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26. Mai 2024: Von Johannes König an Alfred Obermeier

Hallo Alfred,

hast du dafür eine Quelle? Der Frage begegne ich auch immer wieder.

Bei UL-Lizenzen wird ja immer argumentiert, dass diese nicht "issued by the licensing authority" (wie z.B. in Part-61.41(a)(2) gefordert) wären. Bei LAPL-Lizenzen ist das ja aber der Fall. Und auch die Amerikaner kennen Sub-ICAO-Lizenzen, z.B. das Recreational Pilot Certificate.

26. Mai 2024: Von Alfred Obermeier an Johannes König

Hi Johannes,

will Dir zustimmen, denn ich bin da über die Formulierung "ICAO konforme Lizenz" gestolpert.

Im Geltungsbereich der EASA Länder kann jeder Pilot mit seiner Lizenz "EASA" Zeiten loggen. LAPL (A / B / H / S) sind eine in einem Land nach EASA Regeln ausgestellte Lizenz, die zum Führen eines Luftfahrzeuges in diesem Land berechtigt. Nicht dagegen innerhalb der weltweiten ICAO Community.


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