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26. April 2018: Von Florian S. an Peter Aster

Man kann also einfach ausgedruckt für jede "Amtshandlung" eines Sicherheitsorganes verlangen, dass die Behörde beispielsweise eine unbegründete Leibesvisitation oder auch nur das Verlangen des Ausziehens des Mantels mittels Bescheid begründet (da eben eine hoheitliche Handlung), wenn sie beui Unterlassung ein anderes Recht verwehrt, beispielweise den Zugang zur Luftseite.

Was genau hat man denn damit gewonnen, wenn man jedesmal nur mit 4 Tagen Voranmeldung zu seinem Flugzeug kann, weil die Behörde Zeit braucht, um mir einen Bescheid für die Sicherheitskontrolle zuzustellen?

26. April 2018: Von Tobias Schnell an Peter Aster

Wie weit fährst Du (bzw. Frage an alle fahrt ihr)

Zuhause nach Haupt-Homebase (EDNY): 30 min
Firma nach EDNY: 10 min
Zuhause nach EDTM: 40 min
Zuhause nach EDJA: 1:20

Eigentlich alles weiter, als mir lieb wäre, aber in der Bodenseeregion ist man halt leider mit dem Auto nicht wirklich schnell unterwegs.

26. April 2018: Von ch ess an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Tanken.... in EDLN ?

Kaufst du deine Drops in der Apotheke ?

26. April 2018: Von Peter Aster an Florian S.

Da hast Du mich falsch verstanden. Du musst nicht warten bis der Bescheid kommt, bevor Du rein kommst, sondern das Handeln der Behörde (also beispielsweise eine Leibesvisitation ohne Grund) löst erst die Bescheidpflicht aus. D.h. Du beantragst nachträglich eine Bescheidausstellung über die Behördenhandlung. In diesem Bescheid wird üblicherweise basierend auf wirrem Gefasel und falscher Gesetzesinterpretation die Behörde Ihr Tun rechtfertigen.

Dagegen reichst Du Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht und dort sitzen dann waschechte Juristen (meiner Erfahrung nach meist auch sehr kompetente und die hebt dann den Bescheid meistens auf. Sollte die Behörde beim nächsten mal trotz Urteil erneut falsch handeln hast Du eine Reihe von spielzeugen, mit dem man dem Flughafen ganz schön teuer werden kann. Das ist dann meist der Zeitpunkt, wenn der Chef der Security-Firma sich mit einem persönlichen Anruf bei Dir entschuldigt.

Oft kapiert aber die Behörde gar nicht, dass sie zur Bescheidausstellung verpflichtet ist, dann gibt es eine Säumnisbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht und dann bekommen die gleich eine auf den Deckel.

Zur Ehrenrettung der Flughafengesellschaften diese Behörden die glauben keine Behörde zu sein gibt es in Österreich häufiger. Die Universitäten, die staatlichen Kranken- und Pensionsversicherungen, praktisch alle Gemeinden wenn es um Abgabensachen geht uvm..

Aber wie gesagt, dazu braucht man Sitzfleisch. Allein für die Ausstellung des Bescheides darf die Behörde sich sechs Monate Zeit lassen.

26. April 2018: Von Tobias Schnell an Peter Aster

dass meine bessere Hälfte das AFZ-Funkzeugnis gemacht hat und damit gemäss NCO bei IFR auch Crewbestandteil sein kann, auch wenn das Flugzeug Single-Pilot ist

Wo in Part-NCO steht das?

27. April 2018: Von Erik N. an Peter Aster

....wenn man sonst nicht so viel zu tun hat.....

27. April 2018: Von Olaf Musch an Peter Aster

Wie weit fährst Du (bzw. Frage an alle fahrt ihr), bis zum Heimatplatz.

1:15h - wenn kein Stau ist. Es stehen leider nicht auf jedem Platz mietbare Helis rum...

Olaf

27. April 2018: Von Daniel K. an Peter Aster

Wie weit fährst Du (bzw. Frage an alle fahrt ihr), bis zum Heimatplatz.

Zehn Minuten zum Verkehrslandeplatz. Mit Fliegen ohne Flugleiter kann ich quasi bei Tageslicht immer fliegen.

Dazu noch zwei Sonderlandeplätze in 15 bzw. 20 Minuten Umkreis von Zuhause aus erreichbar :) Luxus würde ich sagen.

27. April 2018: Von Urs Wildermuth an Peter Aster

Peter,

>>Eine Frage an alle: Glaubt denn wirklich irgendeiner hier, dass die ganzen Verschärfungen hinsichtlich Sicherheitscheck seit 2001 ernsthaft der Sicherheit (also der Minimierung der Gefahr) dienen sollen ?

Man muss die ganze Sache etwas differenzierter anschauen.

In den USA waren die Sicherheitskontrollen vor 9/11 ein Witz, ausgeführt von Mindestlohnempfängern die an dem infamen Tag ein gutes Dutzend Leute mit Teppichmessern e.t.c. an Bord liessen. Das dort nach 9/11 endlich aufgeräumt wurde war überfällig. Klarerweise, nach einem derartigen Disaster wurde dann übertrieben in vielerlei Hinsicht und die USA schrieben anderen Nationen vor, was sie zu tun haben, während sie vom Security Standpunkt her 9/11 allein zu verantworten hatten. Man kann mit einiger Sicherheit sagen dass 9/11 in dieser Form in Europa nicht passiert wäre, oder wenn schon dann nicht in dem Ausmass.

Die Sache dass auch Crews und Angestellte kontrolliert werden hat aber noch einen anderen Hintergrund, wieder aus den USA, wo bevor dies regelmässig geschah mindestens zwei Verkehrsflugzeuge von ehemaligen oder aktiven Angestellten attakiert wurden, eine BAE146 stürzte dabei ab. Bereits damals wurden Rufe laut, man müsse auch die Angestellten kontrollieren um zumindest zu verhindern, dass Leute mit Waffen an Bord gelangen. Damals kam die Replik, wenn man den Crews nicht mehr vertraut, dann dürfe man auch nicht fliegen. Nach 9-11 hingegen kamen solche Argumente eine Zeitlang nicht, die Industrie war schlicht zu geschockt.

Mit anderen Worten: 9/11 war in den USA und anderswo der Grund, wieso man Massnahmen, die schon lange gefordert waren aber unpopulär waren umsetzen konnte ohne zu viele Proteste. Das man die Crews und Angestellten auf Grund zweier oder dreier Vorfälle ebenfalls so durchcheckt war in der Tat ein Vertrauensverlust, den die internationale Crew Gemeinschaft so nie hätte akzeptieren dürfen, sie hat es aber leider getan im Schock nach 9-11. Hätte damals die gesamte Airline Industrie gesagt, nein, da machen wir nicht mit und mal 1-2 Tage nur schon den NATL Verkehr in and out of USA bestreikt, die Regulatoren wären eingeknickt. Diese Chance ist aber nun definitiv vorbei.

Ebenso waren Dinge wie das Getränkeverbot e.t.c. eine CYA Aktion nach einem Einzelfall. Auch hier will schlicht keiner die Verantwortung übernehmen und den Unsinn abschaffen, obwohl es klar ist dass er sinnlos ist. Ich fürchte, wir werden schlicht damit leben müssen. Dass aber normale Airline Operation ohne Security heute schlicht nicht mehr sicher möglich ist, ist leider auch klar. 9-11 hat den Ballpark massiv verändert, da die suizidale Absicht der Terroristen und der Einsatz der Flugzeuge als Waffe eine komplett neue Dimension darstellte. Dies hat auch sonst weitgehende Veränderungen nach sich gezogen, die nicht alle unsinnig sind.

Dass nach wie vor GA Plätze die Möglichkeit haben ohne Security zu arbeiten ist nicht selbstverständlich aber solange kein aktueller Anlass dazu vorliegt, wird es auch kaum geändert. Bei gemischten Airports ist Security ein Fact den wir nicht mehr weg kriegen werden.

An den Orten wo ich als Angestellter oder Pilot in den letzten Jahren Security machen musste war eigentlich immer mit viel Augenmass und entsprechenden Anpassungen gegenüber der Pax Security gehandelt worden. Mit den Leuten, mit denen ich fast jeden Tag in Kontakt komme, herrscht heute ein professionelles aber auch kollegiales Verhältnis, etwa wenn ich mal wieder meine Schutzschuhe vergessen habe oder so. Mit anderen Worten, mich stört die Security wenn sie professionell und anständig arbeitet nicht weiter.

27. April 2018: Von Peter Aster an Tobias Schnell

bei der Mindestausrüstung IFR müsste es stehen, zweiter Funker ist Ersatz für irgendetwas anderes. Aber ich schau nochmal nach, nicht das ich es mit der Mindestausrüstung laut Lufttüchtigkeitshinweis Austro Control verwechselt habe ? Hab das Thema nach Ausstellung des Zeugnisses wieder ad acta gelegt.

27. April 2018: Von Peter Aster an Erik N.

... das ist Teil des Hobbies ;-) und ein bisschen Rechtskunde spart ganz schön viel Geld bei Flugzeugen, zumindest meiner Erfahrung nach.

27. April 2018: Von Peter Aster an Urs Wildermuth

@Urs: Interessante Aufstellung, war mir (wohl aufgrund meiner damaligen Jugend) nicht bewusst, dass die USA so katastrophale Sicherheitsregelungen hatten.

Und natürlich gibt es nicht nur böse, lästige Securities, es sind ja wie man sieht auch nur einzelne Flughäfen betroffen, während andere völlig unproblematisch sind.

Aber das Problem ist nun mal, dass da einer schon reicht oder so wie in LOWI dass es die Chefin der Security-Angestellten ist (war?) und dann die ganze Truppe dahingehend anweist.

Aber unser Rechtssystem erlaubt es nun mal korrigierend in genau solchen Fällen einzugreifen. Und ich bezweifle sehr, wenn wir (zumindest in Mitteleuropa) alle unsere Rechte als Pilot, Crew oder Passagier nutzen würden, dass diese Übertreibungen noch lange existieren. Wie gesagt, das ist verdammt teuer für die Verwaltung. Ein Bescheid bis zur zweiten Instanz (da ist es noch recht billig) kostet die Verwaltung mit Personal, Porto und Overhead etwa 100 EUR wenn keine speziellen Sachbearbeiter notwendig sind. und im Gegensatz zu Bussgeldbescheiden gibt es da ja keine ausgleichenden Einnahmen. Bei diffizileren Rechtsfragen kann das auch gleich mal ein paar hundet bis tausend EUR ausmachen. Und da sind die Kosten der Verwaltungsgerichte noch gar nicht eingerechnet.

Es braucht also nicht viel bis so ein System kollabiert. Und wenn es dann kostenmässig auch noch den trifft, der das Sicherheitsystem organisatorisch zu verantworten hat dann ist auch das Verursacherprinzip gelöst.

Aber natürlich haben wir auch hier die Trittfahrerproblematik. Einer setzt sich dafür ein, und alle anderen profitieren. Wenn es schief geht, zahlt aber der Eine und nicht Alle. Für solche Zwecke wären eigentlich diverse Organisationen zuständig (sowohl auf Piloten als auch auf Passagierseite) die sich aber auffällig ruhig in diesen (rechtlich doch einfach handhabbaren) Dingen halten.

Aber ich sehe es wie Du, mit einem gewissen Mass arrangiert man sich, aber am Heimatflugplatz nervt es halt am meisten und die Opportunitätskosten sind am geringsten. Und ich bin (noch) nicht in der glücklichen Lage wie viele von Euch, an einem unkontrollierten Platz starten zu können. Aber ich arbeite daran ;-)

27. April 2018: Von Karpa Lothar an Peter Aster

zweiter Funker ist Ersatz für irgendetwas anderes.

War mal für Autopiloten ...

27. April 2018: Von Nicolas Nickisch an Michael Höck Bewertung: +1.00 [1]

Klassisch verübt man Attentate mit Autobomben. Deswegen muss kein Kraftwagenlenker gezüppt sein. Oder man fährt mit dem Sattelzug über den Weihnachtsmarkt. ZÜP für LKW-Fahrer? Nie angedacht.

ich persönlich habe ja nichts dagegen Irre aus dem Verkehr zu ziehen, aber mit der ZÜP funktioniert es halt nicht - bekanntermassen. Auch jährliche Medicals können keinen Berufspiloten davon abhalten den Airbus vor die Wand zu setzen.

Nette Ankedote:

Ich habe vor Jahren mal 2 Wochen Vertretung in der Flughafenklinik gemacht. Dazu gehörten auch Einsätze als Notarzt im Terminal, auf dem Vorfeld oder sonstwo.

Natürlich machte man sich sofort Gedanken ob denn eine ZÜP betsünde.

Anfangs fuhr mich die Bundespolizei persönlich um sicherzustellen, daß ich aus keinem Flugzeugreifen die Luft rauslasse. Das dauerte natürlich viel zu lange (Stichwort Hilfsfristen). Nach kurzer Zeit war es dann akzeptabel, daß die Bundespolizei hinterher fuhr, dann später dazustiess und am Ende den Weg zum Einsatzort nicht mehr fand, bevor wir wieder weg waren.

Irgendwie fiel mir erst am Ende der Vertretung ein, daß ich die Nummer mit der ZÜP ja schon mal hatte :-)

30. April 2018: Von ch ess an Peter Aster

Waere das nicht etwas, was AOPA mal stellvertretend an besonders aktiven Plaetzen machen koennte ?

Das wuerde sich sehr schnell herumsprechen und vermutlich zu moderater Durchfuehrung ermuntern ?

PS ich hoere immer wieder Horrorgeschichten, bin aber (klopf...) bisher von groeberem Unfug verschont geblieben.


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