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17. Juni 2010: Von Manfred Helmholz an Philipp Tiemann
In dem Artikel von Jan Brill in PuF 08/08 stand: "Sofern ein Flughafen Sie verpflichtet die Dienste eines Dritten Anbieters (=Handlingagenten) in Anspruch zu nehmen, die nicht durch die veröffentlichten Gebühren abgedeckt sind, muss dies in der AIP veröffentlicht sein..."

Von Verpflichtung steht da nichts in der italienischen AIP. Die Italiener meinten, dass hier wohl auch die englische Übersetzung etwas unglücklich ist.

Das ganze bewegt sich sicher in einer Grauzone, deshalb wäre ich mal an den genauen Wortlaut in dem ICAO Dokument interessiert. Vielleicht kann Jan Brill hier mal weiterhelfen. Anscheinend hatte die Damen und Herren in Malpensa aber ein schlechtes Gewissen, sonst hätten sie letztendlich nicht klein bei gegeben und dann doch nur den Transport berechnet.
17. Juni 2010: Von RotorHead an Manfred Helmholz
"è fatto obbligo" heißt wörtlich "es ist zur Pflicht gemacht".

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