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15. Januar 2015: Von Derk Dr. Janßen an Wolff E.
Um zu dem eigentlichen Thema zurückzukommen. Das waren die Kosten der Flugausbildung. Und deren Anerkennung durch die Finanzgerichte.

Hatte schon vor vielen Jahren etwa 1986 probiert, die Kosten der IFR Ausbilung als betrieblich veranlaßte Kosten geltend zu machen.

Nach dem Motto: private Flüge mache ich nur bei schönem Wetter und dann VFR.

Beruflich aber nicht.

Weil die Gerichte ja die Auswärtstermine festlegen und an den betreffenden Tagen schon mal Wetterbedingungen herrschen können, die einen IFR Flug erfordern.

Denn wie oft ist denn wirklich reines cavok- Wetter?...Und wenn es auf dem Hinflug so war, dann hat es sich auf derselben Strecke bis zum Abend bestimmt wieder verschlechtert.

Außerdem ist IFR ja einfacher zu fliegen und zudem viel sicherer.

Half aber alles nichts: ein Mitglied des Finanzgerichts war zufällig selbst Flugzeugeigentümer mit CPL Lizenz und Lehrberechtigung.

Und er brachte seine Richterkollegen des Senats des Nds. Finanzgerichtes auf die Idee, daß ja auf einem privaten VFR Flug die Situation eintreten könnte, daß sich das Wetter verschlechterte.

Und dann würde ich sicher auf diesem privaten Flug auf meine IFR Kenntnisse zurückgreifen, die ich auf meinem aus Betriebskosten bezahlten IFR Kurs erworben hätte.

Und schon wäre keine Trennung mehr vorhanden zwischen den betrieblich veranlassten Kosten und den Kosten der privaten Lebensführung.

Mit der Folge eben, daß dann alle Kosten denjenigen der privaten Lebensführung zuzurechnen seien.

So steht es auch heute noch im wesentlichen im § 12 EStG i.V. mit den dazu ergangenen EStH.

Und so wurde auch entschieden.

Und der BFH in München hat es auch so gesehen und einen Antrag auf Revision abgelehnt bzw. negativ beschieden.

Infolgedessen habe ich dann später angefallene Kosten für eine CPL Ausbilung gar nicht mehr geltend gemacht.

Denn ich war war bzw. bin ja selbstständig als Rechtsanwalt und Notar und hatte mich zumindest nicht ernsthaft bei

Lufthansa & Co. wegen eines Beruftswechsels beworben.

Viele Erfahrungen bring die Praxis. Oder: ein Versuch macht klug...

Beste Grüße von D. Janßen

15. Januar 2015: Von Achim H. an Derk Dr. Janßen
Hatte schon vor vielen Jahren etwa 1986 probiert, die Kosten der IFR Ausbilung als betrieblich veranlaßte Kosten geltend zu machen.

Ich habe die kompletten IR-Kosten von der Steuer abgesetzt, ohne Nachfrage oder sonstwas, einfach alle Rechnungen der Flugschule als Stapel eingereicht. Und das auch noch in einem Jahr, in dem ich zufälligerweise ziemlich viel in Anlage N hatte wo jeder abgesetzte Euro 43 Cent bringt. StB meinte das ginge als Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf, ich hab's nicht geglaubt aber es gab nix zu verlieren. War das einfach Glück?
15. Januar 2015: Von Derk Dr. Janßen an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Recht herzlichen Glückwunsch, das ist ja super gelaufen.

Dies vor dem Hintergrund, daß man in Ihrem Fall nicht nach der Bezeichnung des "nicht ausgeübten Berufes" ge-

fragt hat und wie ernsthaft der angestrebt wird und wie zeitlich nahe die Ausübung dieses neuen Berufes denn

bevorstände.

Ein Mandant in einem laufenden Verfahren möchte Testpilot werden. Der jetzige Beruf sieht das aber nicht als

Notwendigkeit, als notwendige Qualifikation vor ...

Da wird es noch ein paar Klippen zu überwinden gelten.

Beste Grüße und einen schönen restlichen Abend von D. Janßen

15. Januar 2015: Von Alfred Obermeier an Derk Dr. Janßen
Yep, ich habe es genauso gemacht auf Anraten des Stb.
CPL Ausbildungskosten sind Kosten der Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf.
Kosten verteilt auf mehrere Jahre.
Hat einwandfrei funktioniert.
Alfred
16. Januar 2015: Von Flieger Max Loitfelder an Derk Dr. Janßen
Wenn man aber privat nur in einer VFR ausgestatteten Maschine fliegt könnte niemand mit dem Argument kommen, dass "auf die IFR-Kenntnisse zurückgegriffen wird"...?

5 Beiträge Seite 1 von 1

 

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