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14. Dezember 2014: Von Lutz D. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]
@ZZZ
Kann leider mit dem IDings keine Bilder anhängen, aber wir hatten im 5nm entfernten Brackvenn auf 620m Höhe einen wunderbar sonnigen Wintertag mit 'Ski und Rodel gut' 2nm weiter, in Monschau, war OVC...

@Stefan/ZZZ

Zur Opt-in / Opt-out Frage habe ich noch einen Gedanken. Ich glaube, radikal betrachtet hat Stefan schon einen Punkt. Wenn es ein Recht auf Opt-out gibt, dann kann das eigentlich nur auf einem Recht auf Zustimmung zur Veröffentlichung der Daten beruhen. Ein Recht AN den Daten ist da gar nicht zwingend notwendig. Folgt man dieser Annahme, dann ist die Schlussfolgerung: Nur Opt-in wahrt meine Rechte.

Opt-in wiederum hat den Nachteil, dass es nicht nur gewichtige andere Nachteile hätte, sondern dass es schlicht nicht durchsetzbar ist. Das Internet - man kann es mögen oder nicht - bietet eben den Vorteil, dass man sich seine Rechtsordnung quasi aussuchen kann. Und es findet sich immer ein Standort für Server, an dem ein Recht entweder schlicht nicht existiert oder nicht einforderbar ist.

Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass Unternehmen ein Interesse daran haben, rechtssicher zu agieren und 'Ruhe' zu haben, weil alles andere Wert und Ertrag langfristig gefährdet.

Für solche Konstellationen hat der Ethiker Norbert Hörster das Modell von Ideal- und Praxisnorm entwickelt. Er macht das an Hand eines viel bedeutenderen Problems, der Abtreibung. Hörster stellt allerlei Überlegungen an, kommt zu dem Schluss (den man nicht teilen muss), dass es kein für sich stehendes intrinsisches Lebensrecht gibt, sondern dass ein Lebensrecht an ein planvolles Lebensinteresse gebunden ist. Daraus folgert er, warum nicht nur Tiere kein Lebensrecht haben, sondern auch Kleinkinder nicht. Das liest sich im Original noch weit schrecklicher, ist aber sehr zwingend argumentiert.

Nun sagt Hörster, sich über Ethik Gedanken zu machen bringe gar nichts, wenn man nicht die Möglichkeit und Absicht besäße, aus den a priori gefundenen Thesen auch durchsetzbare Regeln zu entwickeln. Dann sagt er, Kleinkindern (und Ungeborenen sowieso) das Lebensrecht abzusprechen, sei völlig an der Realität vorbei gedacht und müsse daher im Elfenbeinturm bleiben. Sstattdessen muss ich mich von der Idealnorm aus der Realität nähern, bis ich eine durchsetzbare Praxisnorm gefunden habe. Das ist für ihn dann die Regel, die Geburt als Merkmal zu wählen, dass ein eigenständiges Lebensrecht begründet.

Man muss das o.g. Beispiel nicht teilen, weder a priori noch a posteriori. Aber angewandt auf Opt-in/Opt-out ist klar: Ersteres ist völlig unrealistisch, es ist Teil eines Elfenbeinturms ohne Web-Anschluss. Das Opt-Out hingegen ist zwar nicht die Idealnorm und hält einer deontologischen Betrachtung nicht stand, ist aber als abgeleitete Praxisnorm geradezu ideal.

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