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18. November 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Naja, kann mir auch egal sein ob das in D anders geregelt ist als anderswo. Aber überzeugt davon bin ich trotzdem nicht ;-) Dann dürfte es eigentlich auch keine gewerblichen UL-Schulen geben oder?
18. November 2012: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
Du misssverstehst mich immer noch ;) Natürlich gibt es gewerbliche UL-Schulen. Und gewerbliche Bannerflüge mit UL. Alles Luftsport.
18. November 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Interessanterweise besagt dieses Zitat ""Für Betriebsgenehmigungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten nach § 20 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes (z.B. gewerbsmäßige Rundflüge in Luftfahrzeugen, mit denen eine Beförderung nicht zwischen verschieden Punkten verbunden ist, die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen mit Ballonen, die nichtgewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt) wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Landesluftfahrtbehörde. Keine Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes ist erforderlich für: - Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern - mit Luftfahrzeugen, die für höchstens vier Personen zugelassen sind - gewerbliche Flüge mit Luftsportgeräten " dass es genauso geregelt wird wie in Ö. (da eindeutig). "
18. November 2012: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
Siehste. Gewerbliche Flüge mit Luftsportgeräte sind eben auch Luftsport. Das ist auch gut so und soll bitte so bleiben. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass gewerbliche Flüge nit Luftsportgeräten auch nur im entferntesten gefährlicher wären also solche mit CPL/Luftfahrtunternehmen.
18. November 2012: Von Andreas Ni an Flieger Max L.oitfelder
...und nie vergessen, bei schönem Wetter die Wäschespinne einzuklappen, damit sich nicht so ein Luftsportgerät dadrinnen verheddert!
19. November 2012: Von RotorHead an Flieger Max L.oitfelder
§ 20 LuftVG hebt nicht den § 23 LuftBO auf. Es müssen alle Regeln eingehalten werden, und nicht nur die, die einem in den Kram passen.

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