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26. Mai 2024 07:30 Uhr: Von Udo R. an Alfred Obermeier

Warte mal - zählt GLD Zeit (Segelflugzeug ohne irgendwelche Triebwerke) zur PIC-Zeit im EASA FCL? Also darf ich in einem Flugbuch als Gesamtflugzeit die Summe aus Flugstunden SEP, SET, MEP, TMG und GLD als PIC-Zeit summieren? Ich dachte immer, dass GLD außen vor bleibt. Und geht das dann auch mit UL-Zeit, die ja jetzt auch anrechenbar ist - macht es Sinn, das alles in ein Flugbuch einzutragen mit gemeinsamer PIC-Zeit? Oder ist das eher unpraktisch?

26. Mai 2024 08:36 Uhr: Von Hubert Eckl an Udo R. Bewertung: -2.00 [4]

Segelflug zählt " all in " auch? Das wäre ja eine Sensation.. Die Konrad-Adenauer-Fluglehrer hier lehnen das ab. Kategorisch, aus Prinzip. Wo kämen wir denn da hin? EASA sagt ja. EASA? Ist das nicht EU? DEXIT! Was zählt ist das Luftfahrtreichsamt, oder wie das seit Neuestem heißt..

26. Mai 2024 09:11 Uhr: Von Johannes König an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Es kommt darauf an. In den FAA-Regeln gilt die Total-Time-Anforderung oft über alle Kategorien. Die EASA-Regeln sind hier strenger, dort wird in der Regel nur "on category" angerechnet. Der TMG lebt dabei ein Zwitterleben. Für einige Berechtigungen auf Flugzeugen kann die Zeit angerechnet werden ("on aeroplanes or TMG"), für andere hingegen nicht.

26. Mai 2024 09:21 Uhr: Von Yury Zaytsev an Johannes König

Der TMG lebt dabei ein Zwitterleben. Für einige Berechtigungen auf Flugzeugen kann die Zeit angerechnet werden ("on aeroplanes or TMG"), für andere hingegen nicht.

Ich war ziemlich enttäuscht, was die CPL-Anforderungen anging: Der Plan, mit einer Dimona günstig an Stunden zu kommen, war schnell geplatzt. Aber Katana würde gehen.

Except for the requirement of 50 hours as PIC in aeroplanes, hours as PIC in other categories of aircraft may account for the 150 hours of aeroplane flight time in any of the following cases: (3) 10 hours in TMGs or sailplanes.

26. Mai 2024 11:41 Uhr: Von Alfred Obermeier an Udo R. Bewertung: +1.00 [1]

Hi Udo R.
Für die EASA Zeiten in einem Flugbuch zählen natürlich nur Zeiten die mit ICAO konformen Lizenzen erworben wurden. Segelflug als GPL Lizenz zählt dazu, nicht dagegen die nicht ICAO konforme LAPL (S) Lizenz.

Zur Flugbuchführung gibts eine NfL 2021-2-602. In dieser sind sehr genaue Regelungen, was, wann und wie zu erfassen sind. Für die meisten von uns mit Lizenzen die bei den Landesbehörden geführt werden ist der Anhang "Flugbuchführung für private Luftfahrzeugführer" relevant.

26. Mai 2024 14:10 Uhr: Von Johannes König an Alfred Obermeier

Hallo Alfred,

hast du dafür eine Quelle? Der Frage begegne ich auch immer wieder.

Bei UL-Lizenzen wird ja immer argumentiert, dass diese nicht "issued by the licensing authority" (wie z.B. in Part-61.41(a)(2) gefordert) wären. Bei LAPL-Lizenzen ist das ja aber der Fall. Und auch die Amerikaner kennen Sub-ICAO-Lizenzen, z.B. das Recreational Pilot Certificate.

26. Mai 2024 16:07 Uhr: Von Alfred Obermeier an Johannes König

Hi Johannes,

will Dir zustimmen, denn ich bin da über die Formulierung "ICAO konforme Lizenz" gestolpert.

Im Geltungsbereich der EASA Länder kann jeder Pilot mit seiner Lizenz "EASA" Zeiten loggen. LAPL (A / B / H / S) sind eine in einem Land nach EASA Regeln ausgestellte Lizenz, die zum Führen eines Luftfahrzeuges in diesem Land berechtigt. Nicht dagegen innerhalb der weltweiten ICAO Community.

26. Mai 2024 16:58 Uhr: Von Tobias Schnell an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

In der EASA-Welt wird für praktisch keine Lizenz oder Berechtigung einfach nur "total time" gefordert [1]. In aller Regel ist spezifiziert, was für Flugzeit gemeint ist. Es gibt Ratings, da zählt Segelflug-Zeit dazu, zum Teil kann man UL-Zeiten anrechnen etc.

Es ist also nicht korrekt, dass "total time" auf EASA-Flugzeugen geflogen werden muss (sonst könnte Hubert ja z.B. keine Flugzeit auf seiner Bölkow loggen) - aber es gibt eben auch nicht "die" total time. Und es ist auch nicht die Lizenz, auf der die Stunden geflogen worden sind maßgeblich. Man kann selbstverständlich auch auf einer US/UK/T7/...-Lizenz Zeiten für die EASA-Welt loggen.

Letztlich ist die "total time" also eher was für den Stammtisch :-)

[1] Eine Ausnahme ist der Erwerb einer HPA-Berechtigung - hier wird als eine der Voraussetzungen tatsächlich nur 200 h total time gefordert. Da zählt dann m.E. tatsächlich alles rein.

26. Mai 2024 20:19 Uhr: Von Alfred Obermeier an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Tobias, stimme Dir inhaltlich voll zu.
Die ursprungsfrage war aber ob alle PiC Zeiten in einem Flugbuch erfasst werden können. Es gab die Ansicht Segelflugzeiten seien keine Zeiten nach den EASA Regularien. Stimmt natürlich nicht. Die Führung von Flugbüchern ist für private Luftfahrzeugführer in einer NfL geregelt, die ich zitiert habe. Im Ergebnis kann ich also in einem Flugbuch xtausend Flugstunden als PiC auf SEP / SET / MEP / nach VFR oder IR haben und muss dennoch vor Ablauf des jeweiligen Ratings die geforderten Nachweise für die Verlängerung/ Erneuerung erbringen.


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