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1. November 2024: Von Philipp Tiemann an Peter Heinz

Nun, eine EASA-Lizenz braucht er dann nicht. Allerdings Vorsicht mit dem Sachverhalt "Wohnsitz". So einfach hat es die EU nicht definiert. Das Wording heißt seit ein paar Jahren: “aircraft operator established, residing or with a principal place of business in the territory to which the Treaties apply”.

Allerdings hat das UK quasi die selbe Gesetzgebung auch verabschiedet (außer, dass es dort natürlich nicht "Treaty" sondern "United Kingdom" heißt). Somit braucht er schon für das Fliegen einer N-reg in UK möglicherweise eine UK-Lizenz. Hierfür gibt es den Vorgang SRG2142. https://www.caa.co.uk/our-work/publications/documents/forms/srg2142/


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