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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. November 2008: Von RotorHead an Christof Edel
Zitat:

"Ich kenne zwei Leute die hierzu eine schriftliche Klarstellung von der FAA haben wollten und bislang keine erhalten haben."

Die FAR sind ziemlich eindeutig. Ein N-registriertes Luftfahrzeug darf im Ausland geflogen werdne, wenn man eine gültige Lizenz besitzt, die von diesem (Aus)Land ausgestellt wurde. Was muss daran klargestellt werden? Welches Land eine Lizenz ausgestellt hat, geht i.d.R. aus der Lizenz hervor.
10. November 2008: Von Christof Edel an RotorHead
Hallo Herr - aeh - RotorHead,

Ich bin derselben Ansicht (dass die FARs hier eindeutig formuliert sind). Es gibt aber auch die andere Ansicht dass neben Lizenzen die von einem Land ausgestellt sind auch solche gelten die von einem Land anerkannt werden (wass bei JAR Lizenzen der Fall ist) und habe e-mails vom New Yorker FSDO gesehen die das auch so sagen... und solche die das Gegenteil behaupten...


Persoenlich bin ich wie Peter Holy (www.peter2000.co.uk) der Ansicht dass N-Reg operations in Europa (mit oder ohne "based on"-Lizenzen) einem Kartenhaus gleicht und man gut beraten ist sein Flugzeug jederzeit in einem Zustand zu belassen, dass man es ohne allzugrosses Aufhebens unter EASA zulassen kann (also keine exotischen STCs!).

Grund: Auch wenn das Risiko eines abrupten "N-Reg-Verbotes" eher gering ist, sind die potenziellen Folgen sehr kostspielig, falls es dann doch kommen sollte.


Auch meine ich, dass man am besten nach Moeglichkeit beide Lizenzen vollgueltig erwirbt (z.B. US-PPL kann in 2-3 Tagen in den USA so nebenbei erledigt werden wenn mann die Theorie vorher in D macht, US-IR aehnlich wenn man JAR IR hat und sattelfest fliegt) - allerdings verstehe ich, wenn man wegen der sinnlosen Theorie auf das JAR-IR zunaechst verzichte.

Grund: Siehe EASA-FCL-Draft (Erfordernis von EASA-Lizenzen fuer EU-basierte operators auch fuer Fremdzugelassene Flugzeuge)

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