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18. März 2011: Von RotorHead an Peter Neumann
Nach deutschem Recht muss man nicht seine Unschuld beweisen, der Staat muss die Schuld nachweisen. Falls das LBA eine Ordnungswidrigkeit verfolgen will, muss es hierfür erst einmal die entsprechende Ordnungswidrigkeitsvorschrift und den Tatbestand nachweisen. Beides wird es nicht könnnen, weil nichts davon zutrifft.
18. März 2011: Von  an RotorHead
Auf meinen PPL-IFR-MEP FAA steht :
Issued on the Basis of and valid only when accompanied by Germany Pilot Licence Number XYZ. All Limitations and Restrictions on the Germany Pilot License apply.

Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. Solange ich eine deutsche (oder FAR) Lizenz habe, ist das IFR gültig. Auch das FAA...

Aber wie der Vorredner schon sagte, das LBA muss beweisen, das es eine Regelung gibt, die das vorschreibt. Und das wird es nicht haben.

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