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4. August 2024 08:56 Uhr: Von Tobias Schnell an Ingo Schmittner Bewertung: +2.00 [2]

Ist es nicht so, dass in Österreich der Prüfer direkt von der ATO kommen darf? [...] Gibt's da Wege oder zumindest Planungen in .de das pragmatischer zu gestalten?

Wenn die Ausbildung an einer deutschen ATO absolviert worden ist, gibt es keine Einzelbestimmung des Prüfers, sondern der Kandidat kann den Prüfer aus dem Prüferpool der ATO auswählen (seit 2024 allerdings nach etwas restriktiveren Kriterien).

Dies gilt allerdings nur für Lizenzen, die beim LBA geführt oder beantragt werden sollen. Viele (alle?) Länderbehörden machen tatsächlich eine Einzelbestimmung.

4. August 2024 12:52 Uhr: Von Johannes Vogl an Tobias Schnell

Also in meinem Fall ist/wäre es so, dass meine Lizenz eben nicht beim LBA geführt wird. Ich habe meine SPL und bald LAPL beide beim Luftamt Nordbayern in Nürnberg. Für meine praktische Prüfung habe ich kein Mitspracherecht, was die Auswahl des Prüfers angeht


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