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27. April 2015: Von Tobias Schnell an Fliegerfreund Uwe
Lt. AIC VFR 03 vom 27.11.14 sind Ein- und Ausflug in/aus der RMZ auf der Info-Frequenz des IFR-Platzes blind zu melden. Eine Antwort wird nicht gefordert, also brauchst Du auch keinen "cold call" 5 min vorher abzusetzen.

Ansonsten würde ich mich in einer RMZ genau so verhalten wie an jedem anderen unkontrollierten Platz auch. Also alles blind melden, was von Interesse für anderen Platzverkehr sein könnte. Lieber zu viel funken als zu wenig.


Tobias
27. April 2015: Von Bernd Almstedt an Tobias Schnell
Boah, das ist aber echt kurz geschossen... - jedenfalls wäre es das für mich...
Blindmeldung an einem Platz mit RMZ während aktiver Betriebszeiten geht für mich überhaupt absolut null-komma-gar-nicht!

Entweder ich bekomme eine Antwort auf meinen ersten (zweiten oder dritten) Anruf oder ich drehe bei und suche die Störung in MEINEM Flieger!

Wenn RMZ dann IST der Tower besetzt und dann gibt es in 99,99999% aller Fälle eine Antwort, also nix "blind".
Wenn ich keine Antwort bekomme, dann checke ich Frequenz und Lautstärkeeinstellung des Funkgeräts, welches Funkgerät überhaupt geschaltet ist und wenn da alles Roger ist (könnte ja auch mal was falsch gerastet sein) dann rufe ich FIS oder einen anderen Platz mit diesem Funkgerät um sicherzustellen, dass nicht mein Funk Probleme bereitet.

Erst wenn ich sicher bin, dass mein Funk geht und ich ggf. andere Piloten im Anflug sicher hören kann, dann würde ich ggf. den Anflug fortsetzen und alle Augen und Ohren für Überraschungen offen halten.
27. April 2015: Von Lutz D. an Bernd Almstedt Bewertung: +1.00 [1]
Ich lese hier immer Tower.
28. April 2015: Von Bernd Almstedt an Lutz D.
Umgangssprachlich... - JA! :-)
Du darfst dieses Platzhalter-Wort aber auch gerne gegen jedes andere Deiner Wahl austauschen... - Flugleitung, Flugverleidung, Dödel vom Dienst,... - tiefer geht für manche Menschen immer...
28. April 2015: Von Malte Höltken an Bernd Almstedt Bewertung: +1.00 [1]
Hmm einige Anmerkungen aus der AIC VFR 03:

1.) Nach dem Durchflug ist es nicht nur eine Nettigkeit, das Verlassen zu melden: "Der Ausflug aus der RMZ ist ebenfalls zu melden." . Wie mir mitgeteilt wurde, hat es auf der AERO geheißen, daß die Flugleiter angewiesen wären, Fälle zu melden, wo sich ein Flugzeug nicht abgemeldet hat - und zwar zuerst dem SAR, und dann der DFS. Der vorangegangene Satz steht im Konjunktiv.

2.) Wenn die Flugleitung nicht besetzt ist, müssen Blindmeldungen (nach amerikanischem Vorbild) abgesetzt werden. kein Kann, sondern ein Muss: "Die Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt." Also auch dann, wenn ich nach Betriebsschluß mit meiner Frau links neben mir durch eine RMZ in den Sonnenuntergang fliege. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Flugleitung 24/7 besetzt wird, nur weil eine RMZ eingerichtet wurde. Einige Plätze klappen halt trotz RMZ um 8 die Rollwege hoch, sofern sich kein zahlender Kunde angekündigt hat.


28. April 2015: Von Karpa Lothar an Malte Höltken
Schaut doch mal nach Schweden, auch SERA, haben die RMZ schon länger....
G geht bis FL 95 (oder 100, müßte ich nachsehen) hoch und die RMZ gehen auch höher als bei uns.
Einflug definitiv erst nach Funkverbindung, dh nach qualifizierter Antwort, dh "D-EXXX bitte warten" ist noch keine Funkverbindung und ein Einflug nicht gestattet.
Ist der Tower nicht besetzt, gibt's eine definierte Ersatz Frequenz bei FIS oder RADAR.
De facto ist es eine CTR light, bei der eine Antwort und damit Freigabe zum Einflug nur dann kommt, wenn gerade kein IFR Verkehr drin ist.
Andrerseits darf ich dort auch landen, wenn der Tower unbesetzt ist. Allerdings sollte ich dann auch wissen, wie ich bei einem umzäunten Platz raus und ggfs wieder rein komme, zu Fuß.
28. April 2015: Von Adam Trzcinski an Karpa Lothar
Einflug definitiv erst nach Funkverbindung, dh nach qualifizierter Antwort, dh "D-EXXX bitte warten" ist noch keine Funkverbindung und ein Einflug nicht gestattet.

Wenn das wirklich der Fall ist in Schweden, dann haben die das aber anders umgesetzt als es bei uns gedacht ist. Unsere RMZ liegen (momentan) alle in Luftraum G und der ist nunmal nicht freigabepflichtig, ob mit oder ohne RMZ.
28. April 2015: Von Wolfgang Lamminger an Adam Trzcinski Bewertung: +4.00 [4]
eigentlich ist das ein Konstrukt, das mit "gesundem Menschenverstand" - aka "Hausverstand" für unsere österreichischen Mitbürger ;-) - erklärbar ist:

RMZ = "Radio Mandatory Zone" = "Luftraum mit verbindlicher (zwingender) Benutzung des Funkgerätes" --> ich muss das Funkgerät benutzen und (nach good Airmanship selbsterklärend) sagen, was ich mache.

AIC VFR 03/2014 regelt nun genauer, was dazu gehört.

  • v align="left">Kennung der gerufenen Station
  • Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
    i>
  • align="left">Standort, Flughöhe und Flugabsichten.
  • align="left">dauernde Hörbereitschaft aufrechterhalten
  • Ausflug aus der RMZ melden
  • keine Antwort der Bodenfunkstelle: Flug durch die RMZ mit Hörbereitschaft fortsetzen, Sprechfunkmeldungen wie oben abgeben

Kein Tower, keine Freigabe, keine Einschränkungen wegen Wetter und/oder actual IFR-traffic! Eigentlich das, was man auch machen würde, wenn man an einem stark frequentierten Flugplatz direkt vorbei oder drüber fliegen würde ;-)


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