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23. Mai 2021: Von Tobias Schnell an Erik Sünder Bewertung: +2.00 [2]

Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden

Normalerweise nicht - das Stichwort, wo es anders sein kann, lautet "Garantenstellung". Wenn Du in keinerlei Beziehung zu dieser Person stehst, ist es maximal Deine moralische Pflicht, etwas zu unternehmen - belangt werden kannst Du aber nicht, wenn Du es nicht tust.


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