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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. November 2009: Von M Schnell an 
mal ne kernfrage..warum lassen sie das flugzeug net einfach von mem ferry pic einführen??hier in D können sie es ja mit jar fcl bzw icao ppl fliegen..(falls das schionmal erwähnt wurde..sorry aber die hin und her meckereien hab ich nur überflogen)
24. November 2009: Von Julian Koerpel an M Schnell
N Experimental übern Teich ? Na dann viel Spass....
24. November 2009: Von M Schnell an Julian Koerpel
kommt drauf an was das fürn teil iss...wenn man sich die "Rutan"flieger anschaut...da sind schon teile bei wo das kein größeres problem darstellt..ansonsten "drüben"zerlegen ab in den Kontainer...kein einflug=keine einflugerlaubnis...
und da hat das LBA schon recht..wenn Ein N Reg eingeführt wird geht kein weg an ner entsprechenden anerkennung oder lizenz vorbei,dann die FAA selbst sagt ja nur das über dem Land geflogen werden darf dessen schein man besitzt..(man kann sich natürlich fragen ob ich EUweit oder nur in der BRD Fliegen darf)für experimentals gelten dann eh nochmal andere regeln...wenn das teil hier steht brauchen sie ja eigendlich keine einflug erlaubnis sondern ne genehmigung den flieger hier betreiben zu dürfen..
24. November 2009: Von Roland Schmidt an M Schnell
Die Einfluggenehmigung für N-registrierte Experimentals gibt es offiziell leider nur für 180 Tage im Kalenderjahr (siehe AIP). Damit ist es leider nicht ganz legal, ein solches Flugzeug hier dauerhaft zu stationieren, auch wenn es in der Praxis manchmal anders aussieht. Bekanntlich lassen sich aber Lancair IV und Co. nur N-registriert legal IFR betreiben. Da hat das LBA keine legale Lücke gelassen.
24. November 2009: Von  an Roland Schmidt
Heißt das, dass man alle 180 Tage füer 180 Tage Deutschland verlassen muss und dann wieder einen neuen Antrag stellen muss, wenn man wieder in Deutschland fliegen will?

Wenn ja, sehr müssig und viele Unbekannte Faktoren (LBA) seitens der Behörden...
24. November 2009: Von Ludolf Decker an 
Mit einem Experimentel ist es auch in USA nur mit einer FAA Lizens moeglich. ( kein based on german oder so ) Daher ist die Antwort vom LBA normal / ok.
25. November 2009: Von M Schnell an Roland Schmidt
ja in dem punkt haben Sie recht,in der Praxis werden die flieger 180tage betrieben und dann "eingemottet"...bzw frag ich mich bei einigen fliegern die ich kenne,ob die das einfach ignorieren...wird jedenfalls mal Zeit ds hier ne lösung gefunden wird.Mit allem anderen was die USA verzapfen oder was in irgendeinerweise in ICAO steht wollen wir ja auch immer vorne dabei sein (egal wie sinnfrei manches erscheint)..
25. November 2009: Von M Schnell an Ludolf Decker
Ja das ist ja genau der knackpunkt.."es wird die lizenz des landes benötigt über dem geflogen werden soll" also über usa eine faa lizenz in brd eine deutsche (wobei diefrage ist ob man die fcl als fliegen über der EU sehen kann)demnach ist es ja klar das das LBA eine "EINFLUG"genehmigung ohne us lizenz ablehnt...ist der flieger erstmal hier mit genehmigung unterwegs iss der eu/deutsche schein ja ausreichend (hatte das mit meinem RP mal besprochen,wegen scheinerhalt und unterschiedsschulung auf N-reg)
25. November 2009: Von Christian Weidner an Ludolf Decker
Beitrag vom Autor gelöscht
25. November 2009: Von Ludolf Decker an Christian Weidner
Habe selbst in 2003 in USA ein Typerating erworben Based on german licens fuer ein experimental und die licens wurde ca. 4 Wochen spaeter annulliert. Fuer Exper. ist es seit 1990 nur mit USA FAA licens moeglich. mfg
26. November 2009: Von M Schnell an Christian Weidner
Leider muß an dieser stelle sagen..."ICH halt die fresse weil zuwenig ahnung"..aber ich würde an dieser stelle(wenn sich für mich diese frage stellt)mich an einen Faa Lehrer/Prüfer wenden...

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