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7. April 2014: Von Ralf Steikert an Ursus Saxum-is Bewertung: +2.00 [2]
>Meines Wissens gibt es keine Software ohne den Disclaimer, dass die elektronischen Karten kein Ersatz für offizielle Karten sind.

Aber stimmt das auch, oder ist das nur eine Vorsichtsmaßnahme? Im Gesetzestext steht nichts davon:

§ 3a Flugvorbereitung: keine Karten erwähnt

§ 24 Prüfung der Flugvorbereitung und der vorgeschriebenen Ausweise: keine Karten erwähnt, nur der Nachweis der ordnungsgemäßen Flugvorbereitung.

Auch in der LuftBO habe ich nichts über mitzuführende Karten gefunden.

Sicher ist es sinnvoll, ein Papier-Backup dabei zu haben, aber nach meinen Recherchen ist es legal, mit aktuellen elektronischen Karten zu fliegen.
7. April 2014: Von Ursus Saxum-is an Ralf Steikert
Mir ist auch keine direkte Bestimmung des Kartentyps bekannt, allerdings sagt die 3. DV LuftBO, §8 Sonstige Ausrüstung, Ziffer 3, dass die an Bord befindlichen Karten für die Betriebsart aktuell und geeignet sein müssen.

"Geeignet" lässt nun natürlich einen weiten Spielraum zu, aber ich denke, es gibt im Zweifelsfall längere Diskussionen, wenn ich wegen eines leeren Akkus beim Ramp Check nach dem Flug ausserstande bin meine Ausrüstung und Flugvorbereitung, wie vorgeschrieben "jederzeit", zu dokumentieren. Eine Aussage "eben im Flug ging das iPad aber noch" kann dann schnell wie ein "mein Meerschweinchen hat die Hausaufgaben gefressen" oder "mir ist die Karte aus dem Fenster geflogen" klingen. Beides kann passieren, aber wie oft? Natürlich kann man einige Dinge dann vielleicht mit einem Netzteil, oder mit Eiswürfel bei wegen Hitze ausgefallenen Tablets, heilen, aber wie war das mit den kotzenden Pferden vor den Apotheke?

Am Ende ist es wieder die Frage, ob und wann etwas passiert. Wenn die anderen und eventuell höheren Risiken einer elektronischen Karte gegenüber Papierkarten nicht zu einem erhöhten Auftreten von Vorkommnissen führt, dann wird sich das Tablet als Kartenersatz auch durchsetzen. Ich habe da allerdings Bedenken, auch weil ich mich schon heute dabei ertappe, dass ich durch die Moving Map Funktion und aus Faulheit, VFR zu wenig nach Aussensicht fliege. Man schult seine Orientierungsfähigkeiten durch elektronische Navigationshilfen eben doch weniger.

Ausserdem ist die berühmte Papierkarte, mindestens als Backup, eines der billigsten Utensilien an Bord eines Flugzeug und ausser Grundsatzdiskussionen spricht eigentlich kaum etwas dagegen, eine an Bord zu haben - es sei denn, man beginnt mit jedem Gramm zu geizen.
7. April 2014: Von Lutz D. an Ralf Steikert

...das Thema haben wir ja immer mal wieder. Wichtig ist auch die Vorschrift aus EASA OPS NCO. Diese fordert ebenfalls kein bestimmtes Medium.

Ich habe die deutsche AIP nicht vorliegen, in der belgischen sind (frei verfügbar) alle Lufträume mit Koordinaten und auch graphisch dargestellt. Bin mir ziemlich sicher, dass auch das völlig ausreichen würde, wenngleich es nicht besonders praktisch ist.

7. April 2014: Von Sim L..... an Lutz D.
Woher kommen in Deutschland eigentlich die "Master"-Luftraumkoordinaten? Diese werden ja in Karten und in elektronischer Form angeboten. Aber wer "schreibt hier von wem ab"? Und kann ich prüfen ob richtig abgeschrieben wurde?

Simon
7. April 2014: Von Erwin Pitzer an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
vergleichbar mit der franz. BossY card. seit jahren nutze ich in F nichts anderes.

ICAO VFR - cui bono ?

lutz, hab ich es diesmal richtig geschrieben ?
7. April 2014: Von Achim H. an Sim L..... Bewertung: +1.00 [1]
Woher kommen in Deutschland eigentlich die "Master"-Luftraumkoordinaten? Diese werden ja in Karten und in elektronischer Form angeboten. Aber wer "schreibt hier von wem ab"? Und kann ich prüfen ob richtig abgeschrieben wurde?

Die sind in der AIP als Koordinaten unter ENR 2.1 veröffentlicht, ohne grafische Darstellung. Zu beziehen kostenlos über Eurocontrol EAD.
7. April 2014: Von Sim L..... an Achim H.
Danke, wieder was dazugelernt. Das erklärt weshalb es in DE zwar offizielle Informationen aber keine "offiziellen Karten" gibt.

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