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19. Januar 2016: Von Philipp Tiemann an Sascha H. Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Sascha,

1. Eher kein Problem. Es ist nämlich so, dass die frühere Praxis (sprich: wenn keine Nachtflugerlaubnis aus der Basislizenz ersichtlich ist, "night flying prohibited" in die FAA-Lizenz reinzuschreiben) schon seit vielen vielen Jahren nicht mehr angewandt wird. Stattdessen wird seitdem das sehr viel flexiblere "all restrictions of the Germany pilot license apply" verwendet.

Ansonsten gebe ich dir aber recht, dass es blöd ist, dass das LBA NFQs nicht ausdrücklich in ihren Lizenzen aufführt.

2. Ja, ist sogar in der Regel viel schmerzfreier und selbstverständlicher als hierzulande.

3. Grundsätzlich ja, wobei es schon so ist, dass dort der "45-degree entry" in den Downwind ziemlich heilig ist und als "gold standard" angesehen wird. Bedenke auch, dass dort noch deutlich mehr Gerät als hier ohne Funkgerät rumfliegt und es auf einem langen Endanflug schwierig ist, etwaigen Verkehr im Queranflug oder am Ende des Gegenanflugs auszumachen.

4. Die Stichwörter beim oral sind eigentlich immer "Part 61" und "Part 91" (letzterer muss zwingend Teil eines Flight Reviews sein). Mit anderen Worten die Fragen:
-welche Vorraussetzungen muss ich persönlich (lizenztechnisch) erfüllen, um meinen Flug antreten zu dürfen?
-welche Vorrausetzungen muss mein Flugzeug erfüllen, damit es den Flug antreten darf?

Es kann aber natürlich auch um andere Themen aus den FARs gehen. Wenn der Instructor nett ist, gibt er stattdessen dir auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu Themen, die dir noch unklar sind.

Das ganze (sowohl die Theorie als auch das Fliegen) ist wirklich mehr eine Schulstunde als eine Prüfungsstunde.
Daher nicht verrückt machen, sondern darauf freuen und am besten dann beim flight review noch was Neues lernen.

P.S. Es heißt offiziell nicht mehr "Biennial Flight Review", sondern nur noch "Flight Review"; dementsprechend gibt es auch die Abkürzung "BFR" eigentlich nicht mehr. Absicht der FAA war, deutlich zu machen, dass man das Flight Review - wenn man will - freiwillig auch häufiger als nur alle zwei Jahre machen kann.

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