Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

31. März 2021: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an Marcus Schulz Bewertung: +2.00 [2]

Nachdem ich sehr regelmäßig 1x im Monat meine Oberarztstelle in Osttirol versorge, bin ich mittlerweile mit den Gepflogenheit von Ein- und Ausreise in AT ganz gut vertraut. Man kommt mit den Österreicher Ordnungshütern recht gut klar, wenn man ein korrektes und nachvollziehbares Anliegen und die entsprechenden Bescheinigungen hat. Das ist bei mir inzwischen eine gut gefüllte DIN A4 Mappe mit Pretravel, frischer Schnelltest und v.a. Bescheinigung Arbeitgeber.

Andererseits sind die Jungs aber völlig humorbefreit, wenn sie Umgehungstatbestände wittern. Und deine Argumentation scheint mir sehr sehr dünn. Erfahrungsgemäß wirds dann richtig teuer. Ich würde an deiner Stelle die Finger im Moment weglassen. Die Nerven liegen einfach blank.

31. März 2021: Von B. Quax F. an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck Bewertung: +1.00 [1]

Gilt da nicht die Ausnahme von Transitpassagieren? Er kann ja ein Ticket vorlegen und verläßt das Land!

Bei der Einreise zu sonstigen Ausnahmen gemäß § 8 Absatz 1 und § 8 Absatz 2:

- zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs
- aus ausschließlich zwingenden Gründen der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen im Einzelfall
- im Rahmen der Durchführung einer beruflichen Überstellungsfahrt/eines beruflichen Überstellungsfluges
- im zwingenden Interesse der Republik Österreich
- von Transitpassagieren (Ausreise muss sichergestellt sein)

Und meist gibt es bei der Einreise ja die Ausnahmen wenn man nicht länger als X im Land war nix Quarantäne!

31. März 2021: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an B. Quax F.

ich denke nicht, dass das greift, denn die Destination ist Österreich und hier hält er sich auch auf. Transit wäre unverzügliche Durchreise z.B. in die Schweiz. Dann würden aber die Schweizer Bestimmungen greifen. Überstellung ist es ja auch nicht. Und Ausbildung müsste ja an Einrichtung in Österreich stattfinden

Wie gesagt: probieren kann man alles. Ob es sinnvoll ist, sei dahingestellt


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang