Sortieren nach: Datum - neue zuerst | Datum - alte zuerst | Bewertung |
| ||||||
Vielen Dank auch für die "disable"-Funktion, gut mitgedacht. ;) | ||||||
Weil Kostenteilung mit FAA-Pilotenlizenzen illegal ist in der Form die Wingly in Europa betreibt. Sofern ein Flug innerhalb eines Landes stattfindet, darf das N-reg Flugzeug nach FAR 61.3 1) v) mit einer Pilotenlizenz des Landes geflogen werden. Wir wissen natürlich nicht, ob der Pilot eine solche Lizenz besitzt, daher ist das keine erschöpfende Prüfung. Wir wissen jedoch, dass der Pilot keine 2 EASA-Lizenzen für einen grenzüberschreitenden Flug hat, denn nach EU-Recht darf man nur eine EASA-Lizenz haben. | ||||||
Rückfrage: Wenn ich eine EASA und eine US Lizenz habe und mit N-reg unterwegs bin - die Rechte welcher Lizenz übe ich aus? Wenn ich auf einem Kostenteilungsflug in hierbei verunglücke, werden Geschädigte möglicherweise argumentieren wollen und können, dass ich gemäß FAA unterwegs war und Kostenteilung via Mitflugzentrale entsprechend nicht legal war? | ||||||
Von allen lutz'schen Hypothesen ist das eine der hypothetischsten ;-) Die Beurteilung, ob man sich im Rahmen aller unserer 1.000.000 Gesetze befindet, obliegt jedem selbst. Uns ging es darum, offensichtlich illegale Konstellationen auszusieben, nicht dass jemand sagt "ihr hättet doch wissen müssen, dass und ihr habt es trotzdem angeboten". Mein Hinweis an Lars war, bei nicht in der EU zugelassenen Flugzeugen die Kunden gesondert auf die engen Möglichkeiten hinzuweisen. Nur wenn Wingly in diese Sache a) kompetent und b) problembewusst ist, wird das ein nachhaltiger Erfolg. | ||||||
Wenn Du zwei Pässe mit Dir führst, in ein Land einreist, für das beide gültig sind, aber Du wirst nicht kontrolliert - mit welchem Paß reist du ein ? | ||||||
Danke für die Info! | ||||||
Erik, da hast Du den Punkt genau erwischt! Wenn ich mit meinem belgischen und meinem deutschen Pass nach Deutschland einreisen und mich nicht als Deutscher ausweisen würde, wäre das eine Ordnungswidrigkeit. Ich glaube, wenn man N-reg fliegt und einen US-Luftfahrerschein besitzt, ist Kostenteilung via Wingly illegal. Egal, ob man noch eine weitere Lizenz besitzt. Du bleibst halt FAA Airman. Ist natürlich sehr hypothetisch, dass daraus ein Problem entstehen könnte. | ||||||
ICh denke mit EASA Lizenz im austellendem Land kann man "gefühlt" Flüge geteilt anbieten. Hab darf dann nur in dem Land fliegen, in dem die EASA Lizenz ausgestellt ist. | ||||||
Ja, da denke auch, das kann man so stehen lassen. | ||||||
Danke für den Beitrag! Wir freuen uns auf tolle Flüge :) | ||||||
Unsere neue Sektion "Wie werde ich Pilot": | ||||||
Hallo Lars, der Artikel gefällt mir mit drei Ausnahmen gut:
Ok, letzteres ist eher persönlichem Interesse geschuldet (to fly is human, to hover ist divine), aber ersteres solltet Ihr korrigieren, bevor Euch ein anderer Software-Hersteller abmahnt. Ansonsten passt die Aufstellung aus meiner Sicht ziemlich gut. Ist im Wesentlichen das, was man immer wieder mit Interessenten durchdekliniert. Jetzt hat man einen Link ;-) Schönen Gruß Olaf | ||||||
Es ist ein kleiner Fehler in dem Artikel:
Diese Begrenzung kann jedoch durch entsprechende Musterberechtigung (Type Ratings) aufgehoben werden um so auch noch größere, schwere, mehrmotorige, mit Propeller (Turbo-Prop) oder Turbine angetriebene Maschinen zu fliegen. Muss heißen: Diese Begrenzung kann jedoch durch entsprechende Zusatzausbildungen und Musterberechtigungen (Type Ratings) aufgehoben werden um so auch noch größere, schwere, mehrmotorige Maschinen, Turboprops und Jets fliegen zu dürfen. | ||||||
Und genau genommen wird die Berechtigung ja nicht "aufgehoben" sondern "erweitert" bzw. "ergänzt". Schließlich darf man ja SEPs weiterhin fliegen. ;-) Olaf | ||||||
Danke Alexis und Olaf, ist angepasst :) | ||||||
Hallo Lars, das mit der Werbung für die Software (und dem Link mit affiliate-code) steht leider immer noch ohne Kennzeichnung drin (Kapitel 5). Olaf | ||||||
Hi Olaf, | ||||||
Zumindest jetzt ist ein Tippfehler in der URL des Links. | ||||||
Da ist es wieder:"Sportpilot". Nenne es Privatpilot oder Hobbypilot. Aber nicht Sportpilot. Fliegen hat so gut wie nie was mit Sport zu tun. | ||||||
Es gibt eh nur "Piloten" die Zusätze Hobby, Privat, Freizeit sind eh alle falsch. Bin auch kein Hobby Autofahrer nur weil ich keine F1 Lizenz habe :-) | ||||||
Du hast lange nicht den Hangar von Hand ein oder ausgeräumt...
...meist steht der gewünschte Flieger in der Ecke und nicht vorn :) | ||||||
Berufspiloten kenne ich mit "ATPL / CPL", die Bezeichnung "MPL" erschließt sich mir nicht als "Berufspiloten" typisch, denn auch als "Privatpilot" kann / darf ich "Multi Engine" unterwegs sein oder habe ich da was verpasst my 2 cents | ||||||
MPL = Multi Crew Pilot License. Siehe Part-FCL 400 ff. Tobias | ||||||
..."wie holt man Airbusse vom Himmel"-Lizenz. | ||||||
Tobias, MPL, das ist doch keine eigenständige Lizenz, sondern setzt ATPL/ CPL voraus. | ||||||
|
![]() |
Home Impressum |
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH.
Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier).
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur normalen Ansicht wechseln |
Seitenanfang | ![]() |