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27 Beiträge Seite 1 von 2

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25. April 2018: Von Tee Jay an Peter Aster

.. obwohl wir haben mit unseren 912er und 914er Rotax-Motoren soviel Gutes geleistet, wir dürfen das...

25. April 2018: Von Bernd Wolf an Tee Jay

@all

...damit meine Frau auf dem Weg vom GAT, zum Bus bis zum Flieger nicht verloren geht, wurde aus Sicherheitsgründen in LOWI extra eine Bordkarte ausgestellt.

Wird heute als Buchzeiger verwendet:-)

Gruß
Bernd

25. April 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Bernd Wolf

Zwei Empfehlungen meinerseits:

  1. Entweder Crew-Ausweis erstellen,
  2. oder ihr einen PPL verpassen.

Dann ist die Frau auch "abgedeckt".

P.S. Ich bin gerade dabei, Option 2 zu realisieren.

25. April 2018: Von Bernd Wolf an Mich.ael Brün.ing

Gibt es für den Crew-Ausweis eine Kartoffeldruckvorlage?

26. April 2018: Von Wolfgang Lamminger an Bernd Wolf

AOPA-Mitglied werden und den AOPA-Crewausweis an die Jacke klemmen ;-)

Übrigens: das Thema hatten wir schon vor 4 Jahren "abgearbeitet"

https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2014-02-20/Airport-Sicherheit_ausser_Kontrolle

26. April 2018: Von Peter Aster an Wolfgang Lamminger

Ja das Thema gleicht dem hier, viel Jammern aber keiner der die zahlreichen vorgesehenen Rechtsmittel ergreift um was dagegen zu tun. Klar diese Mühlen mahlen langsam, aber in vier Jahren sind selbst die meist abgeschlossen.

Wär ich in meinem Brotberuf so lethargisch dann könnte ich gleich einpacken. Die meisten von uns angeflogenen Staaten weisen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass Gesetze ubd Verordnung höherrangigen Rechten widersprechen ist fast schon Tagesgeschäft, was die zahlreichen diesbezüglichen Urteile bestätigen.

Ich jedenfalls geh in LOWI (seit einem fast zwei Jahre dauernden Rechtsstreit) nun mehr sehr entspannt durch die Kontrollen. Ich packe keinen Laptop aus, Behalte Jacke, Schuhe und Gürtel an und meistens trauen sie sich nicht einmal mehr mich persönlich zu filzen, da ich sie auffordere (wie es das Gesetz vorschreibt) das zu begründen. Tun sie es nicht, gibt es die nächste Beschwerde samt Amtshaftung für jede Minute Verzögerung (in AT ist der Flughafen Behörde, und damit als Rechtsträger auch für den zivilrechtlichen Schaden verantwortlich)

Klar das tue ich mir wahrscheinlich nicht überall an, aber wenn das jeder Pilot hier in diesem Forum an seinem Heimatflugplatz umsetzen würde, hätten wir schon eine bessere Welt. Und teuer war es nicht (weniger als ein A20) und das ist mir es wert.

26. April 2018: Von Wolff E. an Peter Aster Bewertung: +1.00 [1]

...aber wenn das jeder Pilot hier in diesem Forum an seinem Heimatflugplatz umsetzen würde..

Schöne Sache. Geht so in D nur bedingt. Die meisten Piloten sind an Plätzen, die keine Kontrollen haben. Da fährt man mit dem Auto an seinen Hangar und fliegt einfach los, ohne dass einer einen aufhält. Und in Deutschland sind die Verkehrsflughäfen in privater Hand oder als GmbH aus der "Behörde" ausgegliedert. Damit entfällt alles weitere aus meiner Sicht im Gegensatz zu AT. Schade eigentlich, zumindest in diesem Zusammenhang.

26. April 2018: Von Peter Aster an Wolff E.

Die Verkehrsflughäfen sind in Österreich auch alle GmbH, genauso die Austro Control. Per Gesetz wurden Ihnen aber hoheitliche Befugnisse erteilt (wie beispielsweise die Umsetzung der EUVOs und der damit verbundenen Gesetze). Das gibt Ihnen eben auch das Recht mich zu untersuchen oder fest zu halten wodurch in meine Privatrechte eingegriffen wird. Das ist aber in einem konstitutionellen Rechtsstaat (icch sag das weil es auch andere Rechtssysteme wie in UK und USA gibt, die anders aufgebaut sind) nur mit hoheitlicher Gewalt möglich, die gesetzlich legitimiert sein und es muss Rechtsmittel geben, damit ich mich gegen unzulässige Handlungen wehren kann. Früher war meist das BMVIT oder das BMI bzw. bei polizeilichem Eingriff die jeweiligen Landesdione die Behörde. Das wurde aber vor ca. 1.5 Jahren geändert und jetzt ist die jeweilige Betriebsgesellschaft Behörde in vielen Angelegenheiten.

Man kann also einfach ausgedruckt für jede "Amtshandlung" eines Sicherheitsorganes verlangen, dass die Behörde beispielsweise eine unbegründete Leibesvisitation oder auch nur das Verlangen des Ausziehens des Mantels mittels Bescheid begründet (da eben eine hoheitliche Handlung), wenn sie beui Unterlassung ein anderes Recht verwehrt, beispielweise den Zugang zur Luftseite.

Wenn jeder Pilot, oder auch jeder Fluggast das konsequent machen würde, würde das Sicherheitssystem sehr schnell unwirtschaftlich und ich bin mir sicher, dass es nicht lange dauern würde, bis diese Sicherungsmassnahmen wieder reduziert würden, denn Geld regiert die Welt und so teuer können sie Flughafengebühren gar nicht machen, um die Kosten der dann notwendigen Verfahren abzudecken.

Wenn man das natürlich freiwillig macht, noch bevor man aufgefordert wird, fehlt die hoheitliche Gewalt, man muss also schon auf die Aufforderung warten, und bei deren Verweigerung von der "Behörde" in einem Recht gehindert werden.

Ich glaube, dass Deutschland im Prinzip gleich organisiert ist, es fragt sich nur wer die Behörde ist. Österreich und Deutschland unterscheiden sich in den Verfassungsprinzipen praktisch nicht. Es kann nur sein dass in Deutschland eben noch das Ministerium die Behörde geblieben ist. Ist kein Jurist hier unter den Piloten ?

Und klar, das ist ein Aufwand und man muss sich sehr sauber an die Verwaltungsgesetze halten, sonst fliegt man aus formalen Gründen aus dem Verfahren raus. Deswegen würde ich das nur in AT mChen, wo ich mich auskenne, aber es würde wahrscheinlich schon eine kleine kritische Menge reichen, die das konsequent durchzieht.

Ich für meinen Teil hab das Crew-Problem dadurch gelöst, dass meine bessere Hälfte das AFZ-Funkzeugnis gemacht hat und damit gemäss NCO bei IFR auch Crewbestandteil sein kann, auch wenn das Flugzeug Single-Pilot ist. Damit ist sie kein Fluggast mehr und geniesst die g leichen Rechte wie ich und das Funkzeugnis schaut ja recht behördlich aus und funktioniert auch im Ausland ganz gut ;-).

26. April 2018: Von Peter Aster an Wolff E.

PS: ihr Glücklichen, dass ihr Euer Flugzeug an "unkontrollierten" Flugplätzen habt, hab mir auch schon überlegt das mit meinem zukünftigen Flugzeug so zu handhaben, allerdings aus anderen Gründen. Wie weit fährst Du (bzw. Frage an alle fahrt ihr), bis zum Heimatplatz.

Meine Alternativen sind LOIJ Und LOWZ mit knapp 1.5 Stunden, wenn kein Stau ist. LIPB ist zwar nahe, er erspart Dir aber keine Kontrollen und LIDT ist GA technisch ein Traum, aber knapp 2 Autostunden entfernt.

26. April 2018: Von Wolff E. an Peter Aster

Ich fahre 35 Minuten von der Haustür bis zum Hangar-Tor. Freitags nachmittag allerdings auch mal über eine Stunde. Aber Freitags will ich eher morgens zum Platz (morgen z.B.) als nachmittags.....

26. April 2018: Von Lutz D. an Peter Aster

20min EDKA, 20min EBSP, 40min EHBK, 20min EBTX, 30min EBLG, 45min EBST. Irgendwas geht immer. Ist ein goldenes Dreieck.

26. April 2018: Von Johannes König an Peter Aster

<10 Minuten von Haustür zu Hangar mitm Motorroller. Ein Luxus, den ich nicht missen möchte. Einziger Wehrmutstropfen sind die eingeschränkten Platzöffnungszeiten in EDNX, nur bis 19h lcl, auch im Sommer.

26. April 2018: Von Erik N. an Johannes König

15 - 20 Minuten je nach Tageszeit von der Haustür zum Platz (EDLN), Feuerwehr hat Flugzeug schon ausgehallt, Quirl an, evtl tanken, und ab geht’s. Öffnung 8:00 bis 20:30, sonst (teures) PPR, und bald kann ich auch IFR rein und raus.

26. April 2018: Von Peter Aster an Erik N.

Ok, jetzt bin ich neidisch, ich muss wohl umziehen.

Übrigens in Innsbruck ist auch Sommer wie Winter für die nichtkommerzielle GA nur bis 20 loc offen.

26. April 2018: Von Alexander Callidus an Peter Aster

21 min bis Hangar, 800M Asphalt, mit sachkundiger Person keine Öffnungszeitbeachränkungen

15 min bis 600m Gras

20 min bis Sgelflugplatz

25 min bis 550m Gras

26. April 2018: Von Florian S. an Peter Aster

Man kann also einfach ausgedruckt für jede "Amtshandlung" eines Sicherheitsorganes verlangen, dass die Behörde beispielsweise eine unbegründete Leibesvisitation oder auch nur das Verlangen des Ausziehens des Mantels mittels Bescheid begründet (da eben eine hoheitliche Handlung), wenn sie beui Unterlassung ein anderes Recht verwehrt, beispielweise den Zugang zur Luftseite.

Was genau hat man denn damit gewonnen, wenn man jedesmal nur mit 4 Tagen Voranmeldung zu seinem Flugzeug kann, weil die Behörde Zeit braucht, um mir einen Bescheid für die Sicherheitskontrolle zuzustellen?

26. April 2018: Von Tobias Schnell an Peter Aster

Wie weit fährst Du (bzw. Frage an alle fahrt ihr)

Zuhause nach Haupt-Homebase (EDNY): 30 min
Firma nach EDNY: 10 min
Zuhause nach EDTM: 40 min
Zuhause nach EDJA: 1:20

Eigentlich alles weiter, als mir lieb wäre, aber in der Bodenseeregion ist man halt leider mit dem Auto nicht wirklich schnell unterwegs.

26. April 2018: Von ch ess an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Tanken.... in EDLN ?

Kaufst du deine Drops in der Apotheke ?

26. April 2018: Von Peter Aster an Florian S.

Da hast Du mich falsch verstanden. Du musst nicht warten bis der Bescheid kommt, bevor Du rein kommst, sondern das Handeln der Behörde (also beispielsweise eine Leibesvisitation ohne Grund) löst erst die Bescheidpflicht aus. D.h. Du beantragst nachträglich eine Bescheidausstellung über die Behördenhandlung. In diesem Bescheid wird üblicherweise basierend auf wirrem Gefasel und falscher Gesetzesinterpretation die Behörde Ihr Tun rechtfertigen.

Dagegen reichst Du Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht und dort sitzen dann waschechte Juristen (meiner Erfahrung nach meist auch sehr kompetente und die hebt dann den Bescheid meistens auf. Sollte die Behörde beim nächsten mal trotz Urteil erneut falsch handeln hast Du eine Reihe von spielzeugen, mit dem man dem Flughafen ganz schön teuer werden kann. Das ist dann meist der Zeitpunkt, wenn der Chef der Security-Firma sich mit einem persönlichen Anruf bei Dir entschuldigt.

Oft kapiert aber die Behörde gar nicht, dass sie zur Bescheidausstellung verpflichtet ist, dann gibt es eine Säumnisbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht und dann bekommen die gleich eine auf den Deckel.

Zur Ehrenrettung der Flughafengesellschaften diese Behörden die glauben keine Behörde zu sein gibt es in Österreich häufiger. Die Universitäten, die staatlichen Kranken- und Pensionsversicherungen, praktisch alle Gemeinden wenn es um Abgabensachen geht uvm..

Aber wie gesagt, dazu braucht man Sitzfleisch. Allein für die Ausstellung des Bescheides darf die Behörde sich sechs Monate Zeit lassen.

26. April 2018: Von Tobias Schnell an Peter Aster

dass meine bessere Hälfte das AFZ-Funkzeugnis gemacht hat und damit gemäss NCO bei IFR auch Crewbestandteil sein kann, auch wenn das Flugzeug Single-Pilot ist

Wo in Part-NCO steht das?

27. April 2018: Von Erik N. an Peter Aster

....wenn man sonst nicht so viel zu tun hat.....

27. April 2018: Von Olaf Musch an Peter Aster

Wie weit fährst Du (bzw. Frage an alle fahrt ihr), bis zum Heimatplatz.

1:15h - wenn kein Stau ist. Es stehen leider nicht auf jedem Platz mietbare Helis rum...

Olaf

27. April 2018: Von Daniel K. an Peter Aster

Wie weit fährst Du (bzw. Frage an alle fahrt ihr), bis zum Heimatplatz.

Zehn Minuten zum Verkehrslandeplatz. Mit Fliegen ohne Flugleiter kann ich quasi bei Tageslicht immer fliegen.

Dazu noch zwei Sonderlandeplätze in 15 bzw. 20 Minuten Umkreis von Zuhause aus erreichbar :) Luxus würde ich sagen.

27. April 2018: Von Peter Aster an Tobias Schnell

bei der Mindestausrüstung IFR müsste es stehen, zweiter Funker ist Ersatz für irgendetwas anderes. Aber ich schau nochmal nach, nicht das ich es mit der Mindestausrüstung laut Lufttüchtigkeitshinweis Austro Control verwechselt habe ? Hab das Thema nach Ausstellung des Zeugnisses wieder ad acta gelegt.

27. April 2018: Von Peter Aster an Erik N.

... das ist Teil des Hobbies ;-) und ein bisschen Rechtskunde spart ganz schön viel Geld bei Flugzeugen, zumindest meiner Erfahrung nach.


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