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15. Januar 2015: Von Achim H. an Derk Dr. Janßen
Hatte schon vor vielen Jahren etwa 1986 probiert, die Kosten der IFR Ausbilung als betrieblich veranlaßte Kosten geltend zu machen.

Ich habe die kompletten IR-Kosten von der Steuer abgesetzt, ohne Nachfrage oder sonstwas, einfach alle Rechnungen der Flugschule als Stapel eingereicht. Und das auch noch in einem Jahr, in dem ich zufälligerweise ziemlich viel in Anlage N hatte wo jeder abgesetzte Euro 43 Cent bringt. StB meinte das ginge als Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf, ich hab's nicht geglaubt aber es gab nix zu verlieren. War das einfach Glück?
15. Januar 2015: Von Derk Dr. Janßen an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Recht herzlichen Glückwunsch, das ist ja super gelaufen.

Dies vor dem Hintergrund, daß man in Ihrem Fall nicht nach der Bezeichnung des "nicht ausgeübten Berufes" ge-

fragt hat und wie ernsthaft der angestrebt wird und wie zeitlich nahe die Ausübung dieses neuen Berufes denn

bevorstände.

Ein Mandant in einem laufenden Verfahren möchte Testpilot werden. Der jetzige Beruf sieht das aber nicht als

Notwendigkeit, als notwendige Qualifikation vor ...

Da wird es noch ein paar Klippen zu überwinden gelten.

Beste Grüße und einen schönen restlichen Abend von D. Janßen

15. Januar 2015: Von Alfred Obermeier an Derk Dr. Janßen
Yep, ich habe es genauso gemacht auf Anraten des Stb.
CPL Ausbildungskosten sind Kosten der Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf.
Kosten verteilt auf mehrere Jahre.
Hat einwandfrei funktioniert.
Alfred

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