Die Verkehrsflughäfen sind in Österreich auch alle GmbH, genauso die Austro Control. Per Gesetz wurden Ihnen aber hoheitliche Befugnisse erteilt (wie beispielsweise die Umsetzung der EUVOs und der damit verbundenen Gesetze). Das gibt Ihnen eben auch das Recht mich zu untersuchen oder fest zu halten wodurch in meine Privatrechte eingegriffen wird. Das ist aber in einem konstitutionellen Rechtsstaat (icch sag das weil es auch andere Rechtssysteme wie in UK und USA gibt, die anders aufgebaut sind) nur mit hoheitlicher Gewalt möglich, die gesetzlich legitimiert sein und es muss Rechtsmittel geben, damit ich mich gegen unzulässige Handlungen wehren kann. Früher war meist das BMVIT oder das BMI bzw. bei polizeilichem Eingriff die jeweiligen Landesdione die Behörde. Das wurde aber vor ca. 1.5 Jahren geändert und jetzt ist die jeweilige Betriebsgesellschaft Behörde in vielen Angelegenheiten.
Man kann also einfach ausgedruckt für jede "Amtshandlung" eines Sicherheitsorganes verlangen, dass die Behörde beispielsweise eine unbegründete Leibesvisitation oder auch nur das Verlangen des Ausziehens des Mantels mittels Bescheid begründet (da eben eine hoheitliche Handlung), wenn sie beui Unterlassung ein anderes Recht verwehrt, beispielweise den Zugang zur Luftseite.
Wenn jeder Pilot, oder auch jeder Fluggast das konsequent machen würde, würde das Sicherheitssystem sehr schnell unwirtschaftlich und ich bin mir sicher, dass es nicht lange dauern würde, bis diese Sicherungsmassnahmen wieder reduziert würden, denn Geld regiert die Welt und so teuer können sie Flughafengebühren gar nicht machen, um die Kosten der dann notwendigen Verfahren abzudecken.
Wenn man das natürlich freiwillig macht, noch bevor man aufgefordert wird, fehlt die hoheitliche Gewalt, man muss also schon auf die Aufforderung warten, und bei deren Verweigerung von der "Behörde" in einem Recht gehindert werden.
Ich glaube, dass Deutschland im Prinzip gleich organisiert ist, es fragt sich nur wer die Behörde ist. Österreich und Deutschland unterscheiden sich in den Verfassungsprinzipen praktisch nicht. Es kann nur sein dass in Deutschland eben noch das Ministerium die Behörde geblieben ist. Ist kein Jurist hier unter den Piloten ?
Und klar, das ist ein Aufwand und man muss sich sehr sauber an die Verwaltungsgesetze halten, sonst fliegt man aus formalen Gründen aus dem Verfahren raus. Deswegen würde ich das nur in AT mChen, wo ich mich auskenne, aber es würde wahrscheinlich schon eine kleine kritische Menge reichen, die das konsequent durchzieht.
Ich für meinen Teil hab das Crew-Problem dadurch gelöst, dass meine bessere Hälfte das AFZ-Funkzeugnis gemacht hat und damit gemäss NCO bei IFR auch Crewbestandteil sein kann, auch wenn das Flugzeug Single-Pilot ist. Damit ist sie kein Fluggast mehr und geniesst die g leichen Rechte wie ich und das Funkzeugnis schaut ja recht behördlich aus und funktioniert auch im Ausland ganz gut ;-).