"Das heißt im Kern, das LBA ist verantwortlich für das was die Fliegerärzte machen. Und wenn eine Behörde verantwortlich ist, dann führt das im althergebrachten deutschen Sicherheitsdenken leider nicht mehr zu pragmatisch-lebensnahen Entscheidungen."
Im Gegenteil. Seit ein Teil der Angehörigen Klage beim LG Braunschweig eingereicht hat über die gleiche Kanzlei baum reiter & collegen, ist das LBA wahrscheinlich noch restriktiver und nimmt alle zum Referat L6 verwiesenen Pilotinnen und Piloten in Kollektivhandlung dafür, dass ihnen Lubitz durch die Finger geflutscht ist.
Mich hat bei baum reiter & collegen sowieso gewundert, wieso die zunächst gegen LH losgegangen sind, obwohl der Sachstand eindeutig ist, wie auch im hier zitierten Urteil des LG Essen dargestellt, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das LBA, zuständig und verantwortlich ist für das Handeln der AME und AMC. Ich vermute, bei LH hat man sich ein einfacheres "Durchdringen" nebst mehr Entschädigung erhofft. Gleichwohl sehe ich diesen Versuch, noch dazu die Berufung am OLG Hamm (ebenfalls verloren) als dilletantisch an. Dies gilt überall, wo "Beliehene" bei privaten Organisationen tätig sind, sei es als Fliegerarzt, als Personen-Warenkontrolleur am Flughafen etc. Aus der Tatsache, dass Lubitz beim flugmedizinsichen Dienst der LH untersucht wurde, lässt sich jedenfalls keine Verantwortung der LH ableiten.
Es wird immer schwierig bleiben, hier jemanden eindeutig für das Unglück verantwortlich zu machen (außer natürlich Lubitz selbst). Sicherlich hätte nach dem x-ten Verweis an das LBA oder psychiatrischen Problem das Netz enger gezogen werden müssen, jedoch hatte er ja schon Einschränkungen bis hin zu regelmäßigen fachärztlichen Untersuchungen. Wo soll da die Grenze sein, ohne Bagatellfälle plötzlich am Schafott zu opfern? Einzig würde helfen, alle Piloten (zumindest Klasse 1) oder generell Inhaber sensibler Berufe zwingend in eine Datenbank zu überführen, mit der Fachärzte, zumindest aber aus der Psychiatrie Patienten abgleichen und bei Übereinstimmung sofort melden. Dies wird aber nie mit der DSGVO und dem BDSG in Übereinstimmung zu bringen sein, Art.23 der DSGVO, sinngleich mit BDSG § 23 bieten hier nicht genügend Grundlage, um das durchzusetzen.
Nur, je krampfhafter das LBA hier versucht, bei kleinsten Hinweisen jeden Piloten aus dem Verkehr zu ziehen, umso mehr werden Piloten versuchen meldepflichtige Krankheiten/Maßnahmen zu verheimlichen. Und das führt am Ende zum Gegenteil von der beabsichtigten Verbesserung der Flugsicherheit.