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31. März 2021: Von B. Quax F. an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck Bewertung: +1.00 [1]

Gilt da nicht die Ausnahme von Transitpassagieren? Er kann ja ein Ticket vorlegen und verläßt das Land!

Bei der Einreise zu sonstigen Ausnahmen gemäß § 8 Absatz 1 und § 8 Absatz 2:

- zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs
- aus ausschließlich zwingenden Gründen der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen im Einzelfall
- im Rahmen der Durchführung einer beruflichen Überstellungsfahrt/eines beruflichen Überstellungsfluges
- im zwingenden Interesse der Republik Österreich
- von Transitpassagieren (Ausreise muss sichergestellt sein)

Und meist gibt es bei der Einreise ja die Ausnahmen wenn man nicht länger als X im Land war nix Quarantäne!

31. März 2021: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an B. Quax F.

ich denke nicht, dass das greift, denn die Destination ist Österreich und hier hält er sich auch auf. Transit wäre unverzügliche Durchreise z.B. in die Schweiz. Dann würden aber die Schweizer Bestimmungen greifen. Überstellung ist es ja auch nicht. Und Ausbildung müsste ja an Einrichtung in Österreich stattfinden

Wie gesagt: probieren kann man alles. Ob es sinnvoll ist, sei dahingestellt


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