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14. Juni 2010: Von Max Sutter an RotorHead
Oh, ich wusste nicht, dass nur Artikel 1 des ICAO-Abkommens verbindlich ist.

Wenn Sie mich schon unbedingt missverstehen wollen, so sagen Sie doch bitte, wo ich wörtlich und/oder dem Sinne nach das kursiv Gedruckte von mir gegeben haben sollte. Ihr Einschub nur verfälscht ungemein, aber anders bekommen Sie Ihre Pointe wohl nicht hin.

Es liegt im Wesen solcher internationaler Kontrakte, dass sie zwar in ihren Auswirkungen durchaus nationale Souveränität antasten können, obschon in einer Präambel oder wie hier, im ersten Artikel des ersten Kapitels festgehalten wird, dass die nationale Souveränität nicht angetastet wird. So geschieht es auch z.B. in einem noch viel wichtigeren Dokument, nämlich in der UNO-Charta. In den ersten zwei Artikeln wimmelt es nur so von Begriffen, wie Selbstbestimmung der Völker, Souveräne Gleichheit oder auch Territoriale Unversehrtheit. Auch da werden Sie in vielen Passagen feststellen, dass die Nationen es in der praktischen Umsetzungen auch nicht immer so genau nehmen, wie es der Sinn der Charta eigentlich will.

Sie können ja einmal versuchen, mit dem Chicagoer Abkommen unter dem Arm, in irgendeinem der Staaten, der Ihnen kein Überflugrecht geben will, vor Gericht ein solches zu erstreiten, auch beim internationalen Gerichtshof in Den Haag können Sie mit einem derart nutzlosen Versuch ein paar Eurölinge liegen lassen, aber um eine Erfahrung reicher nach Hause kommen, die da lautet: mit dem formalen Vertragsrecht ist international kein Blumentopf zu gewinnen, sondern es sind in aller Regel die Gesetze der betroffenen Staaten und auch noch die jeweils geltenden Ausführungsbestimmungen zu beachten.

Ist jetzt klar, wie meine Ausführungen gemeint waren?

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