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30. Oktober 2024 13:06 Uhr: Von Peter Heinz an Peter Heinz

Danke für die Antwort. Das heisst dann also wenn ich z.B. in Deutschland ein Flugzeug bei einer gewerblichen Flugschule miete, dann bin, solange ich dieses Flugzeug habe, vorrübergehend ich der Operator und nicht mehr die Flugschule, interessant.

Jetzt interessiert mich noch der "umgekehrte" Fall zur Frage in meinem letzten Post:

Wenn ich zwar EU-Bürger bin, aber meinen ersten Wohnsitz nachweislich in Großbritannien habe, könnte man dann die EU mit einer N-Reg. befliegen ohne zusätzliche EASA Lizenz? Der Operator (also dann wohl ich, solang ich das Flugzeug vorübergehend miete...) ist ja dann zwar dem Pass nach EU-Bürger aber eben kein "EU-Resident"

1. November 2024 08:32 Uhr: Von Jan Schreiber an Peter Heinz

Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe dann willst Du als UK resident mit einer UK-based N-reg nach EASA-Land? Sofern Du eine UK PPL oder eine UK validation hast sollte das ja kein Problem sein. Machen jedes Jahr ja genug Briten.

Zitat von der CAA UK website

The Civil Aviation Authority (CAA) refer as a pilot who either lives in the UK, or where the operator of the aircraft is resident or established in the United Kingdom, or where the operator Principal Place of Business is in the UK.

For example:

you wish to fly an N reg- aircraft in UK airspace, you may do so with your FAA airman certificate and the aircraft provided that the pilot and the aircraft are not resident in the UK. If you live in the UK (or the operator is based in the UK), you need to hold a UK issued validation or Private Pilot Licence (PPL).

...

You will need to hold a UK Part-FCL PPL or a short-term private validation.

1. November 2024 13:51 Uhr: Von Peter Heinz an Jan Schreiber

danke für die Antwort, aber das trifft es nicht: wenn weder EASA Lizenz noch UK Lizenz vorhanden sind, sondern NUR eine FAA Lizenz bei einem EU-Bürger, der seinen Wohnsitz in UK hat: Kann dieser EU-Bürger dann ohne jegliche weitere Lizenz mit einer in UK stationierten N-Reg. legal in die EU fliegen und wieder zurück?

Hintergrund der Gedankenspiele betrifft einen Bekannten der die letzten 10 Jahre in UK gearbeitet hat und dort N-Reg. mit nur FAA-Lizenz geflogen hatte. Wenn der jetzt in den Ruhestand geht stellt sich abhängig davon ob er dann weiter in UK bleibt oder wieder nach EU zieht die ein oder andere lizenztechnische Frage...

NACHTRAG: sorry habe das jetzt erst richtig erfasst, also UK verlangt jetzt auch zusätzliche UK Lizenz neben FAA...dann muss mein Bekannter wenn er im Ruhestand jetzt seine Fliegerei wieder reaktivieren will so oder so noch eine zweite Lizenz erwerben, UK oder EU, je nachdem wo er dann wohnen will...

1. November 2024 14:13 Uhr: Von Philipp Tiemann an Peter Heinz

Nun, eine EASA-Lizenz braucht er dann nicht. Allerdings Vorsicht mit dem Sachverhalt "Wohnsitz". So einfach hat es die EU nicht definiert. Das Wording heißt seit ein paar Jahren: “aircraft operator established, residing or with a principal place of business in the territory to which the Treaties apply”.

Allerdings hat das UK quasi die selbe Gesetzgebung auch verabschiedet (außer, dass es dort natürlich nicht "Treaty" sondern "United Kingdom" heißt). Somit braucht er schon für das Fliegen einer N-reg in UK möglicherweise eine UK-Lizenz. Hierfür gibt es den Vorgang SRG2142. https://www.caa.co.uk/our-work/publications/documents/forms/srg2142/

1. November 2024 17:55 Uhr: Von Jan Schreiber an Peter Heinz

>dann muss mein Bekannter wenn er im >Ruhestand jetzt seine Fliegerei wieder >reaktivieren will so oder so noch eine zweite >Lizenz erwerben, UK oder EU, je nachdem wo er >dann wohnen will...

Genau, die FAA Lizenz kann ja konvertiert werden in eine EASA bzw. UK license. Bei den Voraussetzungen für die Umwandlung gibt es meines Wissens nach keine grossen Unterschiede zwischen EASA und CAA UK.

19. November 2024 08:51 Uhr: Von Andreas Müller an Jan Schreiber
19. November 2024 11:14 Uhr: Von Tim Harris an Andreas Müller

Aus der Seitenleiste von Pilot und Flugzeug (werbung):

https://www.valiair.com/de-de/registered-agent-service

Etwas billiger als die $200 von AI.

19. November 2024 11:16 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Tim Harris

nach mir vorliegenden Infos wird die AOPA dazu in Kürze etwas veröffentlichen und ggf. eine Kooperation anbieten.

19. November 2024 11:24 Uhr: Von Thomas R. an Wolfgang Lamminger

Gibt dazu auch einen Thread auf EuroGA. Ich würde da noch ein paar Monate abwarten, die Preise werden aus meiner Sicht noch deutlich fallen. Super wäre natürlich auch, wenn die AOPA den Service einfach für ihre Mitglieder (ggf. gegen eine kleine Gebühr) anbieten würde.

19. November 2024 11:28 Uhr: Von Tim Harris an Wolfgang Lamminger

Habe ich auch gelesen, ich warte auf jeden Fall noch ab, bis Juli ist ja noch ein bischen Zeit.


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