Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

59 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

6. März 2011: Von Hans Scheck an Peter Schmidt
Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG)
Gegenstand der Abgabe
§ 1. Der Flugabgabe unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit
einem motorisierten Luftfahrzeug.
Begriffsbestimmungen
§ 2. (1) Motorisierte Luftfahrzeuge im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Flugzeuge und Drehflügler,
für die Mineralöl als Betriebsstoff eingesetzt wird.

Wenn man das Gesetz richtig interpretiert, dann ist jedes selbststartende Segelflugzeuge, jeder Motorsegler und vor allem auch Segelflugzeuge die mit einer Motorwinde hochgezogen werden bzw abfliegen, davon betroffen.
Damit ist auch jeder Segelflugbetrieb an den Verkehrsflughäfen z.B. Innsbruck betroffen.

Das wars wohl dann mit unserer GA Fliegerei.
6. März 2011: Von Stefan Jaudas an Hans Scheck
... unterscheidet das österreichische Luftrecht nach "Flughafen", "Landeplatz" und "Segelfluggelände"?
7. März 2011: Von Frank Naumann an Hans Scheck
Ein Segelflugzeug ist definitiv kein "motorisiertes Luftfahrzeug", die Winde ist zwar motorisiert, aber nicht flugfähig (wird auch selten mit Passagieren betrieben...).

Alle ausländischen Piloten, die in Zukunft auf österreichischen Flughäfen landen wollen, sollten wirklich ab 1.4.2011 ausschließlich Ausweichlandungen durchführen. Dann ist erstens die Zahlung vom Tisch, und dann werden zweitens die österreichischen Behörden bald merken, was für ein Murks dieses neue Gesetz ist, wenn keiner mehr in seinen Flugplan schreibt, wo er wirklich hin will.
7. März 2011: Von  an Frank Naumann
Anstatt zu schimpfen und jammern sollte man sich Gedanken machen, wie wir das problem kurzfristig lösen. Bis sich die Politik entscheidet, kann es dauern.

Meine Idee wäre, das z.B. AOPA einen Steuervertreter in Ösi sucht, dieser alles abwickelt und jeder, der bei der AOPA Mitglied ist, kann über diese die PAX-Gebühr in ÖSI abrechnen. Da man als Vereinsmitglied einem Verband oder Firma zugehörig ist (diesem Fall AOPA), sollte das ggf. gehen. Ggf kann Dr. Erb/AOPA was dazu sagen. Wäre auch ein Riesenservice für die Mitglieder und würde ggf. auch neue Mitglieder für die AOPA bringen. Und mal ehrlich, die 8 Euro pro Pax + ggf. 2 Euro fürs Handling über AOPA tun uns nicht wirklich weh.
7. März 2011: Von Urs Wildermuth an 
Jup, wäre ne gute Lösung, oder aber die Flughäfen nehmen sich dem an und machen das. Anmeldung beim ersten Flug und dann läuft es?

Auf jeden Fall absolut richtig, zuerst mal ne Lösung finden und danach schauen, dass der Mist gestoppt wird.
7. März 2011: Von Gerd Wiest an Urs Wildermuth
Die Gebühren über die Flughäfen einzuziehen wäre wohl die Vernünftigste Lösung und wahrscheinlich auch im Interesse der meisten Flughäfen (mit Ausnahme von Wien vielleicht). Nur muss das dann aber auch über den Flughafen abgerechnet werden und nicht über den Halter, d.h. die ganze Registriererei und vor allem die Monatlichen Anmeldungen müssen weg.

Eine solche Lösung hätte m.E. sogar eine Chance realisiert zu werden da sie (mal von den 8,x Euros pro Pax die wir dann zahlen müssen) allen hilft:
- dem Finanzamt, weil hier nur noch 6 und nicht hunderte Voranmeldungen bearbeitet werden müssen (nehmen wir mal an, dass sich tatsächlich LFZ Halter registrieren).
- den Flughäfen, weil ihnen das GA Geschäft nicht weg bricht (Graz ist jetzt nicht sooo gross als dass die drauf drängen müssten, die GA los zu werden)
- und wir hätten zwar immernoch die Dollars los aber auch den Papierkram.

Ich werde für meine Termine in Österreich erstmal auf das Auto umsteigen. Ist zwar nervig und auch teurer, dafür aber ohne monatliche Voranmeldung... (Für Graz wäre vielleicht auch Maribor eine Alternative.)
9. März 2011: Von Gustav HOLDOSI an Gerd Wiest
Wir sind als Flugsportverein mit dem Flugabgabegesetz äußerst unzufrieden, da es Vereine vor unlösbare bürokratische Probleme stellt und die Bürokratie eine große wie unverhältnismäßige Belästigung der Flugsporttreibenden darstellt, steht doch der Aufwand in keinem Verhältnis zu einem auch nur zu erwartendem Ertrag.
Dazu kommt noch, dass wir beim Flugbenzin, ACGV-Gebühren Lizenzen (bis zum 20-fachen höher gegenüber anderen europäischen Luftfahrtbehörden) und Anfluggebühren usw. ohnehin mehr als geschröpft werden.

Insider prognostizieren der Finanzverwaltung im „nicht gewerblichen Bereich“ ein großes Defizit aus der FlugAbgabe.
Finanzintern wird gemäß einem Parlamentsdokument mit inzwischen bekanntgewordenen 10.000 Arbeitsstunden präliminiert.

Der Parlamentarismus geht offensichtlich davon aus, dass wir Flugsporttreibende der Gruppe der High Society angehören und zieht scheinbar Parallelen aus deren eigenen Glamour-Dienst-Flügen mit Jets.
Krasse Uninformiertheit über tatsächliche Verhältnisse spiegelt sich im FlugAbg-Gesetz wieder.

Wir haben daher unseren Dachverband eingeschaltet und um konkrete rasche Hilfe gebeten.
Nach intensivem Briefwechsel haben wir gestern aus dem Büro HVK PRÖLL folgendes Schreiben erhalten:

"…
Das Flugabgabegesetz (Artikel 57 des Budgetbegleitgesetzes 2011) umfasst den Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind nicht gewerblich durchgeführte Abflüge unzweifelhaft von der Abgabenpflicht umfasst. Die erläuternden Bemerkungen zum Gesetzestext sprechen an mehreren Stellen von „privaten“ Haltern oder Betreibern eines Luftfahrzeuges. Aus dem Gesetzeswortlaut und aus den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz lässt sich eindeutig ableiten, dass der Gesetzgeber Halter von Luftfahrzeugen auch dann zur Leistung der Flugabgabe verpflichten wollte, wenn sie auf nicht gewerbliche Art Passagiere befördern.

Daraus ergeben sich folgende Antworten auf die Fragen von Herrn Holdosi:

1. Auch ein Luftfahrzeughalter, der „privat“ Passagiere befördert, ist verpflichtet, spätestens bis zur Durchführung des ersten abgabepflichtigen Abflugs einen Antrag auf Registrierung abzugeben (§ 9 FlugAbgG). Wird das Luftfahrzeug von einem gemeinnützigen Verein gehalten und auch zur Beförderung von Passagieren verwendet, dann hat der Verein einen Antrag auf Registrierung zu stellen, wenn ein Abflug von einem inländischen Flughafen erfolgt. Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite des BMF bereits abrufbar.
Die Konsequenzen einer nicht erfolgten Meldung und/oder Abgabenabfuhr ergeben sich aus der Bundesabgabenordnung und gegebenenfalls aus dem Finanzstrafgesetz.

2. Die Abgabenpflicht entsteht, wenn der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen erfolgt. Der Begriff „Flughafen“ wird in § 2 Abs 2 FlugAbgG in Anlehnung an § 64 des Luftfahrtgesetzes (LFG) definiert. Daher sind nur Abflüge von den Flughäfen Wien-Schwechat, Linz, Graz, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck erfasst. Abflüge von anderen Flugplätzen (wie zB Vöslau oder Zell am See) unterliegen nicht der Abgabepflicht.

3. Die Abgabepflicht betrifft den Halter eines Luftfahrzeuges und bemisst sich von der Anzahl der von einem inländischen Flughafen abgeflogenen Passagiere. Von der Abgabepflicht sind Personen, die zur Flugbesatzung gehören (der Pilot) ausgenommen. Auch Abflüge zu Ausbildungszwecken sind befreit (das betrifft sowohl den Auszubildenden als auch den Ausbildner).

4. Die Pflichten des Luftfahrzeughalters betreffend Aufzeichnungen ergeben sich aus § 10 FlugAbgG. Diese Aufzeichnungen sind unabhängig von den luftfahrtrechtlichen Aufzeichnungspflichten und von der Führung eines Bordbuches, können sich aber teilweise mit diesen Pflichten inhaltlich decken. Die Aufzeichnungspflicht umfasst Passagiere im Sinne des FlugAbgG – unabhängig davon ob ihre Beförderung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt ist. Ist der Luftfahrzeughalter ein Verein, dann hat er diese Aufzeichnungen zu führen und ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich. Die Überbindung der Pflichten auf ein Vereinsmitglied unterliegt der zivilrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Verein und dessen Mitgliedern. Genauere Regelungen zur Übermittlung der Aufzeichnungen wird die FinanzOnline-Erklärungsverordnung enthalten, die demnächst kundgemacht werden wird.

5. Abflüge zu Ausbildungszwecken sind von der Flugabgabe ausgenommen (§ 3 Z 3 FlugAbgG). Davon umfasst sind auch Übungsflüge, die der Aus- und Weiterbildung sowie dem Training und der Erfüllung der Lizenzerneuerungsbedingungen des Piloten dienen. Außerdem deckt sich der Begriff des „Passagiers“ im FlugAbgG nicht mit jenem des „Fluggastes“ im Luftfahrtrecht, sodass aus der luftfahrtrechtlichen Einordnung des Ausbildners (Copilot, Sicherheitspilot) als Passagier nicht automatisch auf das Entstehen einer Abgabepflicht geschlossen werden kann.

6. Siehe Antwort zu 5.
..."

Nachstehendes Schreiben haben wir gestern an unseren Dachverband, der Österreichischen Turn- und Sportunion gerichtet:

"…
Insofern konnte zumindest mit der zuletzt eingelangten Antwort aus dem Büro HVK PRÖLL offensichtlich außer Streit gestellt werden, dass ein "Sicherheitspilot", wir meinen einen lizenzierten Piloten, der mit einem "außer Training geratenen Piloten" zur Sicherheit mitfliegt und aufgrund einer "Single Pilot Aircraft"-Zulassung des betreffenden Flugzeuges "normalerweise Passagier" wäre von der Abgabe nicht umfasst wird. Eine definitive Bestätigung dieser Situation durch das Finanzamt wäre erwünscht.

Nicht erfasst wird jedoch beispielsweise die Anwesenheit eines "Studentpilots" an Bord, der während der Schulung eines anderen Flugschülers rein zur Beobachtung mitfliegt und somit nicht zur "Besatzung" zählt, also trotzdem zum "Passagier" wird - obwohl der Mitflug nicht dem Zweck eines Passagiers entspricht.

Was jedoch mehr als unbefriedigend für die Vereine und vor allem mit einem unzumutbaren Verwaltungsaufwand verbunden ist: Viele Vereine haben keine elektronische Erfassung der Daten - der Aufwand ist aber der gleiche wie für einen Airliner mit 240 Passagieren.

Was offensichtlich vom Gesetzgeber nicht verstanden oder fehlangenommen wurde ist die Tatsache, dass Vereine keine Passagiere per se befördern.
Letztlich kann man ein Sportflugzeug sowohl von der Motorisierung als auch von der Anzahl der Sitzplätze mit einem normalen Mittelklasse-PKW vergleichen.

Niemand käme auf die Idee für bestimmte Fahrten von A nach B für einen "Passagier" eines Privatautos eine Abgabe zu verlangen. Jeder, der das in Österreich versuchen würde, wäre de facto unwählbar und mit absoluter Sicherheit nicht mehr lange im Amt.
Die sogenannten "Privatflugzeuge" sind keine Jets, sondern fast ausschließlich zwei- bis viersitzige Kolbenmotorflugzeuge. Viersitzig oft deshalb, da zweisitzige Flugzeuge oft genug nicht das mitgeführte Gewicht (zwei mal 90kg je Piloten und Treibstoff ist oft schon zuviel) transportieren können (Stichwort: Weight & Balance)!

Vielmehr wird durch das Flugabgabengesetz intendiert, von der Mutter oder einem Verwandten der Piloten Zusatzeinnahmen zu lukrieren, die in Summe den Aufwand auch seitens der Finanzämter nicht rechtfertigen. Wenn man in einer Anfragebeantwortung des Parlaments liest, dass von den Finanzämtern für die Bearbeitung 3.000 Arbeitsstunden präliminiert werden, so ist dies klar erkennbar.

Dazu kommt, dass bei den Vereinen aufgrund äußerst geringen Zutreffens der Mitnahme eines "Passagiers" an sich de facto keine Einnahmen zu erwarten sind.
In unserem Verein schätzen wir über das Jahr die Anzahl der "Passagiere" auf 10-20 Personen(!!!).

Dem gegenüber steht ein Horroraufwand im Umfang der monatlichen Deklaration für jedes einzelne Flugzeug an das Finanzamt (Nullmeldung, Steuererklärung) und die Keule des Finanzstrafgesetzes, sofern im Verein etwas von den finanzrechtlich nicht geschulten Freiwilligen übersehen wird oder der Luftfahrzeughalter nicht oder nicht rechtzeitig informiert wurde, der durch kein einziges Argument zu begründen ist! Mit Verlaub: Dieser Unfug gehört beseitigt!

Wir gehen von der Annahme aus, dass wir uns nicht in einer Neidgesellschaft befinden und vermuten, dass von den Durchführenden die Relation dieser kolossale wie nutzlose "Arbeitsbeschaffung" nicht bedacht und allfällige Minimumeinnahmen gegenüber dem Aufwand nicht relativiert wurden.

Selbst wenn man diesen äußerst geringen Betrag, siehe obigen Vergleich mit dem Privat-PKW - Familienangehörige, beheben möchte, so liegt doch auf der Hand, dass dies die lediglich sechs österreichischen Flughäfen kostengünstiger und ohne Belästigung zahlloser Personen im In- und Ausland zustande brächten.

Auch die zahllosen Anrufe von Flugsporttreibenden aus dem Ausland in den verschiedenen Vereinen lassen eher darauf schließen, dass die Umwegrentabilität Österreichs (Sport-Tourismus) leiden wird. Auch in den einschlägigen Luftfahrtforen wird immer wieder erwähnt, dass sich Ausländer keinen Fiskalbeauftragen nehmen wollen/werden und lieber dann nicht nach Österreich einreisen wollen.

Die vielen weiteren Argumente werden wir gerne am Freitag bei Hr. RÖSSLHUBER besprechen.

Wir erwarten daher die sofortige Absetzung dieser unnützen Abgabe, zumindest für den Bereich der Flugsporttreibenden/nicht gewerbliche Luftfahrt. Diese geringstfügige Abgabe und der unzumutbare hohe Aufwand ist die Mühe nicht wert- auch nicht für die Republik Österreich!

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Reg. gemeinnütziger Verein ZVR 198604382 Türkenschanzgasse 123
A-3400 Klosterneuburg - AUSTRIA
Tel. +43/2243-34500
Mobil 0664-5201330
Fax +43/2243-34500-13
E-Mail flugschule@motorflugunion.at
Internet: www.motorflugunion.at"

Wie unmöglich sich die Finanz geriert, sieht man an deren Bericht ans österreichische Parlament, der auszugsweise wie folgt lautet:

"... Die neuen Informationsverpflichtungen für Fluglinien und Flugplatzhalter liegen unter der Bagatellgrenze gemäß §5 Abs.2 der Standardkostenmodell-Richtlinie, BGBl. II Nr.278/2009. Die Fluglinien halten bereits jetzt den Großteil der für die Berechnung der Abgabe notwendigen Daten, ebenso die Flugplatzhalter.
Es sind neue Informationsverpflichtungen für Bürger/Innen (private Luftfahrzeughalter) vorgesehen, die eine Belastung von 10.000 Stunden pro Jahr verursachen. ..."

Wir erachten es als zwingend notwendig, dass die anderen österreichischen Flugsportvereine ebenfalls bei ihren Dachverbänden vorstellig werden, ohne Unterschied einer „politischen“ Zugehörigkeit.
Es geht um die Sache und nicht um Politik. Nur gemeinsam sind wir stark!
9. März 2011: Von Gerd Wiest an Gustav HOLDOSI
Wird dieser Mist in österreich eigentlich ÖFFENTLICH diskutiert (Medien etc?) Ich höre gelegentlich Euer Radio, da hab' ich bisher aber nichts mitbekommen.

Rechnet mal öffentlich vor was die veranschlagten 3000 Arbeitsstunden kosten und was sie einbringen. Zeigt auf, dass hier Steuergelder verschwendet werden. Die paar Airlines die tatsächlich Geld bringen kann man mit einem Bruchteil des Aufwandes abarbeiten.

Wenn schon im Parlament mit 3000 Arbeitsstunden gerechnet wurde dann kann man fast schon "vorsätzliche Steuerverschwendung" unterstellen! Einsperren. Alle. ;-)

Gibt es bei Euch sowas wie den Bund der Steuerzahler in Deutschland? Was sagt der dazu?
12. März 2011: Von Gustav HOLDOSI an Gerd Wiest
Vereine und private Flugzeugbetreiber zahlen verbrauchsorientierte Energiesteuern und sind nicht davon befreit!

Entgegen dem mir vorliegendem Schreiben des Finanzministeriums vom 10.3.2011 müssen nichtgewerbliche Betreiber von Flugzeugen selbstverständlich Mineralölsteuern bezahlen!
Die zitierte Wertersatzabgabe (verbrauchsorientierte Energiesteuern) - der Grund lt. Finanzamt ist die internationale Vereinbarung bei Flugbenzin keine Mineralölsteuer verrechnen zu dürfen ist nicht zutreffend - eine Ungleichbehandlung der privaten GA, die eigentlich durch nichts zu rechtfertigen ist. Eindeutig eine Umgehung der international getroffenen Vereinbarung.

Das Dokument kann eingesehen werden unter: https://www.trytofly.at/petition/pdf/fa.pdf
20. März 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Gerd Wiest
"Wird der Mist öffentlich diskutiert?"

Bis jetzt offenbar nicht so wirklich, auf der AOPA Austria Homepage ist der "aktuellste Eintrag" eine Ankündigung eines Seminars - vor 2 Jahren..

Zum Thema Abgabe: Abgesehen vom vermutlich sinnlos katastrophalen Verhältnis von Einnahmen zu Aufwand in der GA bin ich ernsthaft am Überlegen ob ich mich mit meinem Miniunternehmen als "Fiskalvertreter" anbieten soll bis diese Steuer wieder abgeschafft wird.

Irgendwo hier im Thread wurde die "Nullmeldung" erwähnt, ich finde dazu keine Entsprechung in den Gesetzestexten.

Für mich ergibt sich folgender praktischer Ablauf für Lfz-Halter aus dem Ausland:

1) Vor dem ersten Abflug von einem österr. Flughafen:
Kontaktaufnahme mit einem österr. Fiskalvertreter, Registrierung beim "Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel", A-1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 5
Telefon: 01 71125
Telefax: 01 51433 5918001
und dabei Angabe des österr. Fiskalvertreters mittels Formular "Flug9" auf https://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/FormDB/_start.asp?s=Flug9
Dabei sollte man wohl gleich alle 6 Flughäfen anführen um nicht später nachmelden zu müssen.

2) Nach Monatsende in dem Abflüge ERFOLGT sind ("Nullmeldungen" sind m.W: nicht nötig!) Meldung an Fiskalvertreter, der Meldung an jeden betroffenen Flughafen bis 15. des NACHfolgenden Monats sowie zusammenfassend bis 15. des ZWEITfolgenden Monats an das Finanzamt erstattet und die Gebühren im Namen des Lfz-Halters entrichtet.

3) Nach Ablauf des Kalenderjahres gibt der Fiskalvertreter bis 31. März des FOLGEjahres eine Erklärung ab bei der die bereits erstatteten Beträge angerechnet werden.

Meine Überlegungen, ob ich mir den "Fiskalvertreter" überhaupt antun soll sind natürlich abhängig davon ob der Aufwand in einem Verhältnis zur Entschädigung steht.
Meine Überlegungen gehen in die Richtung daß es keine fixen monatlichen oder jährlichen Grundgebühren geben sollte, d.h. wenn nicht nach Ö geflogen wird sollten auch keine Kosten entstehen; dies ist aber noch abhängig von einigen Fragen die ich an das Glücksspiel-Finanzamt stellen werde.
Wohl aber muß eine Gebühr für die Erstregistrierung erhoben werden sowie eine Gebühr für jeden tatsächlichen Buchungs- (=Abflug) bzw./und Meldevorgang. Da der Fiskalvertreter alle Rechte und Pflichten übernimmt ist wohl auch eine Art "Anzahlung" oder Depot zu überlegen da der Fiskalvertreter sonst eventuell in Vorleistung treten muß oder im schlimmsten Fall die Gebühren gar nicht mehr vom Lfz-Halter erstattet bekommen kann, wohl aber an das Finanzamt entrichten muß.

Um ein Gefühl dafür zu bekommen OB Interesse besteht und wenn ja, wie viele Abflüge pro Monat/Jahr mit Passagieren geplant sind ersuche ich um mails an gatax(at)gmx.at
gern auch mit sinnvollen Vorschlägen zur Entgelthöhe und/oder Abwicklung, ich tendiere hier zu email und/oder SMS.

Viele Grüße,

Markus
PS: Kein Steuerberater..
Edit wegen Typo
21. März 2011: Von Jochen Keltsch an Flieger Max L.oitfelder
Sehr geehrter Herr Loitfelder, vielen Dank für Ihren guten Willen. Aber mit Verlaub, glauben Sie wirklich dass deutsche Piloten diesen Schwachsinn mitmachen? Ich, für meinen Teil werde, solange dieser Unfug nicht zurück genommen wird, einen großen Bogen um Österreich machen. Meinen Beherbergungsbetrieben, bei denen ich in den letzten Jahren nächtigte, habe ich bereits meine Absicht bekundet. Die sollen halt eine Regierung wählen, die keinen solchen Sch... verzapft. Mit freundlichen Grüßen J. Keltsch
21. März 2011: Von reiner jäger an Jochen Keltsch
Egal was wo gewählt wird. Je blöder und destruktiver desto weniger wird was zurückgenommen. Vielleicht mal was vor ner Wahl versprochen, aber das ist dann eh gelogen.

Beispiele?
Wir behalten den Euro, die EG wird nicht aufgelöst, wir müssen Biosprit tanken, Dosenpfand entrichten, steigende Mehrwertsteuer und Umweltabgaben zahlen, uns ZÜPen lassen um Kernkraftwerke einen Bogen fliegen und wenn irgendwo ein hoher Geist in der Nähe ist gleich ganz am Boden bleiben.
21. März 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Jochen Keltsch
Tja..

Wenn ich bei jedem Schwachsinn in der Luftfahrt - ich nehme hier Airlines gar nicht aus- auf neue Regierungen warten müßte hätte ich wohl nur 5-10 Flüge absolviert in den letzten 25 Jahren ;-)

Aber zum Thema: das Gesetz scheint nicht gar so unadministrierbar zu sein wie auf den ersten Blck befürchtet; überflüssig und falsch argumentiert ist es dennoch.

LG,

M. Loitfelder
21. März 2011: Von Sepp Hattinger an Jochen Keltsch
Lieber Herr Keltsch,
die Verärgerung ist bei uns österr. Piloten auch sehr, sehr groß.
Vielleicht denken Sie aber über Ihren Beitrag noch einmal nach. Wenn Sie sich dabei etwas anstrengen ( ein wenig nur! ), dann müßten Sie eingestehen, daß in Ihrem Land auch nicht die Gescheitesten in der Regierung sitzen.
Mir fallen dazu viele Beispiele ein, natürlich auch die Fliegerei betreffend.
21. März 2011: Von Stefan Kondorffer an Sepp Hattinger
Hallo Sepp,

kann jetzt natürlich nicht für den Vorredner sprechen oder antworten, allerdings glaube ich schon, dass sein Argument das einzig richtige ist. Boykott ist die einzige wirksame Waffe (neben der von mir schon aufgeworfenen Legalitätsprüfung im Rahmen des EU-Rechts) die uns bleibt. Das ist vollkommen unabhängig von der grossartigen österreichischen Gastfreundschaft, der herrlichen österreichischen Landschaften und der Freundlichkeit seiner Einwohner (ok, exkl. Wiener Kaffeehauskellner). Und es ist definitv unabhängig von der Frage, ob es in anderen Ländern ähnlich absurde BEstimmungen gibt (ja, die gibt es). Auch ich werde künftig bei meiner Streckenplanung entweder a) überfliegen, b) bei Reisen nach Osteuropa Zwischenlandungen nach CZ oder SK verlegen oder c) bei Reisen nach Italien die schweizerische Route nehmen. Laut Flugbuch war ich im vergangenen Jahr 9 mal in Österreich. Davon waren nur 3 Landungen wirklich nötig (davon zwei, weil das Ziel selbst in österreich lag). Hierfür einen Fiskalvertreter zu benennen ist absurd. Es macht für mich mehr Sinn, die Strecken anders zu legen.
Nochmal: Das alles ist keine Frage der Sympathie. Sondern eine Frage wirtschaftlicher und "bequemlerischer" Überlegungen. Fliegen ist - was das Paperwork angeht - schon jetzt so kompliziert, dass niemand another pain in the neck nötig hat.
21. März 2011: Von  an Jochen Keltsch
Servus Herr Keltsch,

"Aber mit Verlaub, glauben Sie wirklich dass deutsche Piloten diesen Schwachsinn mitmachen?"

Gehts Ihnen hier um die ZÜP? Haben Sie diesen schwerwiegenden Eingriff in Ihre Persönlichkeitsrechte etwa klaglos hingenommen? Im Wettstreit der abstrusesten Behördenregulierungen in Europa liegt die Bananenrepublik immer noch im Spitzenfeld. Wer also im brd-gezüpten Glashaus sitzt, möge bitte nicht mit Elefanten nach Gelsen werfen. Oder so ähnlich ...

Freiheit für Bayern!
21. März 2011: Von Walter Streubel an Gustav HOLDOSI
Es scheint jetzt doch Bewegung in die Sache zu kommen.

Beim Season Opener 2011, einer Veranstaltung der Austro Control, am Samstag in Linz wurde erklärt, dass es am Mittwoch zu einem Treffen von Vertretern des Finanzministeriums mit Leuten von Austrocontrol, luftrecht.at u.a. kommen wird.

Es besteht große Einsicht seitens der Behörde, dass der verwaltungstechnische Aufwand für den Steuerzahler unverhältnismäßig ist. Flugzeuge unter 2t sollen überhaupt davon befreit werden - die anderen die Gebühr direkt am Flughafen bezahlen können.

Aber noch ist nichts fix. Die Austrocontrol will die Beschlüsse auf deren HP veröffentlichen.
21. März 2011: Von Sepp Hattinger an Stefan Kondorffer
Hallo Stefan,
wir österr. Piloten sind ja auch stinksauer. Und ich kann alle Piloten verstehen, die in Zukunft österr. Verkehrsflughäfen meiden wollen.
Am Wochenende hat Austrocontrol bei einer Info-Veranstaltung angekündigt, demnächst Bewegung in die "Sache" zu bringen.
Abwarten - es wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird!

Liebe Grüße aus dem gastfreundlichen Österreich!
Sepp
21. März 2011: Von Stefan Kondorffer an Sepp Hattinger
Ich persönlich glaube - ohne die österreichischen Gegebenheiten im Finanzministerium zu kennen - die Lösung: Befreiung für unter 2t und Möglichkeit zur Direktzahlung für alle anderen am Flughafen halte ich übrigens für fair.

ein bisschen vergleichbar mit der Situation der Inselflieger in Deutschland, wo jetzt auch eine Ausnahme von der Luftverkehrsabgabe für die Linienflüge zu den nord- und ostfriesischen Inseln (plus Wangerooge, bin nicht so sicher, ob die zu Ostfriesland gehört, glaube da gibt es irgendwo noch das Wangerland) eingeführt wird (wurde?).
21. März 2011: Von Max Sutter an Walter Streubel
Dass Ämter Einsichtsfähigkeit auch nur schon andeuten, das gibt es nicht so oft, das ist wahr. Tu felix Austria ... (oder ist es dafür noch zu früh?)
21. März 2011: Von Jochen Keltsch an Sepp Hattinger
Sehr geehrter Herr Sepp Hattinger, in Ihrer Beurteilung der Leistungen deutscher Politiker kann ich Ihnen nur zustimmen. Ich wollte natürlich Ihren nationalen Stolz nicht verletzen.
Können wir uns darauf einigen, dass die neue österreichische Gebührenregelung, insbesondere deren Eintreibung großer Krampf ist?
Meine kanadischen Fliegerfreunde kommen hier aus dem Staunen ob der "Flugverhinderungsmaßnahmen" in Europa nicht heraus. Die glauben ich lüge.
Mit freundlichen Grüßen aus Canada B.C.
jochen Keltsch
21. März 2011: Von Sepp Hattinger an Jochen Keltsch
Hallo Herr Keltsch,
liebe Grüße nach Canada!
Hoffentlich kann unsere oberste Luftfahrtbehörde "Austrocontrol" die verantwortlichen "Schwachköpfe" im Finanzministerium überzeugen, das die Abgabe selbst und die vorgesehene Eintreibung - vorallem von ausländischen Piloten - unzumutbar ist.

Sepp
22. März 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Sepp Hattinger
Nur zur Klarstellung: Die "oberste (Zivil-)Luftfahrtbehörde" ist in Ö das Verkehrsministerium, Austrocontrol übernimmt als Luftfahrtagentur bestimmte behördliche Aufgaben (neben dem Aeroclub zum Beispiel).
22. März 2011: Von Gustav HOLDOSI an Flieger Max L.oitfelder
Folgendes Schreiben haben wir stellvertretend für die österreichische General Aviation/Flugsportvereine soeben an die Redaktion des ORF (Österreichischer Rundfunk) übermittelt:

Sehr geehrtes ORF-Redaktionsteam,

Wir freuen uns über Ihre korrekte Berichterstattung auf https://tvthek.orf.at/programs/1336-Konkret/episodes/2061549-Konkret--Das-Servicemagazin/2066759-Flugabgabe und möchten/dürfen Sie ermutigen, weiterhin in dieser Causa tätig zu werden. Zur besseren Recherche über die unglaubliche Causa darf ich Ihnen Bezug habende Dokumente übermitteln, aus der Sie die horriblen Ungereimtheiten herauslesen können.
Über eine breitere Berichterstattung in den Nachrichten/ZIB wären wir hoch erfreut, berührt es doch auch zutiefst touristische und EU-Interessen.

So haben wir in unserer heutigen Aussendung wie folgt hingewiesen:
Die Empörung unter den Piloten und Flugsport-Vereinen ob der ungerechtfertigten Passagierabgabe ist stetig im Wachsen begriffen.
• Der ORF und internationale Medien und Flugsportzeitungen haben sich thematisch dieser horriblen, wie unsinnigen Arbeitsbelastung angenommen.
• EU-Pilotenvertretungen protestieren auf ihren Internetseiten wegen Verstoß gegen ICAO- und EU-Regularien und haben Unterschriften ins Netz gestellt, die den österreichischen Finanzminister auffordern, dieses Traktat zu beenden.
Z.B. https://aopa.de/aktuelle-news/neue-abzocke-in-oesterreich.html,
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/2694638/luftkampf-um-neue-abgabe.story
https://www.aeromarkt.net/index.php?&cll=editorial&ID=2213&Oesterreich_schikaniert_die_General_Aviation
https://www.austrianwings.info/aw/?p=22179
https://austrianaviation.net/news-regional/news-detail-mainnews/datum/2011/02/27/petition-fuer-general-aviation.html
https://www.pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class?frame&main={https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2011,02,26,10,1629439}###-MYBR-###Diese Auflistung ist nicht vollständig!
• Dem Vernehmen nach soll auch schon die EU mit dieser unglaublichen Causa befasst sein.
• Auf der unparteilichen Internet-Plattform https://www.trytofly.at/petition/petition.php sind im Moment schon 3.114 Unterschriften gegen diese Ungeheuerlichkeit verzeichnet. Viele Unterschriften werden noch folgen, um weitere Unterschriften zur Unterstützung unseres Vorhabens wird ersucht.
Nähere ORF-Information hierzu auch unter https://tvthek.orf.at/programs/1336-Konkret/episodes/2061549-Konkret--Das-Servicemagazin/2066759-Flugabgabe
Zentrale Forderung: Die österreichischen Flugsportvereine und ihre Mitglieder verlangen, dass die Politik unverzüglich handelt!
Man erwartet sich ein klares Eintreten für die Bedürfnisse des Flugsports und die Rücknahme/ Ausnahme der General Aviation /Abänderung dieses Gesetzes im Sinne unserer sachlichen Argumente.
Aufgrund des aktuellen Zeitdrucks zum 31.3.2011 in Sachen FLUGABGABE haben wir von der MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG heute bei unserem Dachverband nachgehakt und Fragen zu unserem Ersuchen um Hilfestellung, auch in Hinblick auf den gestrigen ORF-Bericht, gestellt.
Die Frage lautete wie folgt:
Im Finanzministerium meint man dazu, die Aufzeichnungspflicht sei zumutbar - doch es werde über Ausnahmen bei Kleinst- und Sportflugzeugen nachgedacht.
Darüber hinaus werde im ORF-Bericht wird von einem Koalitionspartner gesprochen, der „unwillig sei“. Wer bitte ist das?
Hierzu haben wir umgehend folgende Nachricht erhalten:
Die ÖSTERREICHISCHE TURN- und SPORTUNION, Hr. Generalsekretär Mag. RÖSSLHUBER ist „mit unseren Vorschlägen zur Verbesserung der Rechtslage heute nachmittags im Parlament, um eine weitere Vorgangsweise zu diskutieren und auch zeitliche Umsetzungswahrscheinlichkeiten abschätzen zu können“.
Wir werden gerne weiterhin vom Fortgang der Verhandlungen berichten und hoffen sehr auf eine beschleunigte wie sinnvolle Maßnahme seitens des Gesetzgebers.

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Obmann


NS.:
Der rasche Griff in die Tasche des Bürgers, egal ob gerechtfertigt oder nicht, feiert in Österreich fröhliche Urstände. Dies gilt es künftig zu relativieren und vor allem zu beseitigen!
24. März 2011: Von Sibylle Glässing-Deiss an Gustav HOLDOSI
Ich habe den Eindruck, dass hier die beiden Beiträge zum Thema von den Lesern nicht verknüpft werden.

Bitte lest den Beitrag:

Protestschreiben der AOPA-Germany gegen Abzocke und Schikane in Österreich

und beteiligt Euch an den Protestschreiben der AOPA Germany

die AOPA Österreich tut durchaus etwas,
wenn auch im Hintergrund, aber sehr effektiv.

also weitermachen mit den Protestschreiben möglichst per Fax um dort eine Papierflut zu erzeugen.

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.

59 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang