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Luftrecht und Behörden | N-REG mit EASA Lizenz  
28. Oktober 2024 11:06 Uhr: Von Florian Barth  Bewertung: +3.00 [3]

Bin zufällig über diie Passage 1.18.2 im Bericht gestolpert. Die FAA behandelt scheinbar alle EASA Staaten als ein Land.

Das wären gute Nachrichten und klar abweichend von der bisherigen Meinung, das Luftfahrzeug dürfe nur im EASA Staat der Lizenzbehörde betrieben werden.

https://www.transportes.gob.es/recursos_mfom/comodin/recursos/a-018-2023_final-report_nm.pdf



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a-018-2023_final-report_nm.pdf-GoogleChrome28.10.202411_02_36.png
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28. Oktober 2024 11:38 Uhr: Von Tobias Schnell an Florian Barth

Das wäre in der Tat eine schöne Erleichterung. Nur wird man sich auf diesen Unfallbericht wohl kaum berufen können...

Wäre doch mal ein Thema für die AOPA Germany, hier gemeinsam mit jener der USA ein Statement der FAA zu erwirken?

28. Oktober 2024 11:48 Uhr: Von Bernhard Tenzler an Tobias Schnell

Ist das nicht ohnehin hinfällig, da die EASA für hier Ansässige eine EASA Lizenz fordert?

28. Oktober 2024 11:50 Uhr: Von Florian Barth an Bernhard Tenzler Bewertung: +2.00 [2]

Bitte richtig lesen und verstehen. Es geht um in Europa betriebene FAA registrierte Flugzeuge, nicht andersherum. Der Pilot hatte nur eine EASA Lizenz.

28. Oktober 2024 11:56 Uhr: Von Florian Barth an Tobias Schnell

Mann könnte im ersten Schritt die Spanische Behörde um den Schriftverkehr bzw. um das Papier mit der FAA Antwort bitten.

Für de Spanier als stellvertretende EASA Behörde scheint hier ja auch kein Problem zu bestehen. Soimit sollte das von EASA Seite auch für alle weiteren Mitgliedsstaaten gelten.

28. Oktober 2024 11:59 Uhr: Von Steffen Keil an Florian Barth

Die FAA hat doch bereits ein Statement abgegeben:

The FAA responded that the licence held by the pilot met the requirements of the CFR Part 61.3.

28. Oktober 2024 12:02 Uhr: Von Florian Barth an Steffen Keil

Genau das habe ich ja geschrieben. Nur, ist der Unfallbericht kein FAA Dokument auf das Du dich, wie von Tobias richtig angemerkt, im Zweifel berufen kannst.

28. Oktober 2024 12:04 Uhr: Von Tobias Schnell an Steffen Keil Bewertung: +8.00 [8]

Tja, schöner wäre es halt

  • auf FAA-Briefpapier mit Stempel und Unterschrift und
  • nicht auf "the pilot" in diesem speziellen Fall bezogen, sondern allgemein formuliert

Wenn das aber die Meinung der FAA als Organisation darstellt, sollte es ja kein Problem sein, ein solches Schreiben zu veröffentlichen.

Nennt mich kleinlich, aber wenn es um die Frage geht, ob ich eine passende Lizenz für einen Flug besitze, hätte ich gerne etwas anderes als einen spanischen Unfallbericht als Legitimation. Zumal wenn sowohl das wording des Gesetzestextes als auch die seit Jahrzehnten allgemein kolportierte Auslegung etwas anderes sagen.

30. Oktober 2024 08:31 Uhr: Von Toni S. an Tobias Schnell

Zufällig gerade drüber gestolpert, die in dem Bericht behandelte Maschine (bzw. ihre Überreste) wäre jetzt zu haben:

https://www.planecheck.com?ent=da&id=60804


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