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11. Oktober 2011: Von Oliver Barth an Alfred Obermaier
Die Frage wie die nationalen Berechtigunen konvertiert werden, wurde nicht ausgeführt. Es ist anzunehmen, dass auch hier die Besitzstandswahrung gilt: Wer es vorher durfte, darf es auch nachher.

Schwieriger wird es beim Mountain Rating. Das konnte nur in die französische und schweizer JAR Lizenz eingetragen werden. Wer seine Lizenz in einem anderen Land hat, bekam eine schriftliche Bestätigung über den Erwerb der Berechtigung. Wie hier verfahren wird konnte die EASA Mitarbeiterin nicht beantworten.

11. Oktober 2011: Von Friso Roozen an Oliver Barth
Das konnte nur in die französische und schweizer JAR Lizenz eingetragen werden.

Das ist zumindest für Frankreich nicht ganz richtig. Hier bekommt man es auch nicht in den JAR PPL eingetragen sondern in eine nur mit dem PPL gültige zusätzliche nationale Lizenz.

Interessant finde ich auch die Frage was zum Beispiel mit Piloten aus GB passiert die seit Jahren Kunstflug betreiben, aber in Ermangelung einer UK Kunstfluglizenz das natürlich nicht schriftlich haben. Dürfen jetzt dann alle UK-PPLs einfach die Kunstflugberechtigung beantragen und bekommen die dann oder müssen die sich einem Test etc unterziehen?

Grüße
12. Oktober 2011: Von RotorHead an Friso Roozen
Das hat gemäß der zu erwartenden EU-Verordnung UK zu entscheiden und zu dokumentieren...

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