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> Meiner Meinung nach sollte diese Serie eine Überprüfung > des Systems dahinter herbeiführen.
Welches Systems? Eine Veranstaltung wird beantragt, vom RP (oder Bezirksregierung) geprüft und ggf. genehmigt. Mit Auflagen. Ach ja, kontrolliert wird auch.
> Sind die Vorschriften für Teilnehmer und Veranstalter > ausreichend?
Natürlich sind sie das. Gegen Mid-Airs gibt es schon einen ganzen Wust von Vorschriften. Ausweichregeln, Vorflugregeln, usw.
> Sind die vorgeschriebene Sicherheitsabstände zum Publikum > wirklich "sicher"?
Ähem. In welcher Richtung? Bei manchen Flugzeugen würden auch 2 km Abstand nichts helfen.
> Müssen Teilnehmer geprüft und genehmigt werden, wie z.B. > in Großbritannien?
Hm. Eine Prüfung haben die Teilnehmer ja. Nennt sich Kunstflugberechtigung. Genehmigt werden die auch. Wer nicht namentlich mitsamt Flugzeug für so eine Veranstaltung beantragt und genehmigt wird (s.o.), fliegt keine Vorführung. Und das wird kontrolliert (s.o.).
> Sind in jedem Bundesland das Vorgehen und die Bedingungen > gleich?
Luftrecht war Bundesrecht? Habe ich mal so gelernt ...
> Andere prüfungswürdige Punkte lassen sich bestimmt noch > finden.
Da bin ich mir sicher. Diverse Bürokraten und Kontrollettis bekommen bei dem bloßen Gedanken wahrscheinlich einen ... nee, das schreibe ich jetzt nicht.
Sorry, aber Ihr Beitrag hat einen Beigeschmack von "Airshow nur noch für einige wenige gewerbliche Großveranstalter".
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"Sorry, aber Ihr Beitrag hat einen Beigeschmack von "Airshow nur noch für einige wenige gewerbliche Großveranstalter"."
Und Ihr Beitrag hat den Beigeschmack, alles wäre in bester Ordnung und wir machen einfach weiter so wie gehabt.
Man hört/sieht eben, was man gerne hören/sehen möchte.
Eigentlich genauso wie bei der Pleite der allgemeinen Luftfahrt in München
Ich klinke mich aus dieser Diskussion, weil sinnlos, mit den folgenden Schlußbemerkungen aus:
- Gehe selber sehr gerne zu solche Veranstaltungen und möchte sie nicht verboten sehen - In der Schweiz waren Autorennen nach einem Unfall in Le Mans etwa 50 Jahre lang verboten. Ein gleiches Verbot für Flugtage folgt sicherlich demnächst in der BRD, und zwar aus ähnlichen Gründen.
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Ich klinke mich aus dieser Diskussion ... aus
1) Danke
2) Wenn Sie nicht verstehen, wie die Schweiz in Bezug auf Gefahrgeneigtheit tickt, dann sollten Sie sich zu dem Thema eines Kommentars enthalten. Es sind dort Dinge möglich, da würden unserem Bundesinnenminister und der Justizministerin die Haare zu Berge stehen, aber auch das Umgekehrte kann vorkommen.
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... danke meinerseits. ;-)
Mich wundert, dass die Unsitte des Fremdschämens jetzt auch schon in Fliegerkreisen angekommen ist.
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