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Sonstiges | EASA's Einteignung von FIs und CRIs // PuF 2011/10  
9. Oktober 2011: Von Michael Stumpf 

Hallo allerseits,

Jan Brill schreibt im Editorial der aktuellen PuF über die "neuen" Lizenzen nach EASA Part FCL. Insbesondere wird hier auch die Enteignung der FIs und CRIs diskutiert. Der FI selbst wird ja letztendlich nicht sonderlich eingeschränkt in seinen Rechten. (Oder habe ich im Part FCL irgendetwas wichtiges übersehen?) Interessanter und extremer wirds definitiv beim CRI, da ja nun für die Ausbildung auf Complex-Single-Pilot-Aircraft ein TRI(SPA) erforderlich ist. Der Artikel geht davon aus, dass bei Inkrafttreten der EASA FCL niemand mehr für diese Flugzeug-Kategorie ausbilden darf. Aber ist es nicht naheliegend, dass all diejenigen, die einen CRI für ein solches Luftfahrzeug halten, im Rahmen der Grandfather-Rights einen TRI(SPA) "geschenkt" bekommen?

Weiterhin finde ich die Frage interessant, was mit bisherigen nationalen Berechtigungen passieren wird, die es in EASA auch gibt, die jedoch von jedem Land bisher gesondert und unterschiedlich gehandhabt wird. Insbesondere Kunstflugberechtigung, Sprüh-, Streu- und Schleppberechtigung...

Was meint ihr?

Viele Grüße
Michael

9. Oktober 2011: Von Jan Brill an Michael Stumpf
Der FI selbst wird ja letztendlich nicht sonderlich eingeschränkt in seinen Rechten.


FI wird massiv eingeschränkt, da auch der FI nicht mehr auf HPA-Complex-Fliegern ausbilden darf. Siehe FCL.905 (b) [Emphasis von mir]:

The privileges of an FI are to conduct flight instruction for the issue, revalidation or renewal of:
(a) a PPL, SPL, BPL and LAPL in the appropriate aircraft category;

(b) class and type ratings for single-pilot, single-engine aircraft, except for single-pilot high performance complex aeroplanes; class and group extensions for balloons and class extensions for sailplanes;

Den TRI(SPA) "geschenkt" zu bekommen ist denkbar, aber in der Praxis nicht ganz einfach. Als CRI oder FI müssten Sie dann einen TRI(SPA) für jedes Single-Pilot-Complex-Muster erhalten, das es im Moment in der JAR-Welt gibt (sonst keine Wahrung Ihres Besitzstandes). Sowas hat es mal bei den Werften mit Sammel-Approval unter 5.7 to gegeben, dürfte aber bei FCL zu einer ziemlich vollen Lizenz führen.

MfG
Jan Brill


9. Oktober 2011: Von Michael Stumpf an Jan Brill

In Sachen FI(A) bin ich einverstanden. Ich hatte diese Thematik gedanklich mit unter das Thema CRI(A) für Single-Engine-Airplanes gefasst, welche ja dann (parallel zur Multi Engine Variante) im Fall des Complex Aircraft einen TRI(SPA) erfordern...

"Als CRI oder FI müssten Sie dann einen TRI(SPA) für jedes Single-Pilot-Complex-Muster erhalten, das es im Moment in der JAR-Welt gibt (sonst keine Wahrung Ihres Besitzstandes). Sowas hat es mal bei den Werften mit Sammel-Approval unter 5.7 to gegeben, dürfte aber bei FCL zu einer ziemlich vollen Lizenz führen"

Prinzipiell schon. So war aber mein Verständnis der Grandfather Rights nicht gemeint. Vielmehr eine "partielle Wahrung des Besitzstandes", also lediglich für die ohnehin bereits gehaltenen Muster. Da das LBA ja den CRI für jedes Muster separat einträgt, könnte ich mir eine Übernahme dieser zum Zeitpunkt des Stichtages gültigen CRI-Berechtigungen in TRI(SPA) vorstellen... Dass der Erwerb der Lehrberechtigung für mögliche zukünftiger Muster erschwert wird, ist zweifelsfrei.

Wie ist Ihre Meinung zu den von mir angesprochenen nationalen Berechtigungen (Schlepp-, Kunstflug-, ...berechtigung)?

9. Oktober 2011: Von Oliver Barth an Michael Stumpf
Bei einer Info Veranstaltung des LBA Ende September hat zu dieser Frage sich die Vertreterin der EASA wie folgt geäußert:

Es gelten "Grandfather Rights". Wer vor dem 8.4.2012 als CRI auf King Air ausbilden darf (JAR-FCL) darf nach dem 8.4.2012 auch weiterhin auf King Air ausbilden. Seine CRI Beech 90-200 Berechtigung wird durch eine TRI Beech 90-200 ersetzt werden.
Wer nach dem 8.4.2012 erstmalig eine Lehrberechtigung für King Air erwerben will muss dass nach EASA Part FCL tun; er muss eine TRI Berechtigung erwerben.

Der Einwand von Jan ist richtig, allerdings wurde als einziger HPA Typ die PA46 genannt - und selbst diese ist bei JAR FCL auch schon ein eigener TYP.

Ich habe es so verstanden: Wer FI + PA46 Berechtigungen hat wird bei der EASA dafür FI + PA46 + TRI PA46 bekommen.
9. Oktober 2011: Von Michael Stumpf an Oliver Barth

So macht es auch Sinn...

Bleibt also noch die spannende Frage, was mit nationalen Ratings passiert. Gab es dazu auch ein Statement?

10. Oktober 2011: Von Oliver Barth an Michael Stumpf
Es werden "neue" EASA Berechtigungen eingeführt, die den alten, nationalen Berechtigngen entsprechen. (Kunstflug, Schleppflug etc.)

10. Oktober 2011: Von Michael Stumpf an Oliver Barth

Es werden "neue" EASA Berechtigungen eingeführt, die den alten, nationalen Berechtigngen entsprechen. (Kunstflug, Schleppflug etc.)

Das ist klar soweit. Steht ja im Part FCL eindeutig so drin. Interessieren würde mich nur, in wie weit die alten Berechtigungen konvertiert werden. So sind die Anforderungen z.B. an die Kunstflugberechtigung in unterschiedlichen Ländern ja durchaus nicht gleich. Zumal es teilweise (ich glaube z.B. in der Schweiz) sogar zwei Kunstflugberechtigungen gibt (Basic und Advanced oder so ähnlich)...

11. Oktober 2011: Von Alfred Obermaier an Michael Stumpf

Es soll auch ein neues "Moutain Rating" kommen.

Macht durchaus Sinn angesichts der fatalen Ereignisse immer wieder.

11. Oktober 2011: Von Oliver Barth an Alfred Obermaier
Die Frage wie die nationalen Berechtigunen konvertiert werden, wurde nicht ausgeführt. Es ist anzunehmen, dass auch hier die Besitzstandswahrung gilt: Wer es vorher durfte, darf es auch nachher.

Schwieriger wird es beim Mountain Rating. Das konnte nur in die französische und schweizer JAR Lizenz eingetragen werden. Wer seine Lizenz in einem anderen Land hat, bekam eine schriftliche Bestätigung über den Erwerb der Berechtigung. Wie hier verfahren wird konnte die EASA Mitarbeiterin nicht beantworten.

11. Oktober 2011: Von Friso Roozen an Oliver Barth
Das konnte nur in die französische und schweizer JAR Lizenz eingetragen werden.

Das ist zumindest für Frankreich nicht ganz richtig. Hier bekommt man es auch nicht in den JAR PPL eingetragen sondern in eine nur mit dem PPL gültige zusätzliche nationale Lizenz.

Interessant finde ich auch die Frage was zum Beispiel mit Piloten aus GB passiert die seit Jahren Kunstflug betreiben, aber in Ermangelung einer UK Kunstfluglizenz das natürlich nicht schriftlich haben. Dürfen jetzt dann alle UK-PPLs einfach die Kunstflugberechtigung beantragen und bekommen die dann oder müssen die sich einem Test etc unterziehen?

Grüße
12. Oktober 2011: Von RotorHead an Friso Roozen
Das hat gemäß der zu erwartenden EU-Verordnung UK zu entscheiden und zu dokumentieren...
5. Dezember 2011: Von Willi Fundermann an Michael Stumpf
Ich denke, die Sache mit den "grandfather-rights" ist dahingehend geklärt, dass diese gewährt werden, d.h. wer bisher nach JAR-FCL z.B. für die King Air einweisungsberechtigt ist, wird dies zukünftig auch nach EASA-FCL sein. In der im "Amtsblatt" der EU am 25.11.11 veröffentlichten Verordnung Nr. 1178/2011 (EASA-FCL) heißt es im Artikel 4, Abs. 6: "...werden für Inhaber von Lehrberechtigungen für Klassenberechtigungen oder von Prüferberechtigungen, die Rechte für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten besitzen, diese Rechte in Lehrberechtigungen für Musterberechtigungen oder eine Prüferberechtigung für Flugzeuge mit einem Piloten umgewandelt". Das bedeutet, ein CRI-Rating (für z.B. King Air nach JAR) wird in ein TRI-Rating (EASA) umgewandelt.

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