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15. Dezember 2014: Von Olaf Musch an Stefan Jaudas Bewertung: +2.00 [2]
Ich muss zugeben, dass ich das bisher hier Geschriebene nicht vollständig gelesen habe. Ich werde zur Art und Weise der Diskussion hier auch nicht weiter sagen, aber Stefans Posting über das BDSG hat mich noch auf eine andere Spur gebracht:

Verletzen denn FR24, Flightaware, ... nicht auch das zumindest in Deutschland noch geltende Telekommunikationsgeheimnis (ex Fernmeldegeheimnis)?

Die Transpondersignale gehören doch zum zivilen und militärischen Flugfunk, dessen Empfang erstens nur zuständigen Stellen und betroffenen Personenkreisen erlaubt und dessen Inhalt (und damit insbesondere auch gesendete Kennungen und Höhen) zweitens auch dem TK-Geheimnis (nein, NICHT Tiefkühl- ... ;-)) unterliegt.

Damit müsste die Veröffentlichung (aka Verwertung) dieser Inhalte ja strafbewehrt sein (§206StGB), oder liege ich da komplett falsch?

Und da spielt Opt-In/-Out überhaupt keine Rolle. Das dürfte in D komplett verboten sein, es hat sich (scheinbar?) bisher nur niemand die Mühe gemacht, das durchzusetzen.

Ist hier zufällig ein Anwalt unter den Mitlesern, ich bin nämlich keiner?

Olaf

PS: Nicht anonym, weil ich zu jedem meiner Postings, hier und in vielen anderen Foren, stehe. Wer mich googlet, findet sowieso die seltsamsten Sachen, weil es mindestens eine zweite natürliche Person gleichen Namens in Deutschland gibt...
16. Dezember 2014: Von Stefan Jaudas an Olaf Musch Bewertung: +0.00 [2]
... ich lese auch nur noch die Beiträge, die einen sachlichen Zusammenhang zum Thema erkennen lassen. Gefühlt sind das unter 5%.

Aber immerhin habe ich jetzt gelernt, dass der Sprachwissenschaftler die Pünktchen über den Umlauten "Trema" nennt. :-p
16. Dezember 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]
Danke, ich dachte Trema ist die Mehrzahl von Tremor…
16. Dezember 2014: Von Stefan Jaudas an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: -1.00 [1]
... oder Tremens? ;-)

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