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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Oktober 2024 10:19 Uhr: Von Michael Söchtig an Timm H.

Gilt das auch wenn man nur eine Validation einer deutschen Lizenz haben will?

24. Oktober 2024 10:39 Uhr: Von Jan Schreiber an Michael Söchtig

So wie ich die Regelung verstanden habe gilt es für Part 61 im allgemeinen, also auch für 61.75 (US license based on a foreign license) - also ja.

24. Oktober 2024 10:40 Uhr: Von Michael Söchtig an Jan Schreiber Bewertung: +1.00 [1]

Schön dass man im Jahr 2024 noch ein Postamt im Land braucht damit die Postkutsche den Brief dort hinbringen kann. Man kennt sowas zwar in Deutschland auch bei Geschäftsführern und ladungsfähiger Anschrift, das hat aber andere rechtliche Implikationen.

Bürokratie ist halt doch keine rein deutsche Erfindung, wie man ja auch aus dem Bericht über Australien sieht. Vielleicht ist bei uns dann doch nicht immer alles schlecht.

24. Oktober 2024 10:48 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Michael Söchtig

Als Inhaber von Lizenzen in beiden Systemen (FAA und EASA) muss ich sagen, dass die FAA da bisher immer meilenweit voraus war, und dass dort schon vor 15 Jahren i.d.R. praktisch alles online abgewickelt wurde. Es ist wahrlich ein Rückschritt. Auf der anderen Seite muss man sagen, dass es das Recht eines jeden unabhängigen Staates ist, seine Regeln entsprechend seiner eigenen Anforderungen festzulegen. Mal schauen, was die Hetz´ kosten wird (ich nenne keine N-reg. mein Eigentum, habe daher auch nichts mit Trusts zu tun etc. ).

24. Oktober 2024 11:05 Uhr: Von P.B. S. an Michael Söchtig
Beitrag vom Autor gelöscht
24. Oktober 2024 11:12 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Reinhard Haselwanter Bewertung: -1.67 [3]

vielleicht sollten wir mit deutschen u-booten das mississippi-delta wie im WK2 belagern, an der US-ostküste

frachter und öltanker versenken, dann über den delaware river die invastion vorantreiben, die faa als geisel

nehmen und sie zwingen, diese verordnung zurück zu nehmen?

24. Oktober 2024 11:22 Uhr: Von F. S. an Michael Söchtig

Naja - bei den USA bekommt man ja auch seine Steuerrückerstattung immer noch als Scheck per Post zugesandt (und kann dann schauen, wie man den in Deutschland einlösen kann). In so fern verwundert das nicht ...


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