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Türmer = kein Lotse = er darf keine Anweisungen geben, oder? Wie kann jemand, der keine Autorität hat, für das Verhalten eines anderen „Ärger“ bekommen? Die Verantwortung über den Flug liegt doch nur beim Piloten, oder ist das in Deutschland auf unkontrollierten Plätzen anders?
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Ich würde das so sehen: Wenn der Türmer keine sofortige Meldung über die illegale Ausreise macht, bekommt er Ärger. Neben dem Piloten. Wenn einer ohne Lizenz in einem nicht registrierten Flugzeug starten will und der Türmer (der weiß, dass der Flugzeugführer keine Lizenz hat) sagt: „Bitte, ich darf dir nix vorschreiben.“, wird er auch Ärger bekommen, wenn er nicht sofort die Polizei ruft und denjenigen im Rahmen der Möglichkeiten versucht, am Start zu hindern. Und lieber ein Türmer, der mir durch „Anweisung“ Ärger erspart, als einer, dem alles egal ist. Gruß Erik
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Bitte mal mit gesetzlicher Grundlage belegen.
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Wenn der Türmer keine sofortige Meldung über die illegale Ausreise macht, bekommt er Ärger
Jetzt fallen wir aber schon in die dunkelste aller Zeiten zurück, oder?
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Gruselig, was ein Jahr Corona bewirkt.
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Ich war schon vor Corona so...
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Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden.
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Der Flugleiter hat Hausrecht, und wenn er nicht will, dass ich starte ist das so. Gesetzliche Regelungen darfst du dir selber raussuchen, Quelle steht irgendwo in der Theorieausbildung Thema Luftrecht.
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Was für eine illegale Ausreise? Wer auf sowas steht, in Nordkorea, China, Turkmenistan... gibts das gratis zur Staatsbürgerschaft dazu. Nur zur Klarstellung: Reden wir über einen Flugplatz in Deutschland? Und was hat ein Flugleiter mit grenzpolizeilichen Aufgaben am Hut? Darf der willkürlich Dinge vermuten und Leute anweisen ihren Motor abzustellen? Wie jeder andere, wenn er denn will, die Polizei anrufen, das darf er sicher.
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Wieder mal ein Fall von „Kein Flugleiter, kein Problem“, wortwörtlich ;)
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Angeblich liegt der Flugleitung ein Schreiben der Bundespolizei vor, nachdem jegliche Ein- und Ausflüge (auch innerhalb von Schengen) meldepflichtig sind.
Da es auch innerhalb von Schengen Quarantänepflichten gibt, ist das vermutlich die Methode der Bundespolizei, Einsicht zu bekommen. Warum es auch Ausflüge betrifft und ob das nicht rechtswidrig ist, kann ich nicht sagen.
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Wenn du gewisse Auflagen zu erfüllen hast, und dies nicht machst, kann das schon eine illegale Ausreise sein. Schade, dass du Deutschland mit willkürlichen, diktatorischen Ländern gleich setzt. Und wieso willkürlich vermuten? Beim Funken (egal ob kontrolliert oder nicht) erwähnt man i.d.R. den Zielflugplatz. Oder bist du einer, der beim Autofahren nicht blinkt, weil es keinen was angeht, wohin du fahren willst?
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Danke für etwas Licht im Dunkel... Könnten wir bitte ein ggf teilgeschwärzte Kopie davon bekommen ? Das klingt extrem suspekt. Und entspricht auch nicht der mir bekannten Praxis, bspw in Bayern (obwohl die verantwortlichen Herren hier das sicher auch toll fänden)
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Der Flugleiter hat Hausrecht, und wenn er nicht will, dass ich starte ist das so. Gesetzliche Regelungen darfst du dir selber raussuchen, Quelle steht irgendwo in der Theorieausbildung Thema Luftrecht.
Genau, in Ausbildungsunterlagen... natürlich hat er Hausrecht, genauso wie dein Stadttheater einen lauten Zuschauer rauswerfen kann oder ein Türsteher einen Betrunkenen in der Disse. Aber ebenso wie der Türsteher keine gut gekleidete Farbige an der Türabweisen kann (Drittwirkung von Grundrechten, § 242 BGB, jahrzehntelange verfassungsrechtlich abgesicherte Praxis) oder den Theaterkritiker draußen halten kann (Kontrahierungszwang aus gleichem Grund) kann der Flugleiter sagen, eine DA20 finde ich hässlich, die darf nicht landen, oder der XYZ war gerade pampig beim Bezahlen der Landung, daher lass ich den nicht starten: Geht nicht. Wenn du betrunken starten willst, darf er selbstverständlich mit dem Notfallfahrzeug vor dich fahren und verlangen, dass du den Motor ausstellst. .
Aber wenn es kein Gesetz gibt, dass dir den Ausflug verbietet, dann darf er das auch weder als BfL, noch als Flugleiter, noch Fluglotse dir das verbieten. Ganz einfach.
Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden.
Ja, wenn du ihn als Kneipenwirt selbst abgefüllt hast. Oder sein Erziehungsberechtiger bist. Oder sein Bergführer. Passt alles nicht so richtig....
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Das ist dann schlicht rechtswidrig. Wird von keinem Gesetz und keiner Verordnung gedeckt. Wenn dann ein Verwaltungsschreiben rumgeht, und du das hast, dann bitte mal weiterleiten. Das müssen wir uns wirklich nicht bieten lassen.
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Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden
Normalerweise nicht - das Stichwort, wo es anders sein kann, lautet "Garantenstellung". Wenn Du in keinerlei Beziehung zu dieser Person stehst, ist es maximal Deine moralische Pflicht, etwas zu unternehmen - belangt werden kannst Du aber nicht, wenn Du es nicht tust.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Wenn man aus Deutschland nicht mehr ausreisen darf während man sich an Gesetze/Auflagen hält wäre der Vergleich doch zutreffend! Wer sowas gut findet kann das in den genannten Ländern ja mal austesten bevor er sich die Menschen/Freiheits/Bürgerrechte „daheim“ freiwillig kaputt macht. Pandemie usw... alles schön und gut, aber was genau bewirkt so ein Fax von nem Grasplatz in der Pampa an die Polizei? Ein Fax nämlich...bis das jemand liest sind wir doch schon alle mit der nächsten Mutations-Impfrunde durch*. Gut, der Flugleiter kann kurz Polizist spielen, sicher ein tolles Gefühl, aber ist es das wert? *ausgenommen Österreich, hier hat man großes Einsparungspotential gesehen und weniger Impfungen gekauft. Glücklicherweise wird der oberste Milchtoast jetzt angeklagt, da gab es zur Ablenkung dann sofort die Beisl-Öffnung und alle sind hochzufrieden. Deutsche explizit willkommen btw., aber bitte nicht auf das Ausreise-Fax vergessen!
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Danke für etwas Licht im Dunkel... Könnten wir bitte ein ggf teilgeschwärzte Kopie davon bekommen ?
Ich habe mit der Flugleitung in Heubach gesprochen und das ewig lange und komplexe Schreiben der Bundespolizei gelesen.
Erst einmal ist es sicherlich nicht hilfreich, wenn Piloten gegen Flugleiter schießen, wenn diese Anweisungen der Polizei oder ihrer Dienstvorgesetzten ausführen. Die erfinden die Regeln meist nicht selbst, vor allem wenn sie wie so oft selbst Flieger sind...
Eine Erfassung und Meldung der Personen für Ausflüge in Schengen-Länder ist nicht vorgesehen, hier gab es Verwirrung aufgrund telefonischer Auskünfte der Bundespolizei und im Zweifel wird natürlich lieber zu viel erfasst und gemeldet als zu wenig. Die Pflicht bezieht sich nur auf Einflüge aus Risikogebieten, zusätzlich zu den Einflügen aus NON-Schengen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die CoronaEinreiseV des Bundes. Da diese Verordnung erst vor kurzem von Landesrecht in Bundesrecht überführt wurde und die Grenzpolizei eine Polizei des Bundes ist, wird sie nun aktiv.
Also kein Grund zum Aufregen, wir sind nicht im Jahr 1933 und nicht in der DDR, es gibt kein Ausreiseverbot.
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Danke Achim, das ist doch schonmal hilfreich.
Also ab sofort vor Rückflug aus z.B. Italien beim Zielflugplatz anrufen und um Mitteilung an die BuPo bitten? Zusätzlich zu Flugplan und digitaler Einreisanmeldung?
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Also ab sofort vor Rückflug aus z.B. Italien beim Zielflugplatz anrufen und um Mitteilung an die BuPo bitten? Zusätzlich zu Flugplan und digitaler Einreisanmeldung?
Ich denke nein. Man muss zwischen den Pflichten des Piloten und Pflichten des Flugplatzbetreibers unterscheiden. Als Pilot muss ich aus Italien nach z.B. Heubach kommend nur einen Flugplan aufgeben (und Einreiseanmeldung). Der Flugplatz selbst ist nicht am Flugplansystem angeschlossen und wird vom Flug erst erfahren, wenn sich der Pilot auf der Frequenz meldet. Aufgrund des Schreibens wird der Flugleiter dann vermutlich die Bundespolizei von der Ankunft informieren und diese kann -- sofern sie meint das zu müssen -- prüfen, ob eine digitale Einreiseanmeldung vorgenommen wurde.
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Danke, Achim. Dann hat sich das ja nun geklärt. Hoffen wir, dass es sich dann bald Stück für Stück erledigt mit derlei Regeln.
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Danke Achim für die Info bzw. Bestätigung meiner Vermutung. Ich schiesse nicht, war nur ein bisschen Hinterfragen in einem online Forum.
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