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Also mit andern Worten, das beim Rust war nur falsche Wahl des Landeplatzes? Ich glaub, es geht los!
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Der Rust hätte wohl auch einen Flugplan gebraucht...
Der Text des ICAO-Abkommens ist wohl eindeutig. Jeder Staat, der diesem Abkommen zugestimmt hat, hat sich auch daran zu halten.
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Jeder Staat, der diesem Abkommen zugestimmt hat, hat sich auch daran zu halten.
Zum Beispiel Chapter 1, Artikel 1 der Chicagoer Konvention:
The contracting States recognize that every State has complete and exclusive sovereignty over the airspace above its territory.
Und da liegt der Hase im Pfeffer, denn diesem Grundsatz unterliegt das ganze Vertragswerk, erlaubt ist also nur immer, was der einzelne Staat nicht verbietet. Wieweit das inzwischen führt, zeigt z.B. die Erhebung von Passagierdaten durch die Amis bei reinem Überflug von US-Territorium. Die Freiheit der Lüfte, das war einmal, das ist History.
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Oh, ich wusste nicht, dass nur Artikel 1 des ICAO-Abkommens verbindlich ist.
Das Recht zum Überflug und nicht gewerblichen Landungen bedeutet nicht, dass damit sämtliche sonstigen Regelungen nicht gelten. Z.B. bedeutet das nicht automatisch, dass man auch in das betreffende Land einreisen darf. Dafür könnte u.a. ein Visum notwendig sein. Usw.
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Ich stell mir gerade den nicht-genehmigten Überflug in einer C 206 oder ähnlichem Gerät über einem, auf seine Souveränität bestehenden afrikanischen Land vor. Z.B. Nigeria. Das wird lustig. Die schicken Dir die halbe Air Force hinterher, und seien es die letzten 2 Alphajets, die noch serviceable sind. Wenn Du den Abschuß überlebst, gehst Du für ein paar Jahre in den bekannt komfortablen nigerianischen Strafvollzug, Malariamücken inklusive. Deine Witwe kann ja derweil mit dem ICAO-Vertragswerk versuchen, einen Richter in Abuja davon zu überzeugen, daß der Einsatz seiner glorreichen Luftwaffe gar nicht rechtens war. Das kostet sie dann Dein ganzes Erbe. Hihi.
Also bitte: Wir haben gegen so viele Windmühlen zu kämpfen. Da müssen wir jetzt nicht auch noch dieses Thema diskutieren.
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Oh, ich wusste nicht, dass nur Artikel 1 des ICAO-Abkommens verbindlich ist.
Wenn Sie mich schon unbedingt missverstehen wollen, so sagen Sie doch bitte, wo ich wörtlich und/oder dem Sinne nach das kursiv Gedruckte von mir gegeben haben sollte. Ihr Einschub nur verfälscht ungemein, aber anders bekommen Sie Ihre Pointe wohl nicht hin.
Es liegt im Wesen solcher internationaler Kontrakte, dass sie zwar in ihren Auswirkungen durchaus nationale Souveränität antasten können, obschon in einer Präambel oder wie hier, im ersten Artikel des ersten Kapitels festgehalten wird, dass die nationale Souveränität nicht angetastet wird. So geschieht es auch z.B. in einem noch viel wichtigeren Dokument, nämlich in der UNO-Charta. In den ersten zwei Artikeln wimmelt es nur so von Begriffen, wie Selbstbestimmung der Völker, Souveräne Gleichheit oder auch Territoriale Unversehrtheit. Auch da werden Sie in vielen Passagen feststellen, dass die Nationen es in der praktischen Umsetzungen auch nicht immer so genau nehmen, wie es der Sinn der Charta eigentlich will.
Sie können ja einmal versuchen, mit dem Chicagoer Abkommen unter dem Arm, in irgendeinem der Staaten, der Ihnen kein Überflugrecht geben will, vor Gericht ein solches zu erstreiten, auch beim internationalen Gerichtshof in Den Haag können Sie mit einem derart nutzlosen Versuch ein paar Eurölinge liegen lassen, aber um eine Erfahrung reicher nach Hause kommen, die da lautet: mit dem formalen Vertragsrecht ist international kein Blumentopf zu gewinnen, sondern es sind in aller Regel die Gesetze der betroffenen Staaten und auch noch die jeweils geltenden Ausführungsbestimmungen zu beachten.
Ist jetzt klar, wie meine Ausführungen gemeint waren?
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