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8. Februar 2013: Von Intrepid an Lutz D. Bewertung: +3.00 [3]
Zitat: "Ich meine, im Handbuch stünde Avgas"

Bei der Zulassung unserer AN-2 für den gewerblichen Personentransport durch das LBA im Jahre 1993 wurde AVGAS als möglicher Kraftstoff vorgeschrieben. Auf Grund welchen Gesetzes und ob das auch für privat geflogene ANs gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Technische Gründe gibt es glaube ich nicht.

Damals gab es noch Einweisung mit Formblatt 16-A1 sowie regelmäßigen Checkflügen zur Verlängerung. Mit JAR-FCL ist das weggefallen, da reicht die Unterschiedsschulung für Spornrad, Verstellpropeller und Kompressortriebwerk. Müssen nicht auf AN-2 erflogen sein.

Wichtig ist, dass man privat seine Passagiere nicht an den Kosten des Fluges beteiligen darf.

Einweisungszeit je nach Vorkenntnissen von einer Stunde bis mehrere zehn Stunden. Es gibt keine Vorschriften die Zeit betreffend. Wenn es klappt, klappt es. Mit allen Wasser gewaschen ist man aber erst,, wenn man das Triebwerk auch bei Minus-Temperaturen in Gang gebracht hat und gut mit Seitenwind zurecht kommt.
8. Februar 2013: Von Philipp Tiemann an Intrepid
Danke. Ich hatte mich die ganze Zeit gefragt "wieso ein Type-Rating für ne AN-2?..."

Ein interessanter Aspekt übrigens: laut JAR-FCL braucht man eine Differenzschulung nur für turbogeladene Triebwerke...ein Kompressortriebwerk ist ja was anderes...oder?
8. Februar 2013: Von Achim H. an Philipp Tiemann
Ein interessanter Aspekt übrigens: laut JAR-FCL braucht man eine Differenzschulung nur für turbogeladene Triebwerke...ein Kompressortriebwerk ist ja was anderes...oder?

Würde ich nicht sagen, denn wenn Du "Turbolader" sagst, dann meinst Du "Abgasturbolader". Ein von der Kurbelwelle angetriebener Kompressor ist auch ein Lader und fällt damit meiner Ansicht nach unter die Definition.
8. Februar 2013: Von Hubert Eckl an Philipp Tiemann
In der Tat interessanter Aspekt! Vermutlich nicht mehr auf der Höhe der Zeit habe ich gelernt, daß ich mit meinem ICAO PPL alles fliegen darf, was mit Zerplatztreibling unter 2to ausgestattet ist. Darüber brauche ich ein Typrating, in die Lizenz einzutragen.
Ist das nicht mehr so?


8. Februar 2013: Von joy ride an Hubert Eckl
es gab mal eine faustformel mit 5,7 t (oder 12600 lbs?)
die ist aber genauso schlecht.

die eigentliche regel lautet: alles worauf das LBA "lust" hat, kommt in die T/R liste (man denke an PA46: 3 von 4 sind unter 2t, die 4. hat gerade mal 2300 kg). diese liste wird haöbwegs gepflegt, auf der hp vom LBA

PS: du verwechselst "klassenberechtigung" mit "musterberechtigung" (=T/R)

9. Februar 2013: Von Wolfgang Lamminger an Hubert Eckl
seit JAR-FCL ist die alte Limitierung von 2.000 kg MTOW nicht mehr gegeben. Ein SEP Classrating berechtigt zur "Single Pilot Operataion" für
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Verstellpropeller
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Einziehfahrwerk
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Turbolader-/ kompressorgetriebenen Kolbentriebwerk (T)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Druckkabine (Cabin Pressurization (P))
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Spornrad (Tail Wheel/TW)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit elektronischem Fluginstrumentensystem (EFIS)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit Leistungsregelung über einen Bedienhebel (Single Lever Power Control – SLPC

ein Limit der MTOM ist nicht genannt.

Übersicht der Type- oder Classrating nach JAR-FCL 1.215 siehe hier:

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/L/L4/Musterliste_Flugzeug.pdf?__blob=publicationFile

12. Februar 2013: Von Frank Naumann an Achim H.
Würde ich nicht sagen, denn wenn Du "Turbolader" sagst, dann meinst Du "Abgasturbolader". Ein von der Kurbelwelle angetriebener Kompressor ist auch ein Lader und fällt damit meiner Ansicht nach unter die Definition.

Ein Abgasturbolader ist ein Lader, dessen Schaufeln von einer Turbine angetrieben werden. Das trifft auf einen Kompressor nicht zu. Der ist zwar auch ein Lader, aber eben nach der Definition kein Turbolader. Der Einwand von Philipp ist insofern berechtigt.

12. Februar 2013: Von Max Sutter an Frank Naumann Bewertung: -0.33 [1]
Ein Ottomotor ist mit einer Turbine etwa so vergleichbar wie ein Kompressor-Lader mit einem Turbolader.
12. Februar 2013: Von Malte Höltken an Max Sutter Bewertung: +1.00 [1]
Mit Turbine meinte Herr Naumann ganz sicher weder ein Turbojet, noch ein Turboprop-Triebwerk, sondern ganz allgemein eine Strömungsmaschine, die die innere Energie eines Fluids durch Rotation in mechanische Energie umwandelt. Dieses Prinzip ist nicht auf Flugzeugtriebwerke beschränkt, und somit werden nicht nur solche als Turbine bezeichnet. Man denke da nur an die Turbinen in Kraftwerken oder halt an die in Abgasturboladern.

Besten Grusz,
12. Februar 2013: Von Justus SJ an Max Sutter
d.h.?

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