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3. Oktober 2023: Von Mich.ael Brün.ing an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Idealerweise verkauft man das so, dass man eine "Übergangsfrist" sich einräumen lässt, bis SAF und nachhaltiger Treibstoff zur Verfügung steht.

Diese Argumentation kann nach hinten losgehen. Denn SAF steht ja schon zur Verfügung, aber nur in homöpathischen Dosen und zu exorbitanten Preisen, wenn man überhaupt etwas geliefert kommt. Die Politiker würden vermutlich irgendwelche Investor-Bait-Nachrichten von SAF-Herstellern als Grund für einen Beginn der Übergangsfrist annehmen und dann steht man wieder vor demselben Problem.

Ich würde eher argumentieren, dass es eine (vermutlich) nicht verfassungskonforme Benachteiligung eines einzelnen Verkehrsträgers ist, für den keine wirtschaftliche Alternative eines CO2-freien Antriebs existiert und der verhältnismäßig den geringsten Anteil an der CO2-bedingten Umweltschädigung hat.


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