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48 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Neue Regel für FAA Lizenzinhaber  
23. Oktober 2024 23:41 Uhr: Von Jan Schreiber  Bewertung: +7.00 [7]

Vielleicht ist das vielen bereits bekannt:

Die FAA verlangt ab 2025 von nicht in den USA ansässigen Lizenzinhabern, dass diese postalisch innerhalb der USA erreicht werden können über einen Registered Service Agent. Dies gilt nicht nur für Pilotenlizenzen (Part 61) sondern auch für Mechaniker etc.

https://www.federalregister.gov/documents/2024/10/08/2024-22000/us-agents-for-service-on-individuals-with-foreign-addresses-who-hold-or-apply-for-certain

Wir selbst sind im Moment im Gespräch mit unserem Trust, ob sie diese Dienstleistung mit anbieten wollen. Andere Trusts verweisen an entsprechende Dienstleister wie z.B. Cogency Global. Die Deadline für die Benennung eines Agenten ist der 7. Juli 2025

24. Oktober 2024 00:46 Uhr: Von Tias Rob an Jan Schreiber

Wow, danke für die Info! So wie ich lese braucht es auch wirklich einen Registered Agent und keinen einfachen Post-Forwarder. Hat das hier schon jemand und welche Kosten sind damit verbunden?

24. Oktober 2024 10:13 Uhr: Von Timm H. an Tias Rob

Habe diese Info auch vor ein paar Tagen von "meinem" Trust bekommen. Man kann wohl unter bestimmten Umständen auch eine "vertraute Person" mit Wohnsitz in den USA benennen. Das muss ich mir mal genauer anschauen.

Ansonsten haben sie mir genau diesen genannten Anbieter vorgeschlagen.

24. Oktober 2024 10:19 Uhr: Von Michael Söchtig an Timm H.

Gilt das auch wenn man nur eine Validation einer deutschen Lizenz haben will?

24. Oktober 2024 10:39 Uhr: Von Jan Schreiber an Michael Söchtig

So wie ich die Regelung verstanden habe gilt es für Part 61 im allgemeinen, also auch für 61.75 (US license based on a foreign license) - also ja.

24. Oktober 2024 10:40 Uhr: Von Michael Söchtig an Jan Schreiber Bewertung: +1.00 [1]

Schön dass man im Jahr 2024 noch ein Postamt im Land braucht damit die Postkutsche den Brief dort hinbringen kann. Man kennt sowas zwar in Deutschland auch bei Geschäftsführern und ladungsfähiger Anschrift, das hat aber andere rechtliche Implikationen.

Bürokratie ist halt doch keine rein deutsche Erfindung, wie man ja auch aus dem Bericht über Australien sieht. Vielleicht ist bei uns dann doch nicht immer alles schlecht.

24. Oktober 2024 10:48 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Michael Söchtig

Als Inhaber von Lizenzen in beiden Systemen (FAA und EASA) muss ich sagen, dass die FAA da bisher immer meilenweit voraus war, und dass dort schon vor 15 Jahren i.d.R. praktisch alles online abgewickelt wurde. Es ist wahrlich ein Rückschritt. Auf der anderen Seite muss man sagen, dass es das Recht eines jeden unabhängigen Staates ist, seine Regeln entsprechend seiner eigenen Anforderungen festzulegen. Mal schauen, was die Hetz´ kosten wird (ich nenne keine N-reg. mein Eigentum, habe daher auch nichts mit Trusts zu tun etc. ).

24. Oktober 2024 11:05 Uhr: Von P.B. S. an Michael Söchtig
Beitrag vom Autor gelöscht
24. Oktober 2024 11:12 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Reinhard Haselwanter Bewertung: -1.67 [3]

vielleicht sollten wir mit deutschen u-booten das mississippi-delta wie im WK2 belagern, an der US-ostküste

frachter und öltanker versenken, dann über den delaware river die invastion vorantreiben, die faa als geisel

nehmen und sie zwingen, diese verordnung zurück zu nehmen?

24. Oktober 2024 11:22 Uhr: Von F. S. an Michael Söchtig

Naja - bei den USA bekommt man ja auch seine Steuerrückerstattung immer noch als Scheck per Post zugesandt (und kann dann schauen, wie man den in Deutschland einlösen kann). In so fern verwundert das nicht ...

24. Oktober 2024 13:09 Uhr: Von Dieter Kleinschmidt an Jan Schreiber

Kann es sein dass das kein FAA-Ding ist und alle US-Behörden das so handhaben müssen?

24. Oktober 2024 13:15 Uhr: Von Ingo Schmittner an Dieter Kleinschmidt

Halte ich für wahrscheinlich: ich habe zwar keine US-Pilotenlizenz, aber noch vom Auslandssemester dort eine US-Amateurfunklizenz - auch dabei wird von der FCC (Kommunikationsbehörde) eine Anschrift in den Staaten verlang. Es gibt aber keine weitere Anforderung, die Adresse eines Kollegen vor Ort reicht aus.

24. Oktober 2024 15:03 Uhr: Von Johannes König an Jan Schreiber Bewertung: +4.00 [4]

Wow, ich denke, das wird einschlagen wie eine Bombe. Ob sich die FAA damit viele Freunde machen wird, wird die Zeit zeigen. Ein paar Dienstleister in den USA werden sich sicher freuen, die haben jetzt einen krisenfesten Job. Andererseits werden aber sicher viele im Schrank vor sich hinstaubende Lizenzen zurückgegeben werden (was evtl. ja vielleicht sogar beabsichtigt ist).

Ich habe noch diesen britischen Artikel gefunden, der die Sache ganz gut zusammenfasst: US address required for overseas FAA certificate holders : : FLYER

  • Als Agent kommt grundsätzlich jeder "US Resident" in Frage. Wer also Bekannte/Verwandte/Kollegen dort hat, könnte diese benennen.
  • Es betrifft ca. 115.000 Lizenzen weltweit.
  • Kommerzielle Dienstleister werden sich wohl irgendwo zwischen 50 - 250 € pro Jahr einpendeln.
  • Selbst reine Validations sind erfasst, da nach Part 61 ausgestellt.
  • Wer keinen Agenten benennt, verliert die Lizenz nicht, darf sie aber nicht mehr nutzen ("may not exercise their privileges"). Es bleibt also zu hoffen, dass zumindest die Hintertür offen bleibt, zu einem späteren Zeitpunkt einen Agenten zu benennen und damit die Lizenz (vorbehaltlich der weiteren Voraussetzungen wie z.B. dem Flight Review) wieder nutzen zu können.

Wie so oft sind die USA ein Land der extremen Gegensätze. Mit IACRA haben die Amerikaner seit Jahrzehnten ein Online-Tool, worum sie in der Welt beneidet werden. Andererseits liest sich diese neue Regelung wie eine typische deutsche Behördenposse. Sogar das Wort "fax number" taucht 3x im Text auf.

24. Oktober 2024 15:11 Uhr: Von Horst Metzig an Ingo Schmittner

Adresse Deutsches Konsulat in Amerika?

24. Oktober 2024 15:25 Uhr: Von Johannes König an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Die deutschen Auslandsvertretungen haben einen ganz klaren, gesetzlich festgeschriebenen Auftrag. Für Staatsbürger gehört dazu z.B. die Nothilfe.

Dir dabei zu helfen, ein paar Mark zu sparen, gehört im Regel nicht dazu.

24. Oktober 2024 16:20 Uhr: Von Michael Söchtig an Johannes König

Die Außenhandelskammern dürften solche Services gegebenenfalls anbieten, oder aber Anwaltskanzleien. Aber eben nicht umsonst.

24. Oktober 2024 16:22 Uhr: Von Alexander Wolf an Johannes König

Der eine Kommentator bei FLYING fasst das ganz gut zusammen:

To include 61.75 holders seems a tad bizarre, as most of them will obviously not have a US address.

Im Anhang noch das Advisory Circular dazu. Wie schon beschrieben darf das jeder mental fähige Mensch über 18 Jahren mit US Adresse. Lästig ist das trotzdem.



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AC_3-1.pdf
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Advisory Circular 3-1


24. Oktober 2024 17:00 Uhr: Von Horst Metzig an Alexander Wolf

Bleibt die Frage, welche Verantwortung geht dieser, in Amerika wohnende, bei solchen Vereinbarungen ein?

29. Oktober 2024 09:49 Uhr: Von Kain Kirchhof an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht
29. Oktober 2024 10:17 Uhr: Von Florian Barth an Kain Kirchhof

https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2024,10,28,11,0623333?

Vielleicht ist die FAA Lizenz unter diesen Voraussetzungen für viele hier gar nicht mehr erforderlich...

29. Oktober 2024 11:46 Uhr: Von Tobias Schnell an Kain Kirchhof

War da nicht auch seitens der EASA bzw des LBA auch irgendwas bzgl. FAA Lizenzen in EU-FCL umwandeln um als EU Bürger innerhalb der EU mit US-Reg fliegen zu dürfen?

N-reg benötigt FAA-Lizenz, außer man fliegt ausschließlich im Ausstellerstaat einer anderen passenden Lizenz, die man besitzt. Wortlaut und bisherige Lehrmeinung: EASA-Raum ≠ Staat.

N-reg im EASA-Raum braucht (zusätzlich) EASA-Lizenz, wenn der Operator in der EU ansässig ist.

29. Oktober 2024 11:52 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +1.00 [1]

In Summe heben sich die Vor- und Nachteile heute praktisch auf. Es kann aber weiterhin Fälle geben, in denen eine Ummeldung wenig sinnvoll erscheint (z.B. wenn der Flieger derzeit US-registriert ist und man vorhat, ihn in ein paar Jahren wieder international zu verkaufen).

29. Oktober 2024 13:41 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S.

Ist es nicht auch so, dass gewisse Avionik für N-reg schneller verfügbar ist, bzw. mit mehr Funktionen, als für EASA Zulassungen?

29. Oktober 2024 14:11 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S. Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
29. Oktober 2024 14:12 Uhr: Von Florian Barth an Michael Söchtig

Das trifft bei Dynon-Certified zu... Wobei sich die Preise mitlerweile kaum von Garmin unterscheiden..


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