Puh, wenn man sich am einen Tag hier austobt, und am nächsten Tag Arbeiten muss, dann kann es anstrengend werden, mit den Antworten. Und ich glaube, niemand möchte hier unbedingt 7 oder 8 Antworten von mir lesen...
Zur > 250 kt, FL < 100-Sache:
Ich wusste bisher nur von der Bauart bedingten Ausnahmeregel, der Rest war interessant - danke an Norbert, Max und Markus.
Zum Thread-Thema:
Die Ausführungen von Willi, Olaf und Stefan haben mich überzeugt: Die Tätigkeit von FR24 scheint in Deutschland eindeutig nicht legal zu sein. Bezweifeln möchte ich:
> ... und FLARM auf FR24 ist alles andere als legal. Da wird nicht nur veröffentlicht, da wird vorher auch noch gehackt. FLARM-Daten sind verschlüsselt.
Ich habe auf die Kürze nichts gefunden, was das belegt. Es handelt sich m.W. lediglich um ein proprietäres Protokoll, was allerdings auf einer völlig legalen, allgemein verfügbaren Frequenz gesendet wird. Mein juristisches Halbwissen um Softwarepatente ist, dass Reverse-Engineering zulässig ist.
Ich halte es für gut möglich, dass das "FLARM-Abhören" deutlich unproblematischer ist, weil es *nur* den Datenschutz berührt, nicht aber die sonstige funkrechtlichen Aspekte. Ist aber - denke ich - ein Nebenthema.
Über Werte (Erst fragen, dann...) gibt es auch spannendere Diskussionsbeiträge als das jetzt weiterzuspinnen.
Wo ich Dir ggü., Stefan, meinen Punkt wohl unklar formuliert habe: skylines.aero ist ein Projekt, dass sich klar an die fliegende Community richtet. FR24 richtet sich ganz eindeutig nicht vorrangig an "GA-Voyeure", sondern an PAXe der Linienluftfahrt. Dazu passt zwar FLARM überhaupt nicht, wohl aber die ganze Gestaltung der Webseite. Eben, dass nur Linienflughäfen erfasst werden, der Versuch, Delay-Statistiken anzubieten, etc.
Dieser Unterschied ist deswegen wichtig, weil damit "Gegenwind" nicht die Geschäftsaufgabe für FR24 bedeutet. "Some Krauts have problems with us displaying their ultra lights, let's remove D-E/M/... completely" ist nicht so fernliegend.
Ich selber möchte die Seite ja gerne weiter nutzen können, für meine Daten. Allerdings stimmt mich natürlich nachdenklich, wenn Leute deswegen ihren Transponder ausschalten - das schadet meiner Sicherheit.
Und meine Sorgen bezüglich eines privaten ADS-B-AutoCop hatte ich ja schon dargelegt.
Letzteren würde ein funkrechtliches Verbot natürlich wirksam bekämpfen, denn wer zeigt schon Ordnungswidrigkeiten an, wenn er vorher eine Straftat begangen hat? Allerdings ist dann ggf. auch FR24 weg, mit "No Opt" statt Opt/in oder Opt/out.
Bei der Datenschutzsache hat Erik Grundsätzliches dazu bemerkt.
Stefan: Du reitest mir auf höherem fachlichen Niveau zu sehr auf der deutschen Thematik herum. In anderen Ländern wie USA und UK gibst Du ein Kennzeichen im Web ein und hast den Halternamen mit Anschrift und Adresse (vielleicht eine Spaßbremse für diejenigen, die über Ausflaggen nach UK nachdenken?), und der Aircraft-Feed ist public - wieso muss also FR als ignorante Geldmacher sehen, die sich über Gesetze hinwegsetzen? Der Sonderfall sind wir Deutschen, nicht die anderen!
Und: Mit einem Range von "over 225nm" (
Link) reichen auch Auslandsstandorte für den Empfang aus, um weite Teile Deutschlands abzudecken!
Ich finde meinen Beitrag wenig pointiert, aber einfach "Nicht antworten" ist auch doof...