Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

1. November 2024 14:13 Uhr: Von Philipp Tiemann an Peter Heinz

Nun, eine EASA-Lizenz braucht er dann nicht. Allerdings Vorsicht mit dem Sachverhalt "Wohnsitz". So einfach hat es die EU nicht definiert. Das Wording heißt seit ein paar Jahren: “aircraft operator established, residing or with a principal place of business in the territory to which the Treaties apply”.

Allerdings hat das UK quasi die selbe Gesetzgebung auch verabschiedet (außer, dass es dort natürlich nicht "Treaty" sondern "United Kingdom" heißt). Somit braucht er schon für das Fliegen einer N-reg in UK möglicherweise eine UK-Lizenz. Hierfür gibt es den Vorgang SRG2142. https://www.caa.co.uk/our-work/publications/documents/forms/srg2142/


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang