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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. April 2015: Von Adam Trzcinski an Karpa Lothar
Einflug definitiv erst nach Funkverbindung, dh nach qualifizierter Antwort, dh "D-EXXX bitte warten" ist noch keine Funkverbindung und ein Einflug nicht gestattet.

Wenn das wirklich der Fall ist in Schweden, dann haben die das aber anders umgesetzt als es bei uns gedacht ist. Unsere RMZ liegen (momentan) alle in Luftraum G und der ist nunmal nicht freigabepflichtig, ob mit oder ohne RMZ.
28. April 2015: Von Wolfgang Lamminger an Adam Trzcinski Bewertung: +4.00 [4]
eigentlich ist das ein Konstrukt, das mit "gesundem Menschenverstand" - aka "Hausverstand" für unsere österreichischen Mitbürger ;-) - erklärbar ist:

RMZ = "Radio Mandatory Zone" = "Luftraum mit verbindlicher (zwingender) Benutzung des Funkgerätes" --> ich muss das Funkgerät benutzen und (nach good Airmanship selbsterklärend) sagen, was ich mache.

AIC VFR 03/2014 regelt nun genauer, was dazu gehört.

  • v align="left">Kennung der gerufenen Station
  • Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
    i>
  • align="left">Standort, Flughöhe und Flugabsichten.
  • align="left">dauernde Hörbereitschaft aufrechterhalten
  • Ausflug aus der RMZ melden
  • keine Antwort der Bodenfunkstelle: Flug durch die RMZ mit Hörbereitschaft fortsetzen, Sprechfunkmeldungen wie oben abgeben

Kein Tower, keine Freigabe, keine Einschränkungen wegen Wetter und/oder actual IFR-traffic! Eigentlich das, was man auch machen würde, wenn man an einem stark frequentierten Flugplatz direkt vorbei oder drüber fliegen würde ;-)


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