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5. Dezember 2011: Von Willi Fundermann an Michael Stumpf
Ich denke, die Sache mit den "grandfather-rights" ist dahingehend geklärt, dass diese gewährt werden, d.h. wer bisher nach JAR-FCL z.B. für die King Air einweisungsberechtigt ist, wird dies zukünftig auch nach EASA-FCL sein. In der im "Amtsblatt" der EU am 25.11.11 veröffentlichten Verordnung Nr. 1178/2011 (EASA-FCL) heißt es im Artikel 4, Abs. 6: "...werden für Inhaber von Lehrberechtigungen für Klassenberechtigungen oder von Prüferberechtigungen, die Rechte für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten besitzen, diese Rechte in Lehrberechtigungen für Musterberechtigungen oder eine Prüferberechtigung für Flugzeuge mit einem Piloten umgewandelt". Das bedeutet, ein CRI-Rating (für z.B. King Air nach JAR) wird in ein TRI-Rating (EASA) umgewandelt.

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