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23. Mai 2021: Von Erik Sünder an Tobias Schnell
Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden.
23. Mai 2021: Von Tobias Schnell an Erik Sünder Bewertung: +2.00 [2]

Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden

Normalerweise nicht - das Stichwort, wo es anders sein kann, lautet "Garantenstellung". Wenn Du in keinerlei Beziehung zu dieser Person stehst, ist es maximal Deine moralische Pflicht, etwas zu unternehmen - belangt werden kannst Du aber nicht, wenn Du es nicht tust.


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