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26. Mai 2024 11:41 Uhr: Von Alfred Obermeier an Udo R. Bewertung: +1.00 [1]

Hi Udo R.
Für die EASA Zeiten in einem Flugbuch zählen natürlich nur Zeiten die mit ICAO konformen Lizenzen erworben wurden. Segelflug als GPL Lizenz zählt dazu, nicht dagegen die nicht ICAO konforme LAPL (S) Lizenz.

Zur Flugbuchführung gibts eine NfL 2021-2-602. In dieser sind sehr genaue Regelungen, was, wann und wie zu erfassen sind. Für die meisten von uns mit Lizenzen die bei den Landesbehörden geführt werden ist der Anhang "Flugbuchführung für private Luftfahrzeugführer" relevant.

26. Mai 2024 14:10 Uhr: Von Johannes König an Alfred Obermeier

Hallo Alfred,

hast du dafür eine Quelle? Der Frage begegne ich auch immer wieder.

Bei UL-Lizenzen wird ja immer argumentiert, dass diese nicht "issued by the licensing authority" (wie z.B. in Part-61.41(a)(2) gefordert) wären. Bei LAPL-Lizenzen ist das ja aber der Fall. Und auch die Amerikaner kennen Sub-ICAO-Lizenzen, z.B. das Recreational Pilot Certificate.

26. Mai 2024 16:07 Uhr: Von Alfred Obermeier an Johannes König

Hi Johannes,

will Dir zustimmen, denn ich bin da über die Formulierung "ICAO konforme Lizenz" gestolpert.

Im Geltungsbereich der EASA Länder kann jeder Pilot mit seiner Lizenz "EASA" Zeiten loggen. LAPL (A / B / H / S) sind eine in einem Land nach EASA Regeln ausgestellte Lizenz, die zum Führen eines Luftfahrzeuges in diesem Land berechtigt. Nicht dagegen innerhalb der weltweiten ICAO Community.

26. Mai 2024 16:58 Uhr: Von Tobias Schnell an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

In der EASA-Welt wird für praktisch keine Lizenz oder Berechtigung einfach nur "total time" gefordert [1]. In aller Regel ist spezifiziert, was für Flugzeit gemeint ist. Es gibt Ratings, da zählt Segelflug-Zeit dazu, zum Teil kann man UL-Zeiten anrechnen etc.

Es ist also nicht korrekt, dass "total time" auf EASA-Flugzeugen geflogen werden muss (sonst könnte Hubert ja z.B. keine Flugzeit auf seiner Bölkow loggen) - aber es gibt eben auch nicht "die" total time. Und es ist auch nicht die Lizenz, auf der die Stunden geflogen worden sind maßgeblich. Man kann selbstverständlich auch auf einer US/UK/T7/...-Lizenz Zeiten für die EASA-Welt loggen.

Letztlich ist die "total time" also eher was für den Stammtisch :-)

[1] Eine Ausnahme ist der Erwerb einer HPA-Berechtigung - hier wird als eine der Voraussetzungen tatsächlich nur 200 h total time gefordert. Da zählt dann m.E. tatsächlich alles rein.

26. Mai 2024 20:19 Uhr: Von Alfred Obermeier an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Tobias, stimme Dir inhaltlich voll zu.
Die ursprungsfrage war aber ob alle PiC Zeiten in einem Flugbuch erfasst werden können. Es gab die Ansicht Segelflugzeiten seien keine Zeiten nach den EASA Regularien. Stimmt natürlich nicht. Die Führung von Flugbüchern ist für private Luftfahrzeugführer in einer NfL geregelt, die ich zitiert habe. Im Ergebnis kann ich also in einem Flugbuch xtausend Flugstunden als PiC auf SEP / SET / MEP / nach VFR oder IR haben und muss dennoch vor Ablauf des jeweiligen Ratings die geforderten Nachweise für die Verlängerung/ Erneuerung erbringen.


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