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25. März 2014: Von Christian R. an Michael Höck

Wenn man sich einmal differenziert betrachtet, sind derartige Sozialleistungen fürwahr ein königliches Geschenk. Ich sag ja, ich hätte auch gene 14 Gehälter zzgl. 8k Gratifikation. Das Häuserl würd innerhalb 3 Monaten stehen, könnt´ mir ja den unbezahlten Urlaub leisten.

Bleibt jedoch die Frage offen: Wenn alle Beteiligten für ein Unternehmen in letzter Instanz mit die Wertschöpfung erwirtschaften, sollten im Sinne des AGG auch alle entsprechend daran beteiligt sein. Gehaltstechnisch, sozialtechnisch und auch hinsichtlich der Gewinne und Verluste des Unternehmens. Leiharbeitnehmer also quasi doppelt: einmal für das Unternehmen, mit welchem sie einen Anstellungsvertrag haben, und einmal für das Unternehmen, welches sie entliehen hat. So wäre das eigentlich gerecht und würde die Unsicherheit des Arbeitsverhältnisses in etwa aufwiegen. Aber das könnte und wollte sich kein Unternehmen leisten...


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