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23. Mai 2021: Von Sven Walter an Erik Sünder

Bitte mal mit gesetzlicher Grundlage belegen.

23. Mai 2021: Von Erik Sünder an Sven Walter
Der Flugleiter hat Hausrecht, und wenn er nicht will, dass ich starte ist das so.
Gesetzliche Regelungen darfst du dir selber raussuchen, Quelle steht irgendwo in der Theorieausbildung Thema Luftrecht.
23. Mai 2021: Von Sven Walter an Erik Sünder Bewertung: +3.00 [3]

Der Flugleiter hat Hausrecht, und wenn er nicht will, dass ich starte ist das so. Gesetzliche Regelungen darfst du dir selber raussuchen, Quelle steht irgendwo in der Theorieausbildung Thema Luftrecht.

Genau, in Ausbildungsunterlagen... natürlich hat er Hausrecht, genauso wie dein Stadttheater einen lauten Zuschauer rauswerfen kann oder ein Türsteher einen Betrunkenen in der Disse. Aber ebenso wie der Türsteher keine gut gekleidete Farbige an der Türabweisen kann (Drittwirkung von Grundrechten, § 242 BGB, jahrzehntelange verfassungsrechtlich abgesicherte Praxis) oder den Theaterkritiker draußen halten kann (Kontrahierungszwang aus gleichem Grund) kann der Flugleiter sagen, eine DA20 finde ich hässlich, die darf nicht landen, oder der XYZ war gerade pampig beim Bezahlen der Landung, daher lass ich den nicht starten: Geht nicht. Wenn du betrunken starten willst, darf er selbstverständlich mit dem Notfallfahrzeug vor dich fahren und verlangen, dass du den Motor ausstellst. .

Aber wenn es kein Gesetz gibt, dass dir den Ausflug verbietet, dann darf er das auch weder als BfL, noch als Flugleiter, noch Fluglotse dir das verbieten. Ganz einfach.

Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden.

Ja, wenn du ihn als Kneipenwirt selbst abgefüllt hast. Oder sein Erziehungsberechtiger bist. Oder sein Bergführer. Passt alles nicht so richtig....


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