reg. Flugzeug "die Rechte aus dem US-PPL" auch im deutschen Luftraum ausüben? (dann müsste man die US-Gesetze, also die FARs, beim Fliegen befolgen)
ODER
- mit einem N-reg. Flugzeug und US-PPL im deutschen Luftraum "nach deutschen Gesetzen" fliegen?
Mir leuchtet irgendwie nicht ein, was viele hier implizit annehmen - dass die Luftverkehrsregeln sich zwar nach dem jeweiligen Land richten, die Kostenteilungsregeln (und anderes) aber nach dem Land, von dem man den Schein hat.
Könnte da mal jemand "mit echt viel Ahnung" was dazu sagen?
Und was gilt bei Verstößen? Schreibt einem die FAA ggf. ein Ticket, gelten US-Strafdrohung usw? Oder doch vielmehr einfach die Behörden und Gerichte des jeweiligen Landes?
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Chris,
ob Du mit den Paxen Kostenteilung machst oder nicht, interessiert zunächst für die Durchführung des Fluges niemanden. Bei dieser bist Du an die Regelungen des Landes, in dem Du fliegst, gebunden.
Es wäre also aus meiner Sicht kein "Rechtskonflikt" mit jeweiligen nationalen Flugregeln, wenn Du mit US-Schein auf N-Reg das in keinem Land der Welt machen dürftest. Das heißt aber nicht, dass jetzt auch klar wäre, ob das so ist, oder ob nicht. DAS kann ich Dir leider nicht sagen. Und noch mal spannender wird es ja, wenn Du einen US-PPL und einen EASA-PPL gleichzeitig führst (keine Validation). Dann kommt die Frage, ob man auf N-Reg keine, aber auf D-Reg (oder anderer EASA-Reg) sehr wohl Kostenteilung machen dürfte...
Ich hab's mit meiner JAR-FCL only da noch sehr einfach ;-)
Olaf
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